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THEMA:   erbitte Meinung zu Rechts-Angelegenheit

 53 Antwort(en).

Catty begann die Diskussion am 13.06.06 (12:27) :

Vorgang:

Anfang April kündigte ich der Fa. C. in Darmstadt den Jahresvertrag mit der Bitte um Bestätigung.

Nichts gehört.

2.5.06 (!!) schrieb ich nochmals per Einschreiben: da ich keine Bestätigung erhalten hätte, sähe ich mich veranlaßt, nun die Einzugsermächtigung zurückzuziehen.

Wieder nichts gehört.

Dennoch wurde der Beitrag von 9.90 € am 2.6. (!!) erneut von meinem Konto eingezogen.

Daraufhin habe ich bei meinem Geldinstitut Widerspruch erhoben.


Heute nun kam von denen endlich einmal ein Brief. Darin stellen sie mir nicht nur den Monatsbeitrag für Juni in Rechnung (berechtigt) -, sondern auch die ihnen aufgelasteten Kosten für die Rücklastschrift - sowie eine Mahngebühr.

Ich habe angerufen.
Auf meine Briefe hätten sie mir mit eMail geantwortet.
Die dabei verwendete eMail-Adresse habe ich aber schon lange nicht mehr, da ich den Anbieter gewechselt habe.

Hätten die Mails nicht zurückkommen müssen (mailer-daemon)?
Seien sie nicht, sagte die Tante. Sie meinte, es könne ja jemand anderes bereits diese eMail-Adresse haben. (Lächerlich!!)

Fazit: ich sei zur Zahlung aller angeforderten Beträge verpflichtet, sie würden mich sonst verklagen
(wegen gesamt 11.00 €).



Meine Frage: wer von Euch würde sich nun wie verhalten?

Danke schon einmal :-)


 anabelle antwortete am 13.06.06 (14:12):

Hallo Catty,

wahrscheinlich hattest du eine Kündigungsfrist, so dass die Abbuchung berechtigt war.
Ist eine e-mail ein offiziell rechtskräftiges Dokument?
Lass doch mal jemanden an deine frühere e-mail-Adresse schreiben, mal sehen, was dann passiert.
Notfalls würde ich bei der Verbraucherberatung Hilfe holen.
Gruß anabelle


 Catty antwortete am 13.06.06 (15:11):

O je, annabelle,
mich hat wirklich ein WM-Ball am Kopf getroffen.

Wenn i c h meine alte Mailadresse anschreibe, kommt folgendes zurück:

'This message was created automatically by mail delivery software.
A message that you sent could not be delivered to one or more of
its recipients. The following addresses failed: .....'

Denen wird es dann wohl auch so gegangen sein, und sie hätten einen Brief schicken müssen.

Ich denke, ich überweise, was noch an monatlichen Beiträgen zu leisten ist,
und warte dann die Klage auf Erstattung von 11 € ab.

Oder???


 mart antwortete am 13.06.06 (15:35):

Die wichtigste Frage ist tatsächlich die nach der Kündigungsfrist.

Die unwichtigsten die über die Emails. Übliche Emails haben keine rechtliche Bedeutung.

Dein eingeschriebener Brief vom 2.5.06 stellt die Kündigung dar und es bedarf da keinerlei Rückmeldung über eine Kenntnisnahme.

Also falls die Kündigung bereits für Juni wirksam wäre, dann ist sowohl die Abbuchung des Abbo-betrags als auch die Unkosten für die Rückbuchung nicht dein Bier.
Dann einen weiteren eingeschriebenen Brief mit entsprechenden Inhalt schreiben mit Hinweis auf deinen ersten eingeschriebenen Brief..und abwarten - es wird sicherlich nichts mehr kommen und falls doch eine Klagsdrohung, dann kann dir nichts passieren. Es könnte eventuell auf die Angst gesetzt werden, die normale Bürger bei der Drohung mit einem Gericht haben.

Falls aber das Abbo auf Grund einer Kündigungsfrist nicht für Juni gekündigt werden konnte, bist du zur Zahlung des Juni, zur Zahlung der Bankkosten und zur Zahlung der Mahngebühr verpflichtet. In diesem Fall kannst du ja einen eingeschriebenen Brief schreiben, indem du um Kulanz aufgrund der unverhältnismäßig langen zeitlichen Dauer für die Bearbeitung durch die Firma ersuchst.

