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THEMA:   Ehrenamtlich

 9 Antwort(en).

K.G. begann die Diskussion am 04.08.02 (20:34) mit folgendem Beitrag:

Frage nicht, was dein Staat für dich tun kann, sondern frage, was du für deinen Staat und die Gemeinschaft tun kannst.
Mit dieser Aussage, die irgendwer einmal gesagt hat, möchte ich in das Thema einsteigen und die Frage stellen: "Wie definiert man eigentlich den Begriff Ehrenamt". Ist es Freiwilligenarbeit, unbezahlte Arbeit, freiwilliges Engagement, oder hat es was mit Amt und Ämtern zu tun?
Man sagt zu mir, daß ich ehrenamtlich tätig bin, weil ich für einen Senioren Computerclub unentgeltlich arbeite. Um zur Arbeitsstelle zu kommen, muß ich 30 km hin- und 30 km zurückfahren, auf meine Kosten versteht sich. Gehöre ich nun zu den ehrenamtlich Tätigen, oder nicht? Wenn ja, bin ich dann irgendwo versichert, kann ich steuerlich irgendwas absetzen? Wird die Gruppe der Ehrenamtlichen von irgendeiner Instanz betreut, kümmert man sich um sie? Zum Internationalen Jahr des Ehrenamtes 2001 findet man im Internet viele Vorträge. Meine Frage finde ich jedoch dort nicht beantwortet. In der Hoffnung, daß jemand darüber Bescheid weiß und es hier sagt, grüßt herzlich
Kurt


Wegweiser antwortete am 04.08.02 (20:59):

Hier:

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads8/thread154.html


Wegweiser antwortete am 04.08.02 (21:00):

Und hier:

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/archiv1/a532.html


Wegweiser antwortete am 04.08.02 (21:01):

Und hier auch:

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/archiv1/a795.html


Herbert Schmidt antwortete am 04.08.02 (22:05):

Hallo KG,
der Spruch stammt von John F. Kennedy und ist auf dem Heldenfriedhof in Arlington, Washington, DC, in Stein gehauen.
Ich selbst habe schon dort gestanden.

Internet-Tipp: https://www.vfks.de/ehrenamt


K.G. antwortete am 04.08.02 (22:23):

Vielen Dank Wegweiser. Ich habe jetzt Ausschnitte der umfangreichen ST-Diskussion gelesen. Die Antwort wer ein Ehrenamtlicher ist und wer nicht, fand ich leider nicht. Doch vielleicht ist es die Antwort. Es wird eine Definition des Begriffs gar nicht geben. Dann kann ich mich wohl als Ehrenamtlicher bezeichnen und mal beim Finanzamt nachfragen. Sollte mir im Rahmen der "ehrenamtlichen" Tätigkeit ein Unfall zustoßen, bin ich vermutlich nicht versichert. Wer sollte mich auch versichern?
Kurt


K.G. antwortete am 04.08.02 (22:29):

Danke Herbert Schmidt. Schade, daß ich mir das nicht notierte.
Kurt


grolli antwortete am 05.08.02 (00:59):

Entsprechend der Wortbedeutung ist es das Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass sie "der Ehre halber" ausgeübt wird und nicht einer materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigung, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden ist, stellt in der Regel eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar. Ehrenamt im engeren Sinne wird definiert über das Fehlen eines Leistungsaustausches zwischen Arbeit und Entgelt.

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die in Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt werden, sind bis auf wenige Ausnahmen steuerpflichtig. Lediglich für bestimmte ehrenamtliche Nebentätigkeiten gibt es einen Einnahmenfreibetrag.

Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht gilt, dass die Sozialversicherung dem Steuerrecht folgt. Für Aufwandsentschädigungen sind demnach Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zu zahlen.

Nicht einschlägig für Ehrenamtliche ist das Arbeitsrecht; dieses versteht sich vornehmlich als Recht zum Schutze von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Trotzdem entsteht eine dreiseitige Beziehungsstruktur, wenn (1) ein Ehrenamtlicher im Auftrag des (2) Trägers einer sozialen Einrichtungen eine Leistung für (3) eine unterstützungsbedürftige Person erbringt. Rechtlich entspricht dieses Verhältnis einem "unentgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag", aus dem Ansprüche auf Aufwandsentschädigungen und die Freistellung des Ehrenamtlichen von der Haftung gegenüber dem Klienten abgeleitet werden können.

Manche Einrichtungen versichern ihre ehrenamtlich Tätigen in einer Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Manche aber auch nicht.


schorsch antwortete am 05.08.02 (09:32):

Natürlich gibt es immer wieder superschlaue Typen, die das Wort "ehrenamtlich" zu ihren Gunsten zu drehen wissen. Beispiel: Ein Mensch gründet eine Soziale Stiftung. Er selber übernimmt den Vorsitz ehrenamtlich. In Wirklichkeit aber steckt er alles, was gespendet wird, als "ehrenamtliche Spesen" in die eigene Tasche.


K.G. antwortete am 05.08.02 (14:44):

Danke grolli für die rechtlichen Ausführungen.
Um es für mich deutlich zu sagen: "Ich bekomme keinen Cent, will auch nichts haben, auch keine Telefon oder anteilige Internetkosten, also keinerlei Aufwandsentschädigungen, bin nicht auf Dank aus." Wenn ich natürlich beim Finanzamt etwas ansetzen dürfte, würde ich es tun.
Da ich in unserem Seniorenclub gelegentlich den Begriff "ehrenamtlich" verwende, wollte ich doch mal wissen, ob man das Wort überhaupt verwenden darf. Man könnte vom Wort her evtl. annehmen, daß man die Ehrenamtlichkeit von einem Amt, einer Stelle übertragen bekommt, sozusagen dazu ernannt wird. Im fortgeschrittenen Leben wundert mich nämlich nichts mehr, staune immer wieder, was es nicht alles auf der Welt gibt. Wenn also mein Nachbar mir bei einer Arbeit umsonst hilft kann man sagen, daß er ehrenamtlich tätig war. Beim Studieren von grolli´s steuerrechtlichen Ausführungen legt sich meine müde Stirn wieder in Falten, denn da heißt es u.a.: unentgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag. Das leben ist heute ganz schön kompliziert, hoffentlich wird´s nicht noch schlimmer.
Kurt