Wenn Kinder missbraucht werden,
das bedeutet lebenslang für das Kind.
Mittwoch der 22.11.2006 Verhandlung eines Kindesmissbrauchs.
Der Täter 43 Jahre alt, das Opfer ein heute siebzehnjähriges Mädchen.
Die Verhandlung wird nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Es ist ein kleiner Gerichtssaal.
Der Richter, ein Beisitzer, der Staatsanwalt sowie ihm gegenüber der Angeklagte, der sich selbst vertritt.
Im Saal sitzen die Lebensgefährtin des Angeklagten und ich.
Ich bin auf Wunsch der Gerichtshilfe im Saal, zur moralischen Unterstützung des Mädchens.
Und, um die Aussage des Angeklagten wiedergeben zu können, da die Zeugen nicht anwesend sein dürfen.
Der Angeklagte hatte, nach Aussage des Staatsanwaltes, schon einige Vorstrafen u.A. wegen Verbreitung pornographischer Darstellungen, Führerscheinentzug, da er charakterlich nicht geeignet sei einen Auto zu führen, sowie fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Angeklagte machte auf mich den Eindruck eines Menschen, der von sich überzeugt ist.
Fast jeden Satz begann er mit den Worten: „Also sagen wir mal so…“
Bis dem Richter bei dessen Ausführungen förmlich der „Kragen“ platzte, sodass er den Angeklagten ermahnte sachlich zu bleiben.
Dem Kind wurden vor Beginn der Verhandlung ein paar Tipps bezüglich der Verhandlung von der Gerichtshilfe mitgegeben. Es solle sich auf den Richter konzentrieren und niemals den Täter anschauen, damit dieser es nicht verunsichern konnte.
Eine Gerichtshilfe wird gestellt, sobald jemand unsicher ist oder Angst hat.
Sie hat eine beratende Funktion und steht helfend zur Seite. Diese Hilfe kann jeder Zeuge in Anspruch nehmen.
Die Verhandlung selbst.
Der Richter stellte die nötigen Fragen zur Tat und bot dem Angeklagten an, wenn er ein Geständnis ablegen würde und somit dem Mädchen die Aussage erspare, wäre er bereit ein milderes Urteil aussprechen.
Dies verweigerte der Täter und lächelte, er hätte dem Kind nur einen Zungenkuss „beigebracht“! Er hätte kein Geständnis abzulegen.
Die ihm zu Last gelegte Aussage des Mädchens
bestritt er.
So musste das Kind sehr detailliert aussagen. Die Gerichtshilfe setzte sich so, das Sie möglichst wenig von dem Täter sehen musste.
Dieser allerdings bat den Richter, während der Aussage des Mädchens, um ein Blatt Papier und einen Kugelschreiber. Er wollte das Kind aus dem Konzept bringen, was er auch zeitweilig schaffte.
Diese Taktik hat ihm im Endeffekt wenig genutzt.
Das Kind konnte die Aussage fast lückenlos wiederholen, die sie bei der Polizei gemacht hatte.
Das war ausschlaggebend für die Urteilsfindung, da sie das Mädchen glaubwürdig erscheinen ließen.
Als weitere Zeugin wurde eine Lehrerin des Kindes befragt, der es sich anvertraut hatte. Sie bestätigte, dass ihre Schülerin nicht die Reife eines fünfzehnjährigen Mädchens hätte, sondern sehr viel kindlicher sei.
Der Täter hatte das Mädchen im Chatforum „Knuddels“ kennen gelernt, er gab sich dort als Achtzehnjähriger aus.
Tägliche Gespräche folgten, bis zu dem Tag, als er das Mädchen besuchte. Sein Aussehen erklärte er mit einer Krankheit. Er hätte das Hutchinson-Gilford-Syndrom, das Menschen vorzeitig altern lässt, da er nicht wie ein Achtzehnjähriger aussah.
Die Eltern schöpften keinen Verdacht.
Dies führte dazu, dass der Mann mit dem Kind eine Zeitlang alleine war und sexuelle Handlungen vornahm.
Durch die Aufmerksamkeit Dritter wurde er verhaftet.
Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt von 1000€
Zu Beginn der Verhandlung sprach der Richter die Worte:
Der Richter stellte die nötigen Fragen zur Tat und bot dem Angeklagten an, wenn er ein Geständnis ablegen würde und somit dem Mädchen die Aussage erspare, wäre er bereit ein milderes Urteil aussprechen.
Wie hätte ein härteres Urteil ausgesehen? 1200€?
Er ist nach wie vor mit seinem Nickname "er lieb süß", allerdings nun nicht mehr als Achtzehnjähriger, er ist nun neunzehn Jahre alt und bei Knuddels im Chatroom!
-er lieb süß- hat sich am 16.05.2006 bei Knuddels erneut registriert und war seitdem 18672 Minuten in diesem Chatroom!
