Sich widersprechende verbale und nichtverbale Kommunikation beim NEIN-Sagen


Mal angenommen, es wird gesetzlich verankert, daß wirklich alle sexuellen Belästigungen und Übergriffe nach einem eindeutigen NEIN strafbar sind.
Das kann auch bei ausreichender Befähigung zur Selbstkontrolle nur dann funktionieren, wenn das NEIN so eindeutig ist, daß es von keinem Mann mißverstanden wird. Ein nur verbal geäußertes NEIN ist nicht ausreichend, weil es nicht eindeutig ist. Vielmehr muß zusätzlich auch beachtet werden, was durch Signale der nichtverbalen, oft unbewußten und unreflektierten Kommunikation ausgedrückt wird und ob es hier Widersprüchlichkeit und Mißverständlichkeit gibt.

Der ausführliche Text zu diesem Thema steht auf meinem Blog:
http://gehirnorientiert-kopfgesteuert.blogspot.de/2016/03/75-sich-widersprechende-verbale-und.html

Maruli

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