Gesundheitswesen im Jahre 2200


Der Traum eines Verantwortlichen für das
Gesundheitswesen im Jahr 2200


Der große Rat hat sich in der großen Glaskuppel des Gesundheitsministerium für die Region Donauländer zur jährlichen Beratung versammelt.
Es ist die Jahresversammlung 2200 und es sollen neue Kriterien für das bereits weitgehend reformierte Pensions- und Krankenkassengesetz ausgearbeitet werden.
Es geht vordringlich um die Festlegung der Grenzwerte für die ärztliche Betreuung, sowie um das Leistungsvolumen des Hauptverbandes der Versicherungsträger. Die Verwaltung und die Verantwortung wurde schon vor 200 Jahren dem großen Rat übertragen
Die bisherige Altersgrenze für den Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfond der Krankenkasse von 80 Jahren soll auf 75 Jahre herabgesetzt werden.
Es soll gewährleistet werden, dass nach Eintritt in den Ruhestand mit 70 Jahren niemand länger als fünf Jahre die Leistungen der Krankenkasse ausnützen kann.
Mitbürger, die die Altersgrenze von 75 Jahren überschreiten sollen als Bürger Klasse II eingestuft werden. und haben keinen Anspruch auf weitere Medikamentenabgabe im Rahmen der Krankenversicherung. Fünf Jahre sind genug!
Jene Mitbürger, die das Alter von 80 Jahren überschreiten, werden automatisch nach ihrem Ableben der medizinischen Analyse überantwortet, um wissenschaftlich fest stellen zu können, was dieses Phänomen verursacht hat.
Mitbürger, die nach Erreichung des Pensionsalters ohne großen Aufwand für die Allgemeinheit in einer noch zu bestimmenden Frist ableben, bekommen das Ehrenbürgerzeichen kostenlos auf dem Grabstein eingemeißelt.
Krücken und Krankenbehelfe wie Rollstühle, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes unbedingt nötig sind, Augengläser sowie Windeln werden nur mehr für im Arbeitsprozeß stehende Arbeitnehmer ausgegeben und müssen dann mit Eintritt in die Pension bei der zuständigen Gebietsstelle abgegeben werden.
Pensionsbezieher, die das 75 Lebensjahr erreicht haben, müssen sich entweder in die Obhut ihrer Familien begeben, oder werden in Sammelstellen angenommen. Dort werden ihnen Kojen zugeteilt, wo sie die restliche Zeit bis zu ihrem Ableben warten müssen.
Diese Kojen haben an der Rückseite ein Entsorgungsklappe, die sich automatisch öffnet, wenn keine Atemgeräusche mehr hörbar sind.
Die Pensionen werden in Zukunft nicht mehr ausbezahlt, sondern es werden Punktescheine vergeben, mit denen eingekauft werden kann. Die Lobby der global wirkenden Konzerne schreibt vor, welche Artikel bezogen werden können.
Ab einer Altersgrenze von 75 Jahren sollen gewisse Warengruppen in diesem Punkteschein-System nicht mehr integriert werden.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Politiker und nicht näher bezeichnete Personen, die Politikern nahe stehen.
Politiker die in Opposition zu diesen Beschlüssen, trotz ausführlicher Belehrung und Beratung durch den Vorsitzenden verharren, werden registriert und gegebenenfalls ihre Privilegien gestrichen. Sie kommen auf eine sogenannte "Ausschlußliste" und werden foccusiert. In extra noch zu schaffenden Seminaren, sogenannte "Umerziehungsseminare" die bis zu zwei Jahren dauern können, wird ihnen die erforderliche Einsicht für die notwendigen Schritte der Kommission klar vermittelt.
Diese Listen werden in Abständen von zwei Jahren überprüft und eventuelle Korrekturen werden durch eine noch zu schaffende Kommission vorgenommen.

Dann ist der Verantwortliche für das Gesundheitswesen aufgewacht! Man wird doch noch träumen dürfen!


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