Beschwerde wegen der Rundfunkgebühren beim Bundesverfassungsgericht
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Rundfunkgebühren
Am 25. März 2013 hatte ich beim BVerfG in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren eingereicht. Um diese anfertigen zu können, habe ich mich über ein halbes Jahr intensiv mit der Materie im weiteren und engeren Sinne beschäftigt, denn ich bin von Hause aus keine Juristin.
In dem dann beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über meine Verfassungsbschwerde wurde am 2. Mai 2014 von den Verfassungsrichtern Gaier, Schluckebier und Paulus einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BverfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist.“
Schade, die Verfassungsrichter haben sich mit dieser meiner Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren und ihrem Beschluss, diese nicht zur Entscheidung anzunehmen, meines Erachtens eine Chance entgehen lassen, der Armut in Deutschland ein Gesicht zu geben! Bei einigem guten Willen hätten sie die Verfassungsbeschwerde auch annehmen können, um dann darüber zu entscheiden. Ich habe bisher davon abgesehen, mit meiner Verfassungsbeschwerde an Medien, etwa Zeitungen heranzutreten. Nun möchte ich sie aber doch komplett hier im Seniorenforum vorstellen. Vor allem auch deshalb, weil Senioren in meiner Verfassungsbeschwerde eine besondere Rolle spielen.
Absender:
Vor- und Nachname
Straße
Ort
Telefon
25. März 2013
Einschreiben/Rückschein
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schloßbezirk 3
7131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der neuen Rundfunkgebühren ab 1. 1. 2013
Meine darunter vorhanden gewesene Verfassungsbeschwerde habe ich nach 5 Jahren und 4 Monaten in diesem Blog
am 25. 12. 2019, 16.58 Uhr
komplett gelöscht.
Angeli44
Am 25. März 2013 hatte ich beim BVerfG in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren eingereicht. Um diese anfertigen zu können, habe ich mich über ein halbes Jahr intensiv mit der Materie im weiteren und engeren Sinne beschäftigt, denn ich bin von Hause aus keine Juristin.
In dem dann beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über meine Verfassungsbschwerde wurde am 2. Mai 2014 von den Verfassungsrichtern Gaier, Schluckebier und Paulus einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BverfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist.“
Schade, die Verfassungsrichter haben sich mit dieser meiner Verfassungsbeschwerde wegen der Rundfunkgebühren und ihrem Beschluss, diese nicht zur Entscheidung anzunehmen, meines Erachtens eine Chance entgehen lassen, der Armut in Deutschland ein Gesicht zu geben! Bei einigem guten Willen hätten sie die Verfassungsbeschwerde auch annehmen können, um dann darüber zu entscheiden. Ich habe bisher davon abgesehen, mit meiner Verfassungsbeschwerde an Medien, etwa Zeitungen heranzutreten. Nun möchte ich sie aber doch komplett hier im Seniorenforum vorstellen. Vor allem auch deshalb, weil Senioren in meiner Verfassungsbeschwerde eine besondere Rolle spielen.
Absender:
Vor- und Nachname
Straße
Ort
Telefon
25. März 2013
Einschreiben/Rückschein
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schloßbezirk 3
7131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der neuen Rundfunkgebühren ab 1. 1. 2013
Meine darunter vorhanden gewesene Verfassungsbeschwerde habe ich nach 5 Jahren und 4 Monaten in diesem Blog
am 25. 12. 2019, 16.58 Uhr
komplett gelöscht.
Angeli44
Kommentare (5)
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Herr Professor Dr. Siegfried Jutzi führt in der neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht NVw2, Ausgabe 6/2008 bereits folgendes aus: „Die Rundfunkgebühr in ihrer gegenwärtigen Form verstößt – jedenfalls im digitalen Zeitalter der Konvergenz – gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit. Eine freiheitliche, grundrechtsfundierte Gesellschaftsordnung verträgt keine – auch keine geringen – Abgaben für die Inanspruchnahme bürgerlicher Freiheiten, wenn es an einem sachlichen Konnex zwischen Finanzierungszweck und Freiheitsbetätigung fehlt.“
Liebe Grüße noch - und einen schönen Tag
Angeli
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Dank der Einzugsberechtigung und Ruecksichtslosikeit sitzen sie wohl am laengeren Arm. Ich habe mir hin und her ueberlegt, was man machen kann, dass sie nicht an ihr unrechtmaessiges Geld kommen. Am besten ist es, Du meldest Dein Radio ab und hoerst versteckt im Kaemmerlein "SCHWARZ".
Ich wuensche Dir gute Nerven.
Anita/Queensland
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es war nicht einfach für dich,diesen langen schreibweg zu gehen.dass du bald erfolg und recht bekommst,
wünscht dir inge
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