Mein diesbezüglicher Rat - nie wegen einer derartigen Angelegenheit telefonieren oder ein übliches Email schicken; nur ein eingeschriebener Kündigungsbrief hat Erfolg, dann den Abbuchungsauftrag zeitgerecht mit Beachtung der Kündigungsfrist stornieren. Es erübrigt sich dann jedes weitere Telefonat, für das nur du zu zahlen hättest.
In den Callcentern kommst du mit deinem Anliegen nie auf einen grünen Klee:-(

Nachdem ich etliche dieser Fälle kenne, glaube ich zu wissen, daß der beschriebene Hergang eine durchaus üblich gewordene Vorgangsmasche ist.


 mart antwortete am 13.06.06 (15:46):

Habe deine letzte Meldung erst jetzt gelesen, Catty.

Es ist rechtlich keine Mahnung erforderlich.

Das Problem von üblichen Emails ist dasselbe wie bei mündlichen Vereinbarungen. Auch diese sind an und für sich bindend, aber es halt so eine Sache mit der Beweisbarkeit.

..."Kritisch ist jedoch die Beweisführung:
Die Tatsache des Zugangs (Abrufbarkeit) ist nicht durch eine Receipt-Meldung des Mailprotokolls beweisbar. Anders (wohl) bei Empfangs- u. insbesondere Lesebestätigungsmails; hier wird es oft einen sog. Anscheinsbeweis für die zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit geben..."

Internet-Tipp: https://www.kanzlei.de/Emailrecht.htm


 Catty antwortete am 13.06.06 (15:55):

Ja danke, mart,
aber ich scheine mich leider nicht ganz klar ausgedrückt zu haben.

Im allgemeinen ist es üblich, daß Kündigungen bestätigt werden. Ich habe jedenfalls nur in einem einzigen Fall darauf verzichten müssen, aber die gekündigte Lieferung wurde dann auch regelrecht eingestellt.

Da die Tante nach den Mails sah, die sie mir geschickt hatten, haben sie ja auch reagiert auf meine Anforderung.
Ebenso bei meinem zweiten, dem Einschreibe-Brief.

Als die Mails aber zurückkamen, müssen sie doch gemerkt haben, daß irgend etwas nicht stimmt. Ich hätte ja auch schon gestorben sein können.

Daß sie mir sagen: 'wir antworten immer nur mit Mails', interessiert mich eigentlich wenig. Wenn sie auf diese Weise keine korrekten Abläufe herstellen können ..., sollte das mein Problem sein??


Und was mir gerade noch einfällt: ich hatte sogar geschrieben, sie könnten die Bestätigung auch per Mail schicken, und meine aktuelle Mail-Adresse dazu gesetzt :-))


 Catty antwortete am 13.06.06 (15:56):

Oh, da haben sich zwei Text-Eintragungen überschnitten.


 Catty antwortete am 13.06.06 (16:11):

Noch etwas:

wenn ich eine Einzugs-Ermächtigung per Einschreiben zurückziehe, können sie das doch nicht einfach ignorieren und einen Monat später erneut Geld von meinem Konto abbuchen.


 rolf antwortete am 13.06.06 (16:53):

Richtig Catty,

unabhängig vom Abo, mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung ist diese erloschen.
Die Kosten für den Widerruf hat der Abbucher zu tragen, unabhängig davon, ob die Abo-Kündigung rechtzeitig erfolgte oder nicht.


 uki antwortete am 13.06.06 (16:59):

Hallo, catty,
ich würde eine Einzugsermächtigung nicht nur bei der betreffenden Firma zurückziehen, sondern auch beim Geldinstitut sperren lassen.
Will man per Einschreiben etwas erledigen, ist es sogar noch sicherer, keinen Brief, sondern eine Einschreibkarte zu benutzen, damit nicht behauptet werden kann, der Umschlag sei leer gewesen.
(alles schon passiert)


 mart antwortete am 13.06.06 (17:00):

Richtig, dafür fällt aber die Mahngebühr an.


 wanda antwortete am 13.06.06 (17:07):

ich würde nicht zahlen, weil ich mich im Recht fühlen würde. Wegen 11 Euro wird doch wohl nicht eine Klage kommen - natürlich hättest du die Bank sofort informieren müssen, bezw. diese Firma sperren lassen müssen.


