24-Stunden-Pflege – Betreuung im eigenen Zuhause

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Für viele Familien mit Pflegebedürftigen ist es die bevorzugte Lösung: die sogenannte 24-Stunden-Pflege durch osteuropäische Betreuungskräfte. Das sollten Sie zu dieser Form der Betreuung wissen.
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Die Mutter ist an Demenz erkrankt und sollte nicht mehr den ganzen Tag allein im Haus bleiben. Der Vater kann nach einem Oberschenkelhalsbruch kaum noch gehen. Jemand muss seine Einkäufe und die Hausarbeit erledigen. Das sind zwei typische Fälle, in denen eine 24-Stunden-Pflege gesucht wird. Denn die pflegebedürftigen Menschen möchten ihr vertrautes Zuhause nicht verlassen – ein Pflegeheim ist für sie keine Alternative. Die Kinder wiederum haben weder die Zeit noch die Kraft, sich rund um die Uhr um ihre Eltern zu kümmern. Ein ambulanter Pflegedienst reicht nicht aus, um alle Aufgaben zu bewältigen. Die Hoffnung liegt nun in der 24-Stunden-Pflege.
 

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Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Eine 24-Stunden-Pflege übernimmt eine professionelle Betreuungskraft, die für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten im Haus der pflegebedürftigen Person wohnt und hauswirtschaftliche sowie betreuerische Tätigkeiten verrichtet. Bis vor einigen Jahren stammten die Betreuungskräfte in der Regel aus Polen, sodass viele von der „polnischen Pflegekraft“ sprachen, wenn sie diese Betreuungskräfte meinten. Heute kommen die häuslichen Betreuerinnen und Betreuer aus nahezu allen osteuropäischen Ländern: aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei oder auch Litauen. Ja, auch Betreuer, denn es gibt immer mehr osteuropäische Männer, die als Betreuungskraft arbeiten.

Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ ist zwar allgemein gängig, aber nicht korrekt. Denn niemand kann und soll 24 Stunden zur Verfügung stehen. Die Arbeitszeit inklusive Bereitschaftszeit darf bei einer Sechs-Tage-Woche durchschnittlich acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.

24-Stunden-Pflege heißt Betreuung

Ein zweiter, etwas irreführender Begriff ist das Wort „Pflege“. Der korrekte Fachbegriff lautet „ausländische Haushalts- und Betreuungskraft“. Denn die vermittelten Personen sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegekräfte. Deshalb dürfen sie keine medizinische Behandlungspflege übernehmen, wie Spritzen geben oder Verbände wechseln. Das dürfen nur examinierte Pflegerinnen und Pfleger. Für die medizinische Pflege sind – wenn sie notwendig ist – im Normalfall die ambulanten Pflegedienste zuständig. Welche Aufgaben hat dann eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die Aufgaben einer häuslichen Betreuungskraft

Die Betreuungskräfte übernehmen grundpflegerische, hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten. Schauen wir uns die Aufgaben einmal genauer an:

Grundpflege bei pflegebedürftigen Menschen

Unter Grundpflege versteht man Leistungen wie Duschen, Baden, Haarekämmen und Waschen sowie weitere hygienische Maßnahmen wie Zähneputzen oder Hilfe beim Toilettengang. Ferner helfen die Betreuungskräfte beim An- und Auskleiden sowie bei der Zunahme von Essen und Trinken, wenn die Person nicht mehr allein in der Lage ist, eine Gabel oder einen Löffel zu führen.

Hauswirtschaftliche Aufgaben

Der zweite wichtige Aufgabenbereich ist der Haushalt. Die Alltagshelfer erledigen Arbeiten wie Kochen, Putzen oder Wäschewaschen. Auch den täglichen Einkauf übernehmen sie.

Betreuung von Seniorinnen und Senioren

Die wichtigste Aufgabe ist jedoch die Betreuung. Die Betreuerinnen und Betreuer lesen den pflegebedürftigen Personen vor, spielen mit ihnen, begleiten sie bei Spaziergängen oder nehmen gemeinsam Termine wahr, wie zum Beispiel Arztbesuche. Sie übernehmen also genau die Tätigkeiten, die heute in der ambulanten Pflege zu kurz kommen oder erst gar nicht abgedeckt sind. Eine 24-Stunden-Pflege hat somit immer eine emotionale Komponente.

Durch die Betreuung bleiben die Seniorinnen und Senioren länger selbstständig, nehmen am sozialen Leben teil und haben mehr Lebensfreude. Und: Die Aussicht, weiterhin im vertrauten Zuhause leben zu können, gibt den Menschen oft neue Kraft und innere Zufriedenheit.

Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft

Oft hört man die Frage: „Ist eine 24-Stunden-Pflege legal?“ Die Antwort lautet, ja – sofern Sie sich an die gesetzlichen Regeln halten. Im Prinzip gibt es drei Arten, wie Sie eine Betreuungskraft engagieren können. Die gängigste und sicherste ist das Entsendemodell nach der EU-Entsenderichtlinie. Beim Entsendemodell beauftragen Sie ein ausländisches Unternehmen, die Betreuungskraft nach Deutschland zu entsenden. Die Suche und Abwicklung erfolgt meist über eine Vermittlungsagentur wie Brinkmann Pflegevermittlung, einem der größten Vermittler in Deutschland. Die Betreuungskraft wird vom entsendenden Unternehmen bezahlt. Den Papierkram und die Suche übernimmt die Pflegevermittlung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anstellung im Rahmen eines Arbeitsvertrages. In diesem Fall sind Sie der Arbeitgeber mit allen Pflichten wie Versicherungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

Die dritte Option ist die Beauftragung einer selbstständigen Betreuungsperson. Hier besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Hinzu kommt, dass die Suche ohne Sprach- und Ortskenntnisse schwierig ist und kein Ersatz zur Verfügung steht, wenn Betreuungskraft und pflegebedürftige Person nicht harmonieren.

Die 24-Stunden-Pflege ist eine sinnvolle Ergänzung zur ambulanten Pflege. Sie ermöglicht es älteren oder erkrankten Menschen weiterhin im eigenen Zuhause zu leben. Bevor Sie eine Betreuungskraft engagieren, sollten Sie sich von einer erfahrenen Vermittlungsagentur beraten lassen.
 

In 3 Schritten zu Ihrer Betreuungskraft

Autor

Die Brinkmann Pflegevermittlung gehört zu den führenden Vermittlungsagenturen in der „24-Stunden-Pflege“. Seit 12 Jahren vermitteln die über 40 bundesweit tätigen Berater osteuropäische Betreuungskräfte.
 

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