„Es wollt ein Schneider die Welt verändern“
„Es wollt ein Schneider die Welt verändern“
Eine Episode aus dem Gemeindealltag von Wallroda
Geradezu revolutionär war das Verhalten des Wallrodaer Schneidermeisters Johann Traugott Walther im Jahre 1849 als in unseren Breitengraden Revolution war. Zwar wurde die Revolution niedergeschlagen, doch Walther war weiter revolutionär, sozusagen „Einzelkämpfer“. Der Konfliktstoff hatte sich lange angebahnt. Johann Traugott Walther war bereits im ersten eigenständigen Gemeinderat, kam aber zunehmend mit den Anforderungen an einen Gemeinderat ins Grübeln. „Warum muss der Gemeinderat beschließen, wenn ich auf meinem Grund und Boden Bäume fällen will?“ Dabei verschwieg er geflissentlich, dass er bereits vier Erlen auf einem Gemeindeplatz zu seinen Gunsten abgesägt hatte. Solche und ähnliche Handlungen brachten die Einwohner dazu, ihn schon nach vier Jahren Amtszeit nicht mehr in den Gemeinderat zu wählen.
Als man ihm dann Spekulation vorwarf, Walther hatte ein Häuschen mit dem Gemeindesegen bauen lassen, aber kurz danach mit deutlichem Gewinn verkauft, ging er zum aktuellen Gemeindevorstand Kühne und zeigte an, dass er kein Schulgeld mehr bezahlen wollte. Als einen Grund gab er an: „dass er kein Schulgeld mehr geben wolle, weil die Kommune nicht besser für ihn gesorgt hätte“. Kurz zuvor hatte der Gemeinderat beraten, dass je Steuereinheit ein halber Pfennig zu geben sei und einmalig 24 Pfennig je männlichen Einwohner zwischen 14 und 50 Jahre. Walther bestritt in aller Öffentlichkeit den Nutzen für die Schule, er jedenfalls habe in der Schule nichts Gescheites gelernt. Das brachte den Lehrer von Wallroda, Keil, auf. Er lehrte die Schüler in der Schule das Lied „Es wollt ein Schneider wandern, am Montag in der Fruh, begegnet ihm der Teufel, hat weder Strumpf noch Schuh“. Und eifrige Einwohner sangen nun abends in der Dorfschänke das altbekannte Lied in der Version der Nennung des Namens Walther. Und selbstverständlich wurden die Strophen im Sinne der Taten des Wallrodaer Schneiders als Spottlied gebraucht.
Den ganzen schob er nach, wenn er schon in Unbill käme, dann solle die Gemeinde ihm eine Baustelle abtreten, sozusagen als „Schmerzensgeld und Abbitte der Kommune“. Das lehnte man mit zwölf gegen eine Stimme ab. Nun zahlte Walther tatsächlich nichts mehr und beschwor die Gedanken der Revolution. „Man sei frei und jeder könne für sich entscheiden“. Das wurde selbst dem Amt zu viel und man entsprach der Bitte des Gemeinderates um Unterstützung. „Denn wenn dies Schule macht, dann Gnade Gott!“ Walther wurde aufgefordert die Steuerschuld zu bezahlen. Die Frist verlief nicht nur einmal, anderthalb Jahre benötigte man, um die Sache weiter voran zu bringen. Walther wurde aufgefordert bestimmte Leistungen für die Gemeinde auszuführen, dann könne man über seine „Steuerreste reden“. So sollte er ein größeres Loch vor seinem Grundstück verfüllen. Doch statt das die Steine aus einem der vielen Steinbrüche kamen, wurde Johann Traugott Walther angewiesen, die Steine aus der Röder zu nehmen. Damit hätte er gleich seiner Pflicht zur Grabenräumung entsprochen.
Doch Walther weigerte sich. Jetzt wurde ihm eine letztmalige Frist von vier Wochen zum Zahlen gestellt. Doch nichts passierte und die Gemeinde übergab die Sache dem Amt in Radeberg. Diese hatten herausgefunden, dass Walther für den Einwohner August Böhme einen feinen Anzug für 13 Taler Macherlohn samt Stoff fertigte. Böhme wurde angewiesen, die 13 Taler im Amtsgericht Radeberg zu hinterlegen. Von diesem Geld wurden die Steuerreste in Höhe von 6 Talern, 7 Neugroschen und 1 Pfennig abgezogen. Dazu 1 Taler, 11 Neugroschen Amtsgebühren. Über den Rest sollte Walther entscheiden, ob er den stehen lassen würde, dann könne er „das Schulgeld leichter bezahlen“. Walther gab ob solcher geschaffenen Tatsachen auf und das Spottlied erhielt wohl neue Verse.