 Catty antwortete am 13.06.06 (17:47):

uff, ich danke Euch allen sehr!
Trage mein Kinn jetzt schon wieder etwas höher.

:-)

Und ich habe einfach kein Verständnis für jemanden,
der nicht peilt,
daß zwischen ...@online.de (1&1) und ...@t-online.de
eben ein Unterschied besteht.


 carina53 antwortete am 14.06.06 (19:30):

Hallo Catty,

Du musst nicht zahlen - u. wegen 11 € können sie weder vor Gericht, da der Streitwert zu gering ist, u. der Brief eines Anwalts kostet wesentlich mehr.

Auf jeden Fall musst Du auch Deine Bank über den Widerruf der Abbuchungsgenehmigung in Kenntnis setzen.

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, wegen der paar Mark. Gehe davon aus, dass hier wirklich versucht wird, Dich unter allen Umständen zu bewegen, zu zahlen.

Schalte Deinen Dickkopf ein, zahle einfach nichts mehr !
Und solltest Du weiterhin Ärger haben, dann maile mich einfach an - juristisch kann ich immer weiter helfen.

Gruß Carina


 mart antwortete am 15.06.06 (00:35):

Natürlich können auch Minimalbeträge eingeklagt werden. Ansonsten würde ich immer 11€ von einer Rechnung abziehen und den Restbetrag überweisen - und auf diese Idee käme nicht nur ich, sondern auch sehr viele andere Leute.*g*

Warum haben diese Unternehmungen alle Juristen angestellt?
Und die sollen doch für ihr Gehalt arbeiten, meine ich - einfach säumigen Zahlern auf die Sprünge helfen. Die Gerichtskosten zahlt ja sowieso der Unterlegene.

Carina, ich würde an deiner Stelle doch vorsichtiger sein mit deinem Angebot immer juristisch weiterzuhelfen!


 Catty antwortete am 15.06.06 (06:34):

"würde ich immer 11€ von einer Rechnung abziehen und den Restbetrag überweisen "

So ist es geschehen, mart.

*

"Warum haben diese Unternehmungen alle Juristen angestellt?"

Damit die mit ihren Fachbezeichnungen und juristischem Kauderwelsch unter Zitieren schrecklich klingender Paragraphen die Leute ängstigen. Auf diese Weise kommt dann doch oft noch Geld ein.
Von mir allerdings nicht! Ich sehe so etwas als Erpressung.

*

"C. ..., ich würde an deiner Stelle doch vorsichtiger sein mit deinem Angebot immer juristisch weiterzuhelfen!"

Aber sie i s t doch vorsichtig!!
Wie soll man sie anschreiben, wenn sie ihre Mail-Adresse gar nicht angibt? :-)


 pilli antwortete am 15.06.06 (07:53):

hihi...den verteilt Carina doch ständig, den tipp zu "ihrem" juristen...einfach peinlich! :-)ob sie wohl glaubt, niemand sei *anwalts liebling*?

aber Veronika, die nach eigener bekundung seinerzeit an mich, angeblich allerbesten juristischen beistand hat, datt jetzt anzubieten, das hatte schon was; seltener habe ich lauter gelacht!

ich liebe diese foren!

:-)))


 Catty antwortete am 15.06.06 (08:32):

Wunderbar ..., dieses Gelächter :-))
Es läßt Hoffnung sprießen auf ein fröhliches Wochenende.


 Catty antwortete am 15.06.06 (12:12):

War eben bei meinem Geldinstitut:
wenn man jemandem die Einzugs-Ermächtigung gekündigt hat, interessiert das die Bank nicht --, sie könnten das nirgends registrieren*. Der Kunde müsse selbst aufpassen und -- notfalls erneut Widerspruch einlegen.

* so ist das im Zeitalter der Roboter, in dem viele nur noch gerade unterschreiben, aber nicht einmal mehr Kreuzchen machen können :-(


 pilli antwortete am 15.06.06 (12:28):

gratuliere!

wenn denn schon ein bankinstitut am feiertag offen hat, dann ist das doch schon mal watt?

:-)))


 carina53 antwortete am 15.06.06 (12:28):

@ Pilli

Deine Äusserungen hier sind schon mehr als peinlich.

