Archivübersicht |
Impressum
THEMA: Grundbuchauszug
8 Antwort(en).
margarete
begann die Diskussion am 07.01.07 (12:39) :
Hallo, weiß Jemand Bescheid:
Habe seit einigen Jahren einen finanziell gut gestellten älteren Schwiegersohn,der uns aus der Patsche half und sagte sie wollen das Geld nie mehr zurück. Nachdem die Familiensituation das letzte Jahr arg angespannt ist möchten wir einen Kredit aufnehmen und zurück zahlen, da sagte er am 04.11. 06 zu uns: "er würde das Geld nicht annehmen er würde es sofort zurück überweisen." Er möchte einen Grundbucheintrag,das möchten aber wir nicht. Denn er sag: "Wer das Geld hat, hat das Sagen und die Macht,er sagt auch: er stünde schon im Grundbuch drin. Das ja ohne unsere Unterschrift nicht sein kann."Wir haben aber mehre Kinder,die das auch nicht wollen, da wir sonst von Diesen unter psychischen Druck gesetzt werden,was schon lange der Fall ist. Darum wollten wir mit dem Darlehen dDiesen den Zahn ziehen. Auf einmal kam am 08.12. 06 von der Sparkasse ein Schreiben, dass sie unser Konto belastet haben mit der Kostenrechnung vom Notariat ,betreffs: Grundbuchauszug.Daraufhin gingen wir zum Notariat und erkundigten uns,wir trafen freundliche Angestellte, die uns das Schreiben von der Sparkasse kopierten.
Sehr geehte Damen und Herren, wir bitten um Übersendung eines beglaubigten Grundbuchauszugs. Das berechtigte Interesse liegt vor.
Kann mir Jemand Auskunft geben , ob das sein darf.
|
Karl
antwortete am 07.01.07 (12:49):
Ich kann mir zunächst nicht vorstellen, dass ihr einen Grundbuchauszug bezahlen sollt, den ihr offensichtlich selber gar nicht bestellt habt.
Das Verhalten eures Schwiegersohnes wäre mir Anlass genug, den Kredit von ihm mit Geld zurückzuzahlen und ihn keinesfalls in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Ich würde mich an eurer Stelle unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.
|
mart
antwortete am 07.01.07 (13:08):
Bist du dieselbe Margarete, die schon einmal in dieser Frage gepostet hast?
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads/thread2901.php
|
mart
antwortete am 07.01.07 (13:26):
Erste Beratung bei einem Rechtsanwalt ist kostenlos, meine ich, und für dich dringend nötig.
Das "berechtigte Interesse" bezieht sich auf eine Bestimmung, wer einen Grundbuchauszug erhalten kann. "Ein Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, welche man einsehen kann, soweit ein ""berechtigtes Interesse"" (z.B. eine Kaufabsicht) besteht."
Das heißt praktisch jeder kann einen Grundbuchauszug erhalten, den er aber selbstverständlich selber bezahlten muß! Es wäre doch unmöglich die Besitzer von Immobilien/Grundstücken zu belasten, um meine Neugierde zu befriedigen. Als Grund für das Verhalten deines Schwiegersohns könnte ich mir vorstellen, daß er wissen möchte, ob bereits euer Haus bereits belastet ist.
Ich an deiner Stelle würde mich auf jeden Fall bemühen, diese "Schenkung"??? durch einen Kredit "rückgängig" zu machen - würde das Ganze aber n u r über einen Rechtsanwalt oder Notar (hier kenne ich deutschen Gepflogenheiten zu ungenügend)abwickeln lassen.
|
Tobias
antwortete am 07.01.07 (13:27):
Ein Grundbuchauszug ist doch keine neue Grundschuldeintragung.
Wenn du von der Sparkasse Geld aufnehmen willst um den Schwiegersohn den Schuldbetrag auszuzahlen, ist es ein Recht der Sparkasse den Grundbuchauszug von dir anzufordern. Eine Grundschuldeintragung ins Grundbuch kann nur vom Notar, mit den Unterschriften der Eigner vorgenommen werden.
Teile deinem Schwiegersohn schriftlich mit, dass du das Geld auf einem Konto / Sparbuch bei der Sparkasse eingezahlt hast und ihm dort zur Verfügung steht.
|
margarete
antwortete am 07.01.07 (13:43):
Hallo, wir waren schon beim Rechtsanwalt, da dieser Schwiegersohn an einer Bankvollmacht die er von uns in guten Zeiten erhielt,nachträglich handschriftlich was dazu setzte und der Sparkasse einreichte,diese hat uns das bestätigt, dass sie die Vollmacht so erhielten. Das ja Betrug ist. Das Schreiben wo wir oben schilderten, bekamen wir nach dem Rechtsanwalt, aber wir sehen schon wir müssen nochmals zum Anwalt.
Danke
|
mart
antwortete am 07.01.07 (14:43):
hallo, bereits vor fast einem Jahr berichtetest du, daß dein Schwiegersohn Zutritt zu deinen Bankdaten hat.
Falls der Grund dafür eine von dir/Euch ausgestellte Vollmacht ist, du ein gewisses Mißtrauen gegenüber seinen Aktionen hast, dann widerruf doch um Himmels willen diese Vollmacht.
Falls es aber darum geht, daß du einen Bevollmächtigen für deine finanziellen Angelegenheiten brauchst, dann such dir doch jemanden anderen, der dein Vertrauen besitzt.
|
margarete
antwortete am 07.01.07 (14:58):
Hallo, Wir haben ihm die Vollmacht vor 4 Wochen entzogen, habe es vergessen mitzuteilen. Wir sind geistig noch sehr fit und geben unsere finanziellen Angelegenheiten nicht mehr aus der Hand, auch wenn es heißt wir möchten euch doch nur helfen. Gebrannte Kinder fürchten das Feuer. Wenn wir dringend Rat brauchen, haben wir unsere, anderen Kinder.Aber in dieser Angelegenheit haben wir gerne ein Gespräch mit Seniorentreffsmitglieder geführt,es ist oft besser mehrere Meinungen und Interessen zu hören.Manch einer kennt sich in solchen Fällen gut aus oder ist vom Fach.
|
hugo1
antwortete am 07.01.07 (17:49):
naja, man weiß ja nie was noch kommt. Ich würde ganz was Anderes machen womit Andere kaum rechnen. z.B so schnell wie möglich dieses Grundstück auf welches Jemand ein Auge geworfen hat dem ich es nicht vermachen möchte für Ihn unattraktiv machen. Das könnten Hypotheken sein, die mir selber Geld beschaffen und mein nichtantastbares Barvermögen heben um bei Klärung der Eigenstumsnachfolge oder der gegenwärtigen Probleme, wieder zugreifen zu können.
|
|