Wann wird das nächste Mädchen missbraucht?
Wird es so weitergehen?
Deutsche Rechtsprechung, ein Recht der kleinen Schritte. Das waren die Worte der Gerichtshelferin, als ich fassungslos war über dieses Urteil.
Wie viele Mädchen müssen die gleiche Erfahrung machen, bis Pädophile verurteilt werden, eine Gefängnisstrafe absitzen müssen mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
Seinen Namen durfte ich aus juristischen Gründen nicht veröffentlichen, aber seinen Nickname, mit dem er immer noch agiert.
Mittwoch der 22.11.2006 Verhandlung eines Kindesmissbrauchs.
Der Täter 43 Jahre alt, das Opfer ein heute siebzehnjähriges Mädchen.
Die Verhandlung wird nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Es ist ein kleiner Gerichtssaal.
Der Richter, ein Beisitzer, der Staatsanwalt sowie ihm gegenüber der Angeklagte, der sich selbst vertritt.
Im Saal sitzen die Lebensgefährtin des Angeklagten und ich.
Ich bin auf Wunsch der Gerichtshilfe im Saal, zur moralischen Unterstützung des Mädchens.
Und, um die Aussage des Angeklagten wiedergeben zu können, da die Zeugen nicht anwesend sein dürfen.
Der Angeklagte hatte, nach Aussage des Staatsanwaltes, schon einige Vorstrafen u.A. wegen Verbreitung pornographischer Darstellungen, Führerscheinentzug, da er charakterlich nicht geeignet sei einen Auto zu führen, sowie fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Angeklagte machte auf mich den Eindruck eines Menschen, der von sich überzeugt ist.
Fast jeden Satz begann er mit den Worten: „Also sagen wir mal so…“
Bis dem Richter bei dessen Ausführungen förmlich der „Kragen“ platzte, sodass er den Angeklagten ermahnte sachlich zu bleiben.
Dem Kind wurden vor Beginn der Verhandlung ein paar Tipps bezüglich der Verhandlung von der Gerichtshilfe mitgegeben. Es solle sich auf den Richter konzentrieren und niemals den Täter anschauen, damit dieser es nicht verunsichern konnte.
Eine Gerichtshilfe wird gestellt, sobald jemand unsicher ist oder Angst hat.
Sie hat eine beratende Funktion und steht helfend zur Seite. Diese Hilfe kann jeder Zeuge in Anspruch nehmen.
Die Verhandlung selbst.
Der Richter stellte die nötigen Fragen zur Tat und bot dem Angeklagten an, wenn er ein Geständnis ablegen würde und somit dem Mädchen die Aussage erspare, wäre er bereit ein milderes Urteil aussprechen.
Dies verweigerte der Täter und lächelte, er hätte dem Kind nur einen Zungenkuss „beigebracht“! Er hätte kein Geständnis abzulegen.
Die ihm zu Last gelegte Aussage des Mädchens
bestritt er.
So musste das Kind sehr detailliert aussagen. Die Gerichtshilfe setzte sich so, das Sie möglichst wenig von dem Täter sehen musste.
Dieser allerdings bat den Richter, während der Aussage des Mädchens, um ein Blatt Papier und einen Kugelschreiber. Er wollte das Kind aus dem Konzept bringen, was er auch zeitweilig schaffte.
Diese Taktik hat ihm im Endeffekt wenig genutzt.
Das Kind konnte die Aussage fast lückenlos wiederholen, die sie bei der Polizei gemacht hatte.
Das war ausschlaggebend für die Urteilsfindung, da sie das Mädchen glaubwürdig erscheinen ließen.
Als weitere Zeugin wurde eine Lehrerin des Kindes befragt, der es sich anvertraut hatte. Sie bestätigte, dass ihre Schülerin nicht die Reife eines fünfzehnjährigen Mädchens hätte, sondern sehr viel kindlicher sei.
Der Täter hatte das Mädchen im Chatforum „Knuddels“ kennen gelernt, er gab sich dort als Achtzehnjähriger aus.
Tägliche Gespräche folgten, bis zu dem Tag, als er das Mädchen besuchte. Sein Aussehen erklärte er mit einer Krankheit. Er hätte das Hutchinson-Gilford-Syndrom, das Menschen vorzeitig altern lässt, da er nicht wie ein Achtzehnjähriger aussah.
Die Eltern schöpften keinen Verdacht.
Dies führte dazu, dass der Mann mit dem Kind eine Zeitlang alleine war und sexuelle Handlungen vornahm.
Durch die Aufmerksamkeit Dritter wurde er verhaftet.
Der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt von 1000€
Zu Beginn der Verhandlung sprach der Richter die Worte:
Der Richter stellte die nötigen Fragen zur Tat und bot dem Angeklagten an, wenn er ein Geständnis ablegen würde und somit dem Mädchen die Aussage erspare, wäre er bereit ein milderes Urteil aussprechen.