Vielleicht könntest Du Catty helfen ? Wäre angebrachter, als hier zu meckern.


Gute Besserung Carina


 carina53 antwortete am 15.06.06 (12:31):

Hallo Catty,

die Bank muss das berücksichtigen - das sind dumme Ausreden. Lass es jetzt darauf ankommen. So wie ich informiert bin, hast Du den Widerruf der Abbuchung schriftlich verfasst. Das muß reichen.

Drück Dir mal die Daumen, Carina


 carina53 antwortete am 15.06.06 (12:36):

Hi Catty,

die Bank ist Dir gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie sich nicht an Dein Schreiben hält.

Sollte die Bank nicht in Kenntnis eines Widerrufes sein, u. die Abbuchung ist ausgeführt, so kannst Du innerhalb von 14 Tagen den Betrag zurückbuchen lassen.

Gruß Carina


 pilli antwortete am 15.06.06 (14:02):

peinlich Carina

ist, wenn du der *Frau Doktor* hier meinst, ratschläge erteilen zu wollen...lach

wann merkst du endlich, datt du und andere hier *verarscht* werden und zwar kräftig! :-)))

wenn eine bank heute, am feiertag geöffnet hat, dann ist das doch tatsächlich lobenswert? *fg*

merke fein, die frau ist juristisch bestens versorgt; hat sie mir jedenfalls des öfteren per mail mitgeteilt...wenn auch ohne erfolg zu haben...

:-)))


 rolf antwortete am 15.06.06 (14:12):

Hallo Pilli,
Fronleichnam ist nicht überall gesetzlicher Feiertag, hier leider auch nicht.

Hallo Carina,
handelt es sich hier wirklich um einen abbuchugsauftrag oder nicht, wie allgemein üblich, um eine Einzugsermächtigung?
Nur den Abbuchungsauftrag, der der Bank erteilt wird, kann ich wirksam bei der Bank widerrufen. Die Abbuchung kann auch nicht storniert werden, wenn sie ausgeführt ist, sie ist so wirksam wie eine Überweisung.
Die Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger erteilt und muß auch bei diesem wiederrufen werden. Die Bank hat keine Möglichkeit der Prüfung.


 Catty antwortete am 15.06.06 (14:47):

Oh armes pilli, ruf' doch 'mal irgendwo an und erkundige Dich, ob in Niedersachsen an Fronleichnam Feiertag ist, ehe Du wieder einmal jemanden wegen angeblicher Lügen bloßstellen willst.

Und Deine Wiederholungen sind auch ziemlich öde!
Bring' einfach 'mal was Neues!

-------------------------

Carina,
rolf hat recht: Du bringst Dauer- oder Überweisungs-Auftrag (zu kündigen bei der Bank) und Einzugs-Ermächtigung (zu kündigen bei dem, dem ich sie erteilt habe) einigermaßen durcheinander.
Und zum Beispiel kann man Überweisungen, die man selbst getätigt hat, n i c h t zurückholen. Lediglich eben eingezogene Gelder.

-------------------------
Um meinen Anwalt braucht sich niemand Gedanken zu machen:
er macht sich seit längerem auch überhaupt keine mehr :-(


 carina53 antwortete am 15.06.06 (18:00):

Hallo Catty,

wo habe ich von Überweisungen geschrieben ???

Es geht um eine "Einzugsermächtigung" die Du erteilt hast, u. die Bank den Widerruf nicht anerkennen wollte.
Das muss die Bank - sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Wenn Du dich von der Bank überrumpeln lässt, kann ich nur sagen - selbst schuld.

Bin ich hier im Kasperltheater oder was ????

Ich habe lediglich von einer Abbuchung geschrieben - oder wird Geld bei einer Einzugsermächtigung nicht abgebucht, sondern bar überbracht ?

Dass ich eine Überweisung nicht zurückbuchen lassen kann, ist mit auch klar. Schliesslich arbeite ich aufgrund meiner Vermögensverwaltung lange genug mit Banken zusammen, u. komme ohne Anwalt u. Steuerfachleute nicht aus.

