Eine andere Person jederzeit zu orten, das klingt zunächst wie eine Szene aus einem James-Bond-Film. In alten Agentenfilmen wurde dafür meistens ein kleiner Peilsender am Auto angebracht, über den die Zielperson verfolgt werden konnte.
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Im Handyzeitalter ist die Ortung von Personen technisch kein Problem mehr, denn die Smartphones können per GPS jederzeit den genauen Standort bestimmen, wenn der Nutzer es erlaubt. Apps können diesen Standort auf einer Karte anzeigen und auch an andere Personen senden. Voraussetzung für die Ortung und die Übermittlung des Standorts per Smartphone ist, dass der Akku aufgeladen ist, eine Internetverbindung besteht und man sich nicht unter der Erde (Keller, Tiefgarage, Höhle, U-Bahn-Station)aufhält. Selbstverständlich muss auch die GPS/Standort-Funktion am Smartphone selbst aktiviert sein. Aber was genau ist eigentlich möglich und was nicht? Was ist erlaubt und was ist verboten?
Personen mit dem Handy orten
Wenn eine Person ein Smartphone mit sich trägt, so ist es technisch möglich, den Standort dieser Person aus der Ferne zu ermitteln. Immer wieder erreicht uns die Frage, ob man im Notfall über das Handy gefunden werden kann. Diese Personen wünschen sich also, geortet zu werden. Sie erklären sich aktiv einverstanden, dass ihr Standort abgefragt und nachverfolgt werden kann. Oftmals sind es Personen mit gesundheitlichen Beschwerden, bei denen es aus medizinischer Sicht Sinn macht, dass andere Menschen den Standort der Person ermitteln können.
Dem gegenüber steht die Frage, ob man jemanden auch heimlich orten kann/darf. Dies ist, das sollte jedem klar sein, in Deutschland natürlich verboten. Weil die Ortung von Personen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betrifft, darf eine Ortung ohne Kenntnis der Person nur bei gesetzlicher Grundlage stattfinden, also höchstens durch die Polizei, und auch nur bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Wer heimlich über spezielle Apps andere Personen ortet, der macht sich strafbar. Sie sehen: nicht einmal die Polizei darf das ohne sehr wichtigen Grund.
Und wie ist es nun, wenn man selbst geortet werden will? Man freiwillig bereit ist, seinen Standort anderen verfügbar zu machen? Zum Beispiel, weil man alleine auf eine Wanderung geht und im Notfall von Familienmitgliedern gefunden werden möchte? Das ist dann grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn man seinen Standort vorab aktiv für diese ausgewählten Personen freigibt. Denn die Ortung ist erlaubt, wenn man selbst sein Einverständnis gibt. Doch auch dann kann man nicht einfach so über das Handy geortet werden, sondern man braucht dafür spezielle Apps, die den Standort ermitteln und auch weitergeben können. Hierfür gibt es zahlreiche Anbieter.
Eine App, die das kann, und die sehr viele Menschen bereits benutzen, ist WhatsApp. Hier kann man einen Standort senden, um einer anderen Person zu zeigen, wo man jetzt gerade ist. Das ist hilfreich, wenn man sich irgendwo treffen möchte. Zusätzlich kann auch ein sogenannter Live-Standort gesendet werden. Live-Standort bedeutet, dass die andere Person es auf der Karte sogar sieht, wenn ich mich bewege. Dies entspricht einer dauerhaften Ortung für eine begrenzte Zeit. Denn man kann festlegen, ob man seinen Live-Standort für 15 Minuten, 1 Stunde oder 8 Stunden freigibt. Nur so lange kann die andere Person sehen, wo man sich gerade aufhält.
Beachten Sie: Sie entscheiden selbst, wem Sie den Standort übermitteln und wie lange. Es geschieht nicht automatisch und weder WhatsApp-Mitarbeiter noch WhatsApp-Computer können Ihren Standort sehen. Sondern nur die von Ihnen bestimmte Person. Bei WhatsApp ist diese Art der Standort-Übermittlung natürlich nur eine Zusatzfunktion. Wie sie funktioniert, das zeigen unsere Filme:
Dem gegenüber steht die Frage, ob man jemanden auch heimlich orten kann/darf. Dies ist, das sollte jedem klar sein, in Deutschland natürlich verboten. Weil die Ortung von Personen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betrifft, darf eine Ortung ohne Kenntnis der Person nur bei gesetzlicher Grundlage stattfinden, also höchstens durch die Polizei, und auch nur bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Wer heimlich über spezielle Apps andere Personen ortet, der macht sich strafbar. Sie sehen: nicht einmal die Polizei darf das ohne sehr wichtigen Grund.
Und wie ist es nun, wenn man selbst geortet werden will? Man freiwillig bereit ist, seinen Standort anderen verfügbar zu machen? Zum Beispiel, weil man alleine auf eine Wanderung geht und im Notfall von Familienmitgliedern gefunden werden möchte? Das ist dann grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn man seinen Standort vorab aktiv für diese ausgewählten Personen freigibt. Denn die Ortung ist erlaubt, wenn man selbst sein Einverständnis gibt. Doch auch dann kann man nicht einfach so über das Handy geortet werden, sondern man braucht dafür spezielle Apps, die den Standort ermitteln und auch weitergeben können. Hierfür gibt es zahlreiche Anbieter.