haweger
Eine Episode aus dem Gemeindealltag von Wallroda
Geradezu revolutionär war das Verhalten des Wallrodaer Schneidermeisters Johann Traugott Walther im Jahre 1849 als in unseren Breitengraden Revolution war. Zwar wurde die Revolution niedergeschlagen, doch Walther war weiter revolutionär, sozusagen „Einzelkämpfer“. Der Konfliktstoff hatte sich lange angebahnt. Johann Traugott Walther war bereits im ersten eigenständigen Gemeinderat, kam aber zunehmend mit den Anforderungen an einen Gemeinderat ins Grübeln. „Warum muss der Gemeinderat beschließen, wenn ich auf meinem Grund und Boden Bäume fällen will?“ Dabei verschwieg er geflissentlich, dass er bereits vier Erlen auf einem Gemeindeplatz zu seinen Gunsten abgesägt hatte. Solche und ähnliche Handlungen brachten die Einwohner dazu, ihn schon nach vier Jahren Amtszeit nicht mehr in den Gemeinderat zu wählen.
Als man ihm dann Spekulation vorwarf, Walther hatte ein Häuschen mit dem Gemeindesegen bauen lassen, aber kurz danach mit deutlichem Gewinn verkauft, ging er zum aktuellen Gemeindevorstand Kühne und zeigte an, dass er kein Schulgeld mehr bezahlen wollte. Als einen Grund gab er an: „dass er kein Schulgeld mehr geben wolle, weil die Kommune nicht besser für ihn gesorgt hätte“. Kurz zuvor hatte der Gemeinderat beraten, dass je Steuereinheit ein halber Pfennig zu geben sei und einmalig 24 Pfennig je männlichen Einwohner zwischen 14 und 50 Jahre. Walther bestritt in aller Öffentlichkeit den Nutzen für die Schule, er jedenfalls habe in der Schule nichts Gescheites gelernt. Das brachte den Lehrer von Wallroda, Keil, auf. Er lehrte die Schüler in der Schule das Lied „Es wollt ein Schneider wandern, am Montag in der Fruh, begegnet ihm der Teufel, hat weder Strumpf noch Schuh“. Und eifrige Einwohner sangen nun abends in der Dorfschänke das altbekannte Lied in der Version der Nennung des Namens Walther. Und selbstverständlich wurden die Strophen im Sinne der Taten des Wallrodaer Schneiders als Spottlied gebraucht.
Den ganzen schob er nach, wenn er schon in Unbill käme, dann solle die Gemeinde ihm eine Baustelle abtreten, sozusagen als „Schmerzensgeld und Abbitte der Kommune“. Das lehnte man mit zwölf gegen eine Stimme ab. Nun zahlte Walther tatsächlich nichts mehr und beschwor die Gedanken der Revolution. „Man sei frei und jeder könne für sich entscheiden“. Das wurde selbst dem Amt zu viel und man entsprach der Bitte des Gemeinderates um Unterstützung. „Denn wenn dies Schule macht, dann Gnade Gott!“ Walther wurde aufgefordert die Steuerschuld zu bezahlen. Die Frist verlief nicht nur einmal, anderthalb Jahre benötigte man, um die Sache weiter voran zu bringen. Walther wurde aufgefordert bestimmte Leistungen für die Gemeinde auszuführen, dann könne man über seine „Steuerreste reden“. So sollte er ein größeres Loch vor seinem Grundstück verfüllen. Doch statt das die Steine aus einem der vielen Steinbrüche kamen, wurde Johann Traugott Walther angewiesen, die Steine aus der Röder zu nehmen. Damit hätte er gleich seiner Pflicht zur Grabenräumung entsprochen.
Doch Walther weigerte sich. Jetzt wurde ihm eine letztmalige Frist von vier Wochen zum Zahlen gestellt. Doch nichts passierte und die Gemeinde übergab die Sache dem Amt in Radeberg. Diese hatten herausgefunden, dass Walther für den Einwohner August Böhme einen feinen Anzug für 13 Taler Macherlohn samt Stoff fertigte. Böhme wurde angewiesen, die 13 Taler im Amtsgericht Radeberg zu hinterlegen. Von diesem Geld wurden die Steuerreste in Höhe von 6 Talern, 7 Neugroschen und 1 Pfennig abgezogen. Dazu 1 Taler, 11 Neugroschen Amtsgebühren. Über den Rest sollte Walther entscheiden, ob er den stehen lassen würde, dann könne er „das Schulgeld leichter bezahlen“. Walther gab ob solcher geschaffenen Tatsachen auf und das Spottlied erhielt wohl neue Verse.
haweger
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