MfG. Carina


 schulle antwortete am 15.06.06 (20:59):

Lesen müsste man können;-))

"War eben bei meinem Geldinstitut:
wenn man jemandem die Einzugs-Ermächtigung gekündigt hat, interessiert das die Bank nicht --, sie könnten das nirgends registrieren*. Der Kunde müsse selbst aufpassen und -- notfalls erneut Widerspruch einlegen. "

Genau so ist es!
Allerdings buchen manche Banken wie die Postbank automatisch eine weitere Lastschrift des Lastschriftabbuchers nicht mehr ab, wenn man einmal eine Lastschrift widerrufen hat.

Mehr dazu findet man z.B. bei WIKIPEDIA im Internettipp

Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift


 Gudrun_D antwortete am 16.06.06 (07:07):

...ganz kleine anmerkung an pilli:

nicht in allen bundesländern ist fronleichnam ein feiertag


 Catty antwortete am 16.06.06 (07:30):

Hallo Carina,
ich wollte Dich nicht beleidigen.
Entschuldige, wenn mein Geschreibsel nach Kasperl-Gequatsche geklungen hat :-)

Du kannst ja lesen, daß in diesem Thread allerhand unterschiedliche Meinungen stehen.

Deiner Auffassung, ich müsse im eingangs beschriebenen Vorgang irgend etwas bei der Bank kündigen, konnte ich (s.oben) - zumindest bei m e i n e m Geldinstitut - ja doch nicht nachkommen.


 Catty antwortete am 16.06.06 (08:08):

Du hast recht, Gudrun_D,

und ehe man so etwas schreibt
"wann merkst du endlich, datt du und andere hier *verarscht* werden und zwar kräftig!",
sollte man erst einmal seinen Wissensfundus überprüfen, um eine deftige Blamage zu vermeiden.


 carina53 antwortete am 16.06.06 (12:04):

@ all

für mich als Neuling hier ist es nicht angenehm, all diese Sticheleien u. Beleidigungen zu lesen. Ich dachte dies sei ein Diskussions- u. kein Streitforum.

@Pilli

keine Ahnung, weshalb Du ständig hier Gift u. Galle spuckst, obwohl Du nicht gefragt bist.
In Bayern bezeichnet man solche Menschen als "Zwiderwurzn" u. das trifft leider auch auf Dich zu, was ich hier so lesen konnte.

Ist es denn nicht möglich, sich wie zivilisierte, erwachsene Menschen zu benehmen ? Müßt Ihr diese Sticheleien in einem Forum austragen ? Man kann sich sicherlich mal die Meinung sagen, sollte aber doch die Form wahren. Und auch der Umgangston läßt bei bestimmten Personen doch sehr zu wünschen übrig.

Gutes Benehmen kommt nie aus der Mode. Es ist aber offenbar bedeutend anstrengender, sich zu benehmen, als sich nach der neuesten Mode zu kleiden!

In diesem Sinne, Carina


 Catty antwortete am 16.06.06 (12:10):

lach, Carina,
"all diese Sticheleien u. Beleidigungen zu lesen" ist doch in keinem Forum Vorschrift :-)


 pilli antwortete am 16.06.06 (12:31):

"für mich als Neuling"

hihi...

du bietest doch deine selbstgeschmierten tierbildle schon seit ewigen zeiten "unternehmerisch" im ST an? :-)

und die seniorin, die mit dem wolf tanzt und liebelt...

na...:-) auch da hatten wir schon interessante diskussionen zwecks deiner armseligen bettelaktionen, die wölflein einzusperren...

gelle gisela du erinnerst dich? :-)

wer sich aber wie "benimmt" oder es deiner, für mich unmassgeblichen meinung, vielleicht sollte, :-)

datt bestimmt der erfolg und der hat mir oft recht gegeben!

ich meine, wer danach lechzt und giert, seine harmonie-sucht in foren auszuleben, der ist nur zu faul zum streiteln und sollte vielleicht streichelzoos besuchen? :-)

datt forenleben kann hart sein und dass sone wolferprobte seniorin datt nicht schnallen könnte...

wundert mich schon! :-)

möglich mag vieles sein Gisela-Carina,

aber entscheidend ist doch nicht dein wille sondern nur meiner, wennz die art meiner kommunikation in foren betrifft?

oder willste datt auch vorschreiben?

na dann...viel spass weiterhin mit mir!