Wie hätte ein härteres Urteil ausgesehen? 1200€?
Er ist nach wie vor mit seinem Nickname "er lieb süß", allerdings nun nicht mehr als Achtzehnjähriger, er ist nun neunzehn Jahre alt und bei Knuddels im Chatroom!
-er lieb süß- hat sich am 16.05.2006 bei Knuddels erneut registriert und war seitdem 18672 Minuten in diesem Chatroom!
Wann wird das nächste Mädchen missbraucht?
Wird es so weitergehen?
Deutsche Rechtsprechung, ein Recht der kleinen Schritte. Das waren die Worte der Gerichtshelferin, als ich fassungslos war über dieses Urteil.
Wie viele Mädchen müssen die gleiche Erfahrung machen, bis Pädophile verurteilt werden, eine Gefängnisstrafe absitzen müssen mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
Seinen Namen durfte ich aus juristischen Gründen nicht veröffentlichen, aber seinen Nickname, mit dem er immer noch agiert.
Kommentare (6)
herzdame
Den meinen hat man nie gefaßt.
Ich habe faßt 40 Jahre gekämpft.
Doch gibt es eine gerechte Strafe?
Bestraft sind die Opfer ein Leben lang.
Ich habe faßt 40 Jahre gekämpft.
Doch gibt es eine gerechte Strafe?
Bestraft sind die Opfer ein Leben lang.
minu
ich bin 64 doch für mich sind alle Männer Wölfe im Schafspelz. Die Angst steckt dermassen tief in mir, dass bis jetzt keine Therapie geholfen hat. Das Leid ist enorm gross. Wie kann einer ein Urteil fällen, wenn er das noch nie selber erlebt hat?
Danke, ich glaube Du schaust auch nicht weg.
Danke, ich glaube Du schaust auch nicht weg.
minu
Du hast tausenmal recht, bei uns ist es nicht besser, ein dreifach Vorbestrafter, viele haben ihn aus Scham nicht angezeigt, bekommt immer wieder bedingt, sie wollen sein Leben nicht kaputt machen, er bekommt eine Therapie, wer bezahlt die wohl. Die Opfer bekommen nichts, bezahlen jahrelange Therapien wohl noch selber.Immer arbeitet er wo Kinder sind in Sportvereinen, als Bademeister, Er macht sich an alleinerziehende Mütter ran, ist besonders lieb zu den Kindern.Die Mütter sind glücklich endlich einen guten
"Vater" gefunden zu haben............
"Vater" gefunden zu haben............
jo
... wirklich schon ein Schwein sein, um von der deutschen Rechtsprechung profitieren zu können. Es ist einfach nur zum Ko ... en!
floravonbistram
ich wurde vom 4. bis zum 13. Lebensjahr von einem Onkel missbraucht. Zu Hause herrsche Strenge mit schweren Prügelstrafen. Als ich endlich den Mut fasste, etwas zu sagen, wurde mir verboten, darüber zu reden.
Ich habe geschwiegen...bis vor ein paar Jahren durch Depressionen in Folge von Erkrankungen eine Psychotherapie erfolgte. Die hat mich soweit gebracht, dass ich einen Roman schrieb. > Lebensscherben<. er erschien im vergangenen Jahr. Wer da mehr wissen möchte, schaut auf meine Homepage www.flora-von-bistram.de
Aus solchen Erlebnissen entstandene seelische Schäden heilen nie.
Ich habe geschwiegen...bis vor ein paar Jahren durch Depressionen in Folge von Erkrankungen eine Psychotherapie erfolgte. Die hat mich soweit gebracht, dass ich einen Roman schrieb. > Lebensscherben<. er erschien im vergangenen Jahr. Wer da mehr wissen möchte, schaut auf meine Homepage www.flora-von-bistram.de
Aus solchen Erlebnissen entstandene seelische Schäden heilen nie.
Es gibt keine gerechte Strafe auf dieser Erde......denn diese Täter sind in meinen Augen Mörder.....sie ermorden Seelen Ob Junge oder Mädchen, niemals vergisst es diesen Augenblick, niemals vergisst es, dass man ihm verboten hat darüber zu sprechen, niemals vergisst es die Schuldzuweisung von Erwachsenen.......es hätte es herausgefordert.........
WARUM ÄNDERT SICH DIE GESETZESGEBUNG NICHT
sind wir so in eine Schablone des Nichtauflehnens reingepresst? Sind wir in der Gemeinschaft nicht so stark diese Dinge zu ändern? Warum bilden wir keine Gemeinschaft? Leicht zu erklären: weil man lieber wegsieht wenn jemand am Boden liegt alsdass man ihm aufhilft........so ist nun mal die Gesell-schaft zur Igno-schaft geworden....