Heute Turngang mit Unterhaltung
Heute Turngang mit Unterhaltung
Einiges Missverständliches aus dem Anfang der Radeberger Zeitung
Wenn kürzlich in einer überregionalen Zeitung, nicht der „Sächsischen Zeitung“, stand, -Für den Ausbau einer Geschäftsstelle suchen wir Vertrauensmänner und Vertrauensmännerinnen – so ist das sicher unüberlegt der modernen Form der Einbeziehung des weiblichen Geschlechts in die Alltagssprache geschuldet. Doch wer denkt, dass es dies nur heute gibt, wird eines besseren belehrt, wenn er in den Anfängen des Anzeigen- und Annoncengeschäfts stöbert.
Bereits 1865 gab es durch eine unglückliche Verquickung der Druckzeilen im „Radeberger Echo“ einen Zusammenhang, der wahrscheinlich eher heute lustig gefunden wird. Unter der Überschrift „Heute Turnabend!“ wird die Annonce fortgesetzt mit – Nach dem Turnen gesellige Unterhaltung bei Eis-Pommade, rühmlichst bekannt, die Haare zu kräuseln, sowie deren Ausfallen und Ergrauen zu verbinden (statt verhindern, d. V.), empfiehlt a 5, 8 und 10 Neugroschen, Carl Günther in Radeberg.
Zu lesen war anlässlich des Wochenmarktes 1871: „Der Verkauf meiner seligen Frau auf dem Wochenmarkte hat seinen ungestörten Fortgang, R. Nitzsche“. Diese Annonce erschien, da es Gerüchte gegeben hatte, Frau Nitzsche wolle nicht mehr ihre Waren auf dem Wochenmarkt feilbieten. Annonciert wurde wegen vakanter Wegerechte (1872): „Wir werden Jeden, der durch unsern Hof fährt, und wenn es Leichen sind, gerichtlich belangen!“ 1873 zum Schulbeginn wurde eine Unterkunft in Radeberg gesucht: „Für drei Brüder, darunter zwei Knaben, wird ein Zimmer gesucht!“ Hier erfolgte später die Richtigstellung, gemeint waren zwei Zwillinge (also schon wieder ein Wortkuddelmuddel). Liegaus Rittergut bot 1878 an: „Dreijähriger Esel, wegen seiner Frömmigkeit auch für den Umgang mit Kindern passend, ist preisgünstig abzugeben!“ 1883 gab es die Anzeige: „15 Mark Demjenigen Belohnung, der mir den Verbleib am 18 v. M. abhanden gekommenen Hundes so anzeigt, daß ich denselbigen gerichtlich belangen kann!“ Kurzzeitig wurde mit Einführung der Standesämter im Jahre 1875 auch in Radebergs Zeitung annonciert: „Für Geburten sind die Wochentage Dienstag und Freitag morgens 9 bis 12 Uhr festgesetzt!“
Und zuletzt seien noch zwei amtliche Meldungen des Jahres 1892 genannt: „Bei der Section eines gelbbraunen Hundes aus Lomnitz hat sich amtliche Wuthkrankheit ergeben!“ Und als in Radeberg im gleichen Jahr ein niedergelassener Rechtsanwalt verstarb konnte man lesen: „Alle, welche noch Acten aus dem Nachlasse meines verstorbenen Mannes beanspruchen, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen zu melden, widrigenfalls sie eingestampft werden. Zu melden äußere Obergasse 150 b“.
haweger
Einiges Missverständliches aus dem Anfang der Radeberger Zeitung
Wenn kürzlich in einer überregionalen Zeitung, nicht der „Sächsischen Zeitung“, stand, -Für den Ausbau einer Geschäftsstelle suchen wir Vertrauensmänner und Vertrauensmännerinnen – so ist das sicher unüberlegt der modernen Form der Einbeziehung des weiblichen Geschlechts in die Alltagssprache geschuldet. Doch wer denkt, dass es dies nur heute gibt, wird eines besseren belehrt, wenn er in den Anfängen des Anzeigen- und Annoncengeschäfts stöbert.
Bereits 1865 gab es durch eine unglückliche Verquickung der Druckzeilen im „Radeberger Echo“ einen Zusammenhang, der wahrscheinlich eher heute lustig gefunden wird. Unter der Überschrift „Heute Turnabend!“ wird die Annonce fortgesetzt mit – Nach dem Turnen gesellige Unterhaltung bei Eis-Pommade, rühmlichst bekannt, die Haare zu kräuseln, sowie deren Ausfallen und Ergrauen zu verbinden (statt verhindern, d. V.), empfiehlt a 5, 8 und 10 Neugroschen, Carl Günther in Radeberg.
Zu lesen war anlässlich des Wochenmarktes 1871: „Der Verkauf meiner seligen Frau auf dem Wochenmarkte hat seinen ungestörten Fortgang, R. Nitzsche“. Diese Annonce erschien, da es Gerüchte gegeben hatte, Frau Nitzsche wolle nicht mehr ihre Waren auf dem Wochenmarkt feilbieten. Annonciert wurde wegen vakanter Wegerechte (1872): „Wir werden Jeden, der durch unsern Hof fährt, und wenn es Leichen sind, gerichtlich belangen!“ 1873 zum Schulbeginn wurde eine Unterkunft in Radeberg gesucht: „Für drei Brüder, darunter zwei Knaben, wird ein Zimmer gesucht!“ Hier erfolgte später die Richtigstellung, gemeint waren zwei Zwillinge (also schon wieder ein Wortkuddelmuddel). Liegaus Rittergut bot 1878 an: „Dreijähriger Esel, wegen seiner Frömmigkeit auch für den Umgang mit Kindern passend, ist preisgünstig abzugeben!“ 1883 gab es die Anzeige: „15 Mark Demjenigen Belohnung, der mir den Verbleib am 18 v. M. abhanden gekommenen Hundes so anzeigt, daß ich denselbigen gerichtlich belangen kann!“ Kurzzeitig wurde mit Einführung der Standesämter im Jahre 1875 auch in Radebergs Zeitung annonciert: „Für Geburten sind die Wochentage Dienstag und Freitag morgens 9 bis 12 Uhr festgesetzt!“
Und zuletzt seien noch zwei amtliche Meldungen des Jahres 1892 genannt: „Bei der Section eines gelbbraunen Hundes aus Lomnitz hat sich amtliche Wuthkrankheit ergeben!“ Und als in Radeberg im gleichen Jahr ein niedergelassener Rechtsanwalt verstarb konnte man lesen: „Alle, welche noch Acten aus dem Nachlasse meines verstorbenen Mannes beanspruchen, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen zu melden, widrigenfalls sie eingestampft werden. Zu melden äußere Obergasse 150 b“.
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