Zum Schluss wurde Unglaubliches gesagt!
Zum Schluss wurde Unglaubliches gesagt!
Was einst eine Gerichtsverhandlung ans Tageslicht brachte
In einer Veröffentlichung der „Radeberger Zeitung“ vom 1.September 1880 wurde über eine Verhandlung wegen Forstdiebstahls berichtet. Der veröffentlichte Text lautete: „Die Verhandlung fand ohne Schöffen statt. Auguste, verehelichte Ziesche und Auguste, verehelichte Ringel, beide aus Weixdorf, hatten aus dem Langebrücker Staatsfortstrevier 26 Meterscheite aufbereitetes Holz im Werte von 4 Mark entwendet, wobei sie unterwegs betroffen (veraltetes Wort für angetroffen) wurden. Obgleich die Übeltäter unter Zurücklassung der Körbe samt Holz die Flucht ergriffen, wurden dieselben doch ermittelt und heute die verehelichte Ziesche, weil rückfällig, zu 12 Tagen, die verehelichte Ringel zu 9 Tagen Haft verurteilt, praktischerweise abzusitzen im Amtsgericht Radeberg. Nach Abhörung des Zeugen, des Försters Michaelis, fragte der Herr Vorsitzende, Amtsrichter Tränckner, in der üblichen Weise: „Haben Sie noch etwas anzugeben?“, worauf dieser angab, dass die verehelichte Ziesche der größte Forstspitzbube in ganz Lausa sei. Auf diese Anschuldigung erwiederte die Ziesche zunächst naiv: „Herr Förster, Andere gehen ja auch. Warum haben Sie es nur auf mich abgesehen?“ Um dann fortzufahren: „Ein Spitzbube bin ich nicht, höchstens eine Spitzbübin. Der größte Spitzbube in dieser Sache ist Robert Menzel, der kommt aber nicht vor Gericht!“ Und die Ringel ergänzte im vollen Brustton der Überzeugung: „Herr Richter dann fragen sie doch mal den Herrn Förster Michaelis, warum die Anna Menzel nie bestraft wird?“
Tränckner bestätigte zunächst die Urteile als zu vollziehen, um dann die Aussagen der Auguste Ziesche und der Auguste Ringel überprüfen zu lassen. Nach dieser Gerichtsverhandlung wurden weitere Ortseinwohner vernommen und es stellte sich doch allerhand Ungleichbehandlung heraus. Robert Menzel lud den Förster und weitere Forstbeamten wenigstens einmal jährlich zum Schlachtfest ein. Dafür wurde bei seinen Fahrten (!) in den Wald über die Mitnahme auch nicht angewiesenen Holzes zumindest weggesehen oder es war „zufällig“ kein Forstbeamter vor Ort. Aber die Auguste Ziesche und die Auguste Ringel hatten dies zumindest einmal gesehen. Auch würde viel im Ort darüber geredet. Michaelis erklärte sich gegenüber der oberen Forstbehörde und konnte das Ganze mit „Behördlicher Maßnahme“ richtig stellen. Wie ist leider unbekannt.
In der Sache der Anna Menzel hatte Michaelis keine Ahnung und schickte dafür den Forstgendarm Thalheim ins Rennen. Die Untersuchung zog sich hin und wurde erst im Frühjahr 1881 beendet. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde Anna Menzel „wegen sittlicher Entgleisung“ zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, Forstgendarm Thalheim wurde ins Erzgebirge versetzt. Er soll für die Holzaufsicht „Liebesdienste“ angenommen haben. Wurde zumindest behauptet, denn was sollte denn sittliche Entgleisung schon anderes sein?
haweger
Was einst eine Gerichtsverhandlung ans Tageslicht brachte
In einer Veröffentlichung der „Radeberger Zeitung“ vom 1.September 1880 wurde über eine Verhandlung wegen Forstdiebstahls berichtet. Der veröffentlichte Text lautete: „Die Verhandlung fand ohne Schöffen statt. Auguste, verehelichte Ziesche und Auguste, verehelichte Ringel, beide aus Weixdorf, hatten aus dem Langebrücker Staatsfortstrevier 26 Meterscheite aufbereitetes Holz im Werte von 4 Mark entwendet, wobei sie unterwegs betroffen (veraltetes Wort für angetroffen) wurden. Obgleich die Übeltäter unter Zurücklassung der Körbe samt Holz die Flucht ergriffen, wurden dieselben doch ermittelt und heute die verehelichte Ziesche, weil rückfällig, zu 12 Tagen, die verehelichte Ringel zu 9 Tagen Haft verurteilt, praktischerweise abzusitzen im Amtsgericht Radeberg. Nach Abhörung des Zeugen, des Försters Michaelis, fragte der Herr Vorsitzende, Amtsrichter Tränckner, in der üblichen Weise: „Haben Sie noch etwas anzugeben?“, worauf dieser angab, dass die verehelichte Ziesche der größte Forstspitzbube in ganz Lausa sei. Auf diese Anschuldigung erwiederte die Ziesche zunächst naiv: „Herr Förster, Andere gehen ja auch. Warum haben Sie es nur auf mich abgesehen?“ Um dann fortzufahren: „Ein Spitzbube bin ich nicht, höchstens eine Spitzbübin. Der größte Spitzbube in dieser Sache ist Robert Menzel, der kommt aber nicht vor Gericht!“ Und die Ringel ergänzte im vollen Brustton der Überzeugung: „Herr Richter dann fragen sie doch mal den Herrn Förster Michaelis, warum die Anna Menzel nie bestraft wird?“
Tränckner bestätigte zunächst die Urteile als zu vollziehen, um dann die Aussagen der Auguste Ziesche und der Auguste Ringel überprüfen zu lassen. Nach dieser Gerichtsverhandlung wurden weitere Ortseinwohner vernommen und es stellte sich doch allerhand Ungleichbehandlung heraus. Robert Menzel lud den Förster und weitere Forstbeamten wenigstens einmal jährlich zum Schlachtfest ein. Dafür wurde bei seinen Fahrten (!) in den Wald über die Mitnahme auch nicht angewiesenen Holzes zumindest weggesehen oder es war „zufällig“ kein Forstbeamter vor Ort. Aber die Auguste Ziesche und die Auguste Ringel hatten dies zumindest einmal gesehen. Auch würde viel im Ort darüber geredet. Michaelis erklärte sich gegenüber der oberen Forstbehörde und konnte das Ganze mit „Behördlicher Maßnahme“ richtig stellen. Wie ist leider unbekannt.
In der Sache der Anna Menzel hatte Michaelis keine Ahnung und schickte dafür den Forstgendarm Thalheim ins Rennen. Die Untersuchung zog sich hin und wurde erst im Frühjahr 1881 beendet. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde Anna Menzel „wegen sittlicher Entgleisung“ zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, Forstgendarm Thalheim wurde ins Erzgebirge versetzt. Er soll für die Holzaufsicht „Liebesdienste“ angenommen haben. Wurde zumindest behauptet, denn was sollte denn sittliche Entgleisung schon anderes sein?
haweger
Eine Hand waescht die andere oder so aehnlich.
Mal wieder eine Geschichte die ich gern gelesen habe.
omasigi