:-)


 carina53 antwortete am 16.06.06 (12:38):

pilli

Du verwechselst hier etwas. Ich bettle nicht, bin auch keine Gisela, sondern ich unterstütze verschiedene Tierschützer mit Spenden. Das ist ein kleiner Unterschied.

Irren ist menschlich - Carina


 rolf antwortete am 16.06.06 (12:40):

Wie ich bereits oben schrieb:

Die Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger erteilt und kann auch nur dort widerrufen werden. Der Bank liegt sie garnicht vor.
Der Abbuchungsauftrag wird der Bank erteilt, der Zahlungsempfänger erhält die Bestätigung, sie muß bei der Bank widerrufen werden, die dann auch keine Aufträge mehr ausführt.
Während Buchungen aufgrund von Einzugsermächtigungen ohne weiteres storniert werden, geht dies bei Abbuchungsaufträgen nicht, sie gleichen darin Überweisungen.


 carina53 antwortete am 16.06.06 (12:41):

@ catty,

es ist doch logisch, dass man als "Neuling" sich erstmal durchliest, oder nicht ?

*kopfschüttel* Carina


 pilli antwortete am 16.06.06 (13:03):

tatsächlich carina? :-)

dann klick dich mal durch deine VK hin bis zu:

"mehr über mich, Gisela Müller! !

magst oder kannst du dich an unsere diskussion nicht mehr erinnern? :-)du wirst doch jetzt nicht schwächeln?

:-)))

Internet-Tipp: https://chat./seniorentreff/de/home.php3?carina53


 pilli antwortete am 16.06.06 (13:10):

gefällt mir übrigens datt sprüchlein, datt du da auf die VK eingesetzt hast:

"SEI VORSICHTIG IN DEN
GESCHÄFTLICHEN ANGELEGENHEITEN,
DENN DIE WELT IST VOLLER TRUG.
LASS DICH JEDOCH DADURCH
NICHT BLIND MACHEN
FÜR DIE TUGEND, DIE DIR BEGEGNET."

jaja..datt mit die blindgängerInnen bei die tugend, datt is schon ein thema!

*zwinkergruss von jemand, der mit offenen augen wandelt*


 Catty antwortete am 16.06.06 (13:47):

"dass man als "Neuling" sich erstmal durchliest"

Soweit o.k.

Aber Bemerkungen, daß man beim Lesen mit dem Kopp wackelt, passen halt nicht zum Thema.


 Catty antwortete am 16.06.06 (13:54):

"https://chat./seniorentreff/de/home.php3?carina53"

Au weia, sind die Sprüche alle nur für andere gedacht?

"MEIDE AUFDRINGLICHE UND
AGGRESSIVE MENSCHEN,
DENN SIE SIND EIN ÄRGERNIS
FÜR DEN GEIST."

Wie wahr, wie wahr :-)))


 pilli antwortete am 16.06.06 (13:54):

zum thema vielleicht Catty :-)

aber nun fordert ja gerade datt liebchen doch besonders gute umgangsformen; vielleicht gehört das *koppwackeln* dazu? :-)

...remember Carina unsere gar interessante diskussion im u.a. link anklickbar!

so und nun ist fussball-time!

:-)

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/archiv9/a298.html


 carina53 antwortete am 16.06.06 (14:12):

Das tut ja richtig weh, wie die arme Frau hier behandelt wurde. Anstatt dass man Engagement anerkennt, wird alles wieder mal zerredet.

Für mich gilt handeln statt reden - u. zum Glück verfüge ich über entsprechende Mittel, u.a. auch solche Projekte zu unterstützen u. selbst eine Stiftung zu gründen.

Unabhängigtkeit ist sehr viel wert - Carina


 Catty antwortete am 16.06.06 (14:32):

Also bist Du gar kein "Neuling", carina?

Lach, dann passen wir ja zusammen :-))


 anabelle antwortete am 16.06.06 (17:45):

Kleine Zwischenfrage, wie lautete nochmal das Thema?:))


 pilli antwortete am 16.06.06 (17:45):

is schon klar carina53...Gisela Müller :-)

ich hoffe die seinerzeitige bettelaktion hat reichlich gelder auf das damals bekanntgemachte privatkonto fliessen lassen, die ollen sollen ja solchen aufrufen in den foren gerne folgen und reichlich spenden? :-)

damit lässt sich vielleicht gut unternehmerisch tätig sein? frau muss schon abgefeimt sein, sich hier so zu widersprechen...ist doch deine VK? *fg*

hut ab Gisela Müller!