Eine App, die das kann, und die sehr viele Menschen bereits benutzen, ist WhatsApp. Hier kann man einen Standort senden, um einer anderen Person zu zeigen, wo man jetzt gerade ist. Das ist hilfreich, wenn man sich irgendwo treffen möchte. Zusätzlich kann auch ein sogenannter Live-Standort gesendet werden. Live-Standort bedeutet, dass die andere Person es auf der Karte sogar sieht, wenn ich mich bewege. Dies entspricht einer dauerhaften Ortung für eine begrenzte Zeit. Denn man kann festlegen, ob man seinen Live-Standort für 15 Minuten, 1 Stunde oder 8 Stunden freigibt. Nur so lange kann die andere Person sehen, wo man sich gerade aufhält.
Beachten Sie: Sie entscheiden selbst, wem Sie den Standort übermitteln und wie lange. Es geschieht nicht automatisch und weder WhatsApp-Mitarbeiter noch WhatsApp-Computer können Ihren Standort sehen. Sondern nur die von Ihnen bestimmte Person. Bei WhatsApp ist diese Art der Standort-Übermittlung natürlich nur eine Zusatzfunktion. Wie sie funktioniert, das zeigen unsere Filme:
- WhatsApp: Live-Standort senden – Android (NUR FÜR MITGLIEDER)
- WhatsApp: Live-Standort senden – iPhone (NUR FÜR MITGLIEDER)
Ortungs-Apps
Es gibt aber auch spezielle Ortungs-Apps, die dafür gedacht sind, Familienmitglieder zu lokalisieren. Was manchen Menschen wie eine furchtbare Überwachung und Kontrolle vorkommen mag, gibt anderen Menschen ein Gefühl der Sicherheit. Solche Ortungs-Apps sind recht beliebt. Sie können genutzt werden, um zu überprüfen, ob Kinder in der Schule oder beim Sportverein angekommen sind, oder senden eine Warnung, wenn eine Person ein vorher festgelegtes Gebiet verlässt. Wird ein Handy ausgeschaltet, so kann der letzte Standort des Handys übermittelt werden. Bedenken Sie hierbei, dass alle Personen gegenseitig ihr Einverständnis für diese Art der Ortung geben. Die Personen, zum Beispiel Familienmitglieder, können sich nur untereinander orten. Ein Zugriff durch fremde Personen ist nicht möglich. Bekannte Apps zum gegenseitigen Orten von Familienmitgliedern sind: Life360 – Familie Suchen, GPS Tracker und Handy GPS Ortung GeoZilla für Familie
Nicht nur Personen, auch Apps können auf den Handystandort zugreifen. Zum Thema Standortermittlung durch Apps haben wir zwei weitere Beiträge in unserem Newsletter-Archiv:
Nicht nur Personen, auch Apps können auf den Handystandort zugreifen. Zum Thema Standortermittlung durch Apps haben wir zwei weitere Beiträge in unserem Newsletter-Archiv:
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Das eigene Handy orten
Was jederzeit erlaubt und ohne zusätzliche Apps möglich ist, ist das Orten Ihres eigenen Handys. Diese Funktion haben sowohl Android als auch das iPhone integriert. Dies kann genutzt werden, wenn Sie Ihr Handy verloren haben oder es gestohlen wurde. Über eine spezielle Internetseite können Sie auf einer Karte sehen, wo sich Ihr Handy befindet. Es sogar möglich, eine Nachricht auf das Handy zu senden, das Handy zu sperren oder es klingeln zu lassen. Das Ganze funktioniert über das sogenannte Google-Konto, bzw die Apple-ID.
Die Funktion ist wie gesagt über eine Internetseite abrufbar. Sie rufen die Seite auf einem Computer auf und melden Sie sich dort mit Ihren Daten (Google-Konto bzw. Apple-ID) an.
Dies ist die Seite für Apple iPhones:
https://www.icloud.com/find/
Dies ist die Seite für Android Smartphones:
https://www.google.com/android/find
Die Voraussetzungen sind:
Die Funktion ist wie gesagt über eine Internetseite abrufbar. Sie rufen die Seite auf einem Computer auf und melden Sie sich dort mit Ihren Daten (Google-Konto bzw. Apple-ID) an.
Dies ist die Seite für Apple iPhones:
https://www.icloud.com/find/
Dies ist die Seite für Android Smartphones:
https://www.google.com/android/find
Die Voraussetzungen sind:
- Sie müssen die Anmeldedaten für ihr Google-Konto bzw. für Ihre Apple-ID kennen.
- Sie benötigen einen Computer mit Internetanschluss.
- Das Smartphone muss angeschaltet sein. Wenn der Akku also mittlerweile leer ist, kann die Ortung nicht gelingen. Starten Sie die Suche also schnellstmöglich, nachdem Ihnen der Verlust des Geräts aufgefallen ist.
- Das Gerät muss über eine aktive, mobile Internetverbindung verfügen. Wenn das mobile Internet am Smartphone ausgeschaltet ist oder das Gerät irgendwo tief in abgelegenen Regionen ohne Mobilfunkempfang verloren gegangen ist, werden die vorgestellten Funktionen leider nicht durchführbar sein.
Auch zu diesem Thema haben wir einen ausführlichen Beitrag in unserem Newsletter-Archiv:
Handy verloren oder gestohlen: Was nun?
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Hallo erstmal,
vieles hier wußte ich schon, aber alles eben nicht. Somit mal wieder etwas gelernt.
Alle Informationen im übrigen sehr gut erklärt, so das eigentlich jeder und jede damit klar kommen müsste. Somit vielen Dank für diese ausgewogene Recherche.
mfG Wolf