margarete
begann die Diskussion am 13.03.06 (12:04) :
Ich bekam von meinem Schwiegersohn einen größeren Betrag geschenkt zur Abdeckung eines Darlehens Konto,das ich bei Aktien verzockt habe. Mein Mann weiß nichts davon. Ich wollte ein Testament schreiben, damit sie nach meinem Tode das Geld erhalten,aber das wollte er und meine Tochter nicht,sie wollen von dem Geld nichts mehr. Jetzt nach einigen Jahren kommen sie und wollen Grundbucheintragung,aber dann erfährt es mein Mann. zur Info, mir gehört die Hälfte unseres Besitzes,der weit mehr wert ist. Was soll ich machen, kann er eine Schenkung rückgängig machen. Das Geld bekommen sie sowie so nach meinem Tod.
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rolf
antwortete am 13.03.06 (12:24):
Bei einer Schenkung ist eine weder Rückforderung möglich, noch eine nachträgliche Absicherung der Rückgabe, dann wäre es ja ein Darlehen und das müßte vorher vereinbart worden sein.
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mart
antwortete am 13.03.06 (12:45):
Ich könnte mir aber vorstellen, daß eine Schenkungssteuer anfällt - wäre in Österreich so.
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rolf
antwortete am 13.03.06 (12:56):
Da die Schenkung schon einige Jahre zurückliegt, kann keine Steuer mehr anfallen. Außerdem gibt es Freibeträge, die bei Verwandten in gerader Linie relativ hoch sind und alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden können.
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nasti
antwortete am 13.03.06 (13:02):
Wie hoch kann einen Geld Schenkung ohne Steuer sein? Vorbereitungen für eine Lotto Gewinn :O)))
Nasti
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schulle
antwortete am 13.03.06 (14:27):
Ob keine Schenkungssteuer fällig ist, kann man aus den obigen Angaben natürlich nicht sagen. Und wenn der Schwiegersohn der Schenker ist, dann wird nach Steuerklasse zwei versteuert. Und da sieht es nicht so günstig aus wie bei Verwandten aus der Klasse eins.
Hoffentlich liest kein Steuerfahnder mit;-))
Mehr im Internettipp
Internet-Tipp: https://www.kanzlei.de/erbst97.htm
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maedel
antwortete am 13.03.06 (14:58):
@margarete
Es gibt bei jedem Amtsgericht eine Rechtsauskunftstelle, bei der du dich kostenlos beraten lassen kannst.
Ansonsten nennt dir auch die Rechtsanwalts- oder Notarkammer einen sach- und fachkundigen Anwalt oder Notar an deinem Wohnort.
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margarete
antwortete am 13.03.06 (15:22):
Das heißt die Tochter ist die Schenkende, der Schwiegersohn hat es nur ausgeführt und so hoch war der Betrag wiederum nicht, aber halt für kleine Leute gleich viel und wenn dann etwas Schenkungssteuer anfallen sollte, muß man es halt zahlen, aber bei dem Betrag kann es kaum möglich sein. Weil wir nur kleine Wichtel sind ist man halt besonders besorgt. Das wäre anderst wenn es sich um zig Tausende drehen würde.
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margarete
antwortete am 13.03.06 (16:01):
Nochmals hallo,Bin ganz erleichtert sie haben mir einen Schreck eingejagt,denn bei mir sind 10 00.--EURO viel Geld. habe im Internet nachgeschaut ich habe von meiner Tochter oder Schwiegersohn egal wer 10 000.--EURO bekommen. Von meiner Tochter wären 205 000.-- EURO steuerfrei vom Schwiegersohn Steuerklasse II wären 10 300.--EURO steuerfrei. Zur info für Interessierende Stand 01.01.2006
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dutchweepee
antwortete am 13.03.06 (16:22):
@margarete ...adoptierst du mich?
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hugo1
antwortete am 13.03.06 (17:14):
Soviel ich weiß, verfällt eine Schenkung nicht so schnell. Es gibt sogar Fälle, wo sich nach 8 Jahren das Sozialamt einschaltet und bei einer früher gemachten Schenkung auf Rückgängigmachung drängt. Also, ich will damit sagen, das auch eine legale Schenkung egal ob versteuert oder unterhalb der Steuergrenze auch nach vielen Jahre noch nicht sicher im Säckchen ist. Also aufpassen.
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Tobias
antwortete am 13.03.06 (17:27):
Margarete, hättest du gleich mit deinem Mann gesprochen, wäre dieses Durcheinader erst gar nicht entstanden. Red mit ihm, rat ich dir und wenn es die einzige Tochter ist lasst dann den Eintrag im Grundbuch machen.
Gegenseitiges Vertrauen sollte das Wichtigste in einer Ehe sein.
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schorsch
antwortete am 13.03.06 (17:35):
Hast du denn dieses Geld noch, oder so viel auf der Seite, dass du diese "Schenkung" zurück bezahlen könntest? Falls ja: dann würde ich mir aber eine Bestätigung - unterzeichnet von Tochter UND Schwiegersohn - beschaffen, dass du den Betrag zurück bezahlt hast. Dass dieses Vorgehen von Tochter und Schwiegersohn sehr merkwürdig ist, muss wohl nicht extra erwähnt werden! Oder warst du vielleicht nur der Meinung, es sei eine Schenkung, war aber in Wirklichkeit ein unbefristetes Darlehen?
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rolf
antwortete am 13.03.06 (18:00):
hugo, das ist zwar richtig, gilt aber nur für den Fall, daß der Schenker durch die Schenkung zum Sozialfall wurde, sich also arm schenkte. Dann kann das Sozialamt auf das Geld zugreifen, der Schenker kann dies nicht.
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Tobias
antwortete am 13.03.06 (19:27):
Nach abgelaufenen 10 Jahren hat niemand mehr Zugriff auf Schenkungen.
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pilli
antwortete am 13.03.06 (19:27):
"margarete antwortete am 13.03.06 (11:54):
Hallo, ich habe ein anderes Proplem auf meiner Hausbank bekommt mein Schwiegersohn Auskunft über unseren Kontostand,hie und da haben wir unser Konto voll belastet je nachdem was anfällt, anfang des Jahres kommen sehr viele Zahlungen, da weiß er immer Bescheid. Kann ich da was machen."
zitiert aus dem thema "Bankgeheimnis".
da sieht der hintergrund deiner geschichte margarete schon anders aus...grins
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