:-)


 Catty antwortete am 16.06.06 (17:58):

anabelle,
hättest Du noch etwas zum Thema zu antworten?

Ehrlich gesagt: mich interessiert mein Thema nicht mehr. Es ist alles bereits geklärt.


 carina53 antwortete am 16.06.06 (18:13):

Pilli,

Du hast wirklich die besondere Gabe in jedes Fettnäpfchen zu treten.

Solltest Du es nicht kapiert haben - nochmal ganz in Ruhe.

Hättest Du öfter meine VK angesehen, so hättest Du den Wechsel von Gut Aiderbichl, über Rollo Gebhard, David Sheldrick, weiter zu den Wölfen bemerkt.

https://www.gut-aiderbichl.com/temp.php

https://bluewaterlife.de/Mensch_u__Umwelt/body_mensch_u__umwelt.html

https://sheldrickwildlifetrust.org/

Und nochmal - ich s a m m l e nicht, sondern bin der glücklichen Lage, mit e i g e n e n Mitteln verschiedene Projekte im Tier - u. Artenschutz zu f i n a n z i e r e n , bzw. zu unterstützen
Der nächste Link in der HP wird dann die Berggorillas betreffen, die vom Aussterben bedroht sind.

Vielleicht solltest Du erst denken u. dann reden.

So das wars - Carina


 pilli antwortete am 16.06.06 (18:17):

wennz dich stört annabelle :-)

ich kopiere gerne meine anfragen an carina53...Gisela Müller
und eröffne ein neues thema, kombiniert mit warnenden beiträgen von der spendenlust und dem spendenfrust, wenn solche gelder womöglich auf privatkonten gesammelt werden?

schon seinerzeit mochte sie meine fragen nicht gerne beantworten....nur auf meine nachdrückliche bitte kam dann watt! :-)

ich frage gerne nach, wenn sich widersprüche ergeben...du nicht annabelle? schluckst du alles? :-)

noch schlucke ich auch z.bsp. an der antwort von carina53.

sie und die auf ihrer VK unter :

"mehr über mich...Gisela Müller"

seien nicht identisch...ziemlicher brocken, den ich da schlucken soll!

:-)))


 anabelle antwortete am 16.06.06 (18:30):

Pilli, ich denke nur, dass solche Abweichungen vom Thema ein schlechtes Bild abgeben. Es sieht so aus, als ob über ein allgemeines Thema nur eine Möglichkeit gesucht wird, persönliche Fehden auszufechten. Gibt es da nicht die Möglichkeit für Carina53 und dich, dass ihr euch in einem Chatroom, gut gepolstert natürlich, trefft?


 schorsch antwortete am 16.06.06 (18:52):

carina53, spendest du auch für arme Schweine?

Dann denk an mich (;-)


 rolf antwortete am 16.06.06 (19:26):

anabelle,
ich kann mich hier an kein Thema erinnern, das in der Schule nicht mit "Thema verfehlt, 6" benotet würde.
Das ist wie im realen Leben, da wird auch z. B. am Thresen ein interessantes Thema eröffnet, eine Zeit lang darüber diskutiert, dann eine Zwischenbemerkung gemacht und schon ist man bei einem ganz anderen Thema, ohne das sich jemand darüber aufregt.
Hier hat es mich anfangs auch sehr gestört, aber ich habe mich damit abgefunden.


 pilli antwortete am 16.06.06 (19:56):

nö annabelle :-)

chatten bedeutet für mich pures vergnügen; warum sollte ich das ändern? so wichtig ist carina53 nicht, mein vergnügen zu schmälern.:-)

ich mag auch nicht mailen, gute bekannte wissen das; also kläre ich, was ich meine klären zu wollen, direkt und aktuell.

wirst dich schon dran gewöhnen! :-)

wenn ich es gar zu arg treiben sollte, meldet sich dezent der gastgeber des forenhauses und nur er bekommt die chance, das ich seiner bitte entspreche!

:-)


 Catty antwortete am 17.06.06 (07:46):

Und was muß man tun, um so ein master-child zu werden?