Wissenswertes bei Wunschkonzerten

Autor: ehemaliges Mitglied



Es gibt ein rechtliches Problem, das ich Euch nahe bringen möchte:

Viele Wünschen sich bei den Wunschkonzerten ein Lied über einen Youtubelink.

Das dürft ihr gerne machen, wenn ihr den Modis die Freiheit gebt, nicht die gewünschte Coverversion von Youtube sondern das Original oder eine rechtliche Version zu spielen.

Hintergrund:

Teilweise sind Coverversionen gar nicht erlaubt - dann muss man die Künstler anschreiben.
Die Musik zu spielen wäre kein Problem, es gibt genügend Programme die die Tonspur aufzeichnen, aber die Zeit bis der Rechteinhaber sich meldet, wenn er sich meldet, kann lange dauern.

Die meisten Titel bekommt man als CD, aber Coverversionen, die bei Youtube gefunden werden sind heikel, dann greift man lieber auf die Orginale zurück.
Anhören dürft ihr das, keine Frage, aber wir düfen das nicht senden.

Das könnt ihr ja nicht wissen.

Aktuelles Beispiel: Sierra Madre als Saxofonversion. Da muss man auf die HP des Interpreten und nach den Senderechten schauen ob erlaubt oder nicht.

Wenn ihr dem Moderatoren von CRL die Freiheit gebt, dann nehmen wir erlaubte Versionen und ihr seid uns nicht böse, wenn stattdessen der Interpret XX singt statt YY. Wir nehmen den Youtubelink als Information, was gemeint ist, aber wechseln intern.

Können wir uns darauf einigen?

Und nun viel Spass bei den Wunschkonzerten.

Beste Grüße
Eure Modis von CRL

klr

Anzeige

Kommentare (0)


Anzeige