»Kultursteuer?«
Und wieder einmal geht es um Zahlungen, die jeder Haushalt zu leisten verpflichtet ist: die Rundfunkgebühren. Ein seit Äonen von Jahren gut eingeführter Beitrag, undurchsichtig und oft auch unverständlich. Regelmäßig steht er zur Erhöhung an, mit viel »Papperlapapp« bedacht und letztendlich immer problemlos von unseren Gesetzgebern durchgewunken.
Die deutschen Bundesländer sind für die Höhe der Rundfunkgebühren zuständig. Damit sind sie zu Helden des »öffentlich-rechtlichen Medienhaushalts« avanciert. In schöner Regelmäßigkeit prangern sie überzogene Pensionen und Intendantengehälter bei ARD und ZDF an, sie berichten über Fälle von Vetternwirtschaft und fordern berechtigt eine stärkere programmliche Konzentration auf Information! Leider aber bleiben diese verbalen Proteste sinn- und folgenlos. Mit dieser Schaffung des Rundfunkbeitrags, der wirklich eine Kultursteuer mit Zahlungsverpflichtung ist, haben sich die Länder seinerzeit selbst kastriert.
Zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit den Forderungen der Rundfunkanstalten auseinandersetzt und eine Empfehlung abgibt, gibt es an entscheidender Stelle die entsprechende Kommission. Ob nun wirklich eine Erhöhung angesichts stark rückläufiger Attraktivität beim Publikum, dazu der ständigen Skandale und Affären noch überhaupt vermittelbar ist, darauf gibt es in dem Verfahren überhaupt keine Antwort. Das hat halt niemand zu interessieren.
Würden die Länder eine Steigerung der Finanzen verweigern, können die Sender das Bundesverfassungsgericht anrufen und sich dort die Zustimmung holen. Ein tolles - demokratisches(?) - Vorgehen!
Die KEF hat jetzt ihre Empfehlung abgegeben: Vom 1. Januar 2025 an soll die Gebühr – Entschuldigung - »der Beitrag« – um 58 Cent auf 18.94 Euro steigen.Den Sendern bringt das eine jährliche Beitragseinnahme von mehr als zehn Milliarden Euro ein! Hinzu kommen noch Millionen-Einnahmen aus der Werbung und sonstigen Quellen!
Es ist auf Dauer unmöglich, diesen Dinosaurier mit seinen 22 Fernsehangeboten, 67 Radiosendern und zahlreichen Online-Plattformen in dieser Form aufrechtzuerhalten. Das aber kann nur mit einer klaren Nulllösung beim Rundfunkbeitrag verhindert werden!
Parallel sollte mit einem neuen Staatsvertrag eine umfassende Reform mit einer Beschränktheit der Kanäle und einem neuen Blick für den eigentlichen Auftrag eingeleitet werden. Dieser kleingeistige Mini-Föderalismus in der Medienpolitik muss endgültig überwunden werden. Die jüngsten Empfehlungen des Zukunftsrates könnten dabei umgesetzt werden, die u. a. eine weitere Zusammenlegung von Rundfunkanstalten vorsieht!
Sparen in diesem Metier hat auch mit den unnötigen Ausgaben zu tun, die sich mit den Verträgen inclusiver »sogenannter Fachleute« befasst. Da werden oft mehrere »Spezialisten« zu einem Thema eingeladen, die alle dasselbe aussagen, nur mit Worten, die völlig konform mit dem vorher Gesagten gehen! Geld ist ja anscheinend vorhanden - und wenn nicht, dann siehe: Gebührenerhöhung
Die deutschen Bundesländer sind für die Höhe der Rundfunkgebühren zuständig. Damit sind sie zu Helden des »öffentlich-rechtlichen Medienhaushalts« avanciert. In schöner Regelmäßigkeit prangern sie überzogene Pensionen und Intendantengehälter bei ARD und ZDF an, sie berichten über Fälle von Vetternwirtschaft und fordern berechtigt eine stärkere programmliche Konzentration auf Information! Leider aber bleiben diese verbalen Proteste sinn- und folgenlos. Mit dieser Schaffung des Rundfunkbeitrags, der wirklich eine Kultursteuer mit Zahlungsverpflichtung ist, haben sich die Länder seinerzeit selbst kastriert.
Zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit den Forderungen der Rundfunkanstalten auseinandersetzt und eine Empfehlung abgibt, gibt es an entscheidender Stelle die entsprechende Kommission. Ob nun wirklich eine Erhöhung angesichts stark rückläufiger Attraktivität beim Publikum, dazu der ständigen Skandale und Affären noch überhaupt vermittelbar ist, darauf gibt es in dem Verfahren überhaupt keine Antwort. Das hat halt niemand zu interessieren.
Würden die Länder eine Steigerung der Finanzen verweigern, können die Sender das Bundesverfassungsgericht anrufen und sich dort die Zustimmung holen. Ein tolles - demokratisches(?) - Vorgehen!
Die KEF hat jetzt ihre Empfehlung abgegeben: Vom 1. Januar 2025 an soll die Gebühr – Entschuldigung - »der Beitrag« – um 58 Cent auf 18.94 Euro steigen.Den Sendern bringt das eine jährliche Beitragseinnahme von mehr als zehn Milliarden Euro ein! Hinzu kommen noch Millionen-Einnahmen aus der Werbung und sonstigen Quellen!
Es ist auf Dauer unmöglich, diesen Dinosaurier mit seinen 22 Fernsehangeboten, 67 Radiosendern und zahlreichen Online-Plattformen in dieser Form aufrechtzuerhalten. Das aber kann nur mit einer klaren Nulllösung beim Rundfunkbeitrag verhindert werden!
Parallel sollte mit einem neuen Staatsvertrag eine umfassende Reform mit einer Beschränktheit der Kanäle und einem neuen Blick für den eigentlichen Auftrag eingeleitet werden. Dieser kleingeistige Mini-Föderalismus in der Medienpolitik muss endgültig überwunden werden. Die jüngsten Empfehlungen des Zukunftsrates könnten dabei umgesetzt werden, die u. a. eine weitere Zusammenlegung von Rundfunkanstalten vorsieht!
Sparen in diesem Metier hat auch mit den unnötigen Ausgaben zu tun, die sich mit den Verträgen inclusiver »sogenannter Fachleute« befasst. Da werden oft mehrere »Spezialisten« zu einem Thema eingeladen, die alle dasselbe aussagen, nur mit Worten, die völlig konform mit dem vorher Gesagten gehen! Geld ist ja anscheinend vorhanden - und wenn nicht, dann siehe: Gebührenerhöhung
Ich bin hinreichend glücklich in einem Land zu leben, in dem die letzten Reste dieser "Kultursteuer" schon vor mehr als einem Jahrzehnt abgeschafft worden sind. 😎