Angesichts steigender Pflegekosten überlegen viele Senioren, wo sie im Alter wohnen. Es bieten sich verschiedene Wohnformen an. Die Vor- und Nachteile der vorgestellten Wohnformen sollten kritisch beleuchtet werden.
©pressfoto | Freepik.com
Zuhause wohnen
Viele ältere Menschen möchten ihre letzten Lebensjahre in den eigenen vier Wänden verbringen. Die lebenslange Selbstständigkeit kann eine gute Wahl sein, wenn man sich "Essen auf Rädern" und eine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Alternativ sollten Angehörige die Pflege übernehmen.
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist auch als "Service-Wohnen" bekannt. Senioren beziehen eine eigene Wohnung, in deren Miete eine Betreuungspauschale inkludiert ist. Auch in der eigenen Wohnung kann das betreute Wohnen umgesetzt werden. Es sollte aber sichergestellt werden, dass im Notfall Angehörige schnell erreichbar sind.
Beim Umzug in eine betreute Wohnanlage sollten Senioren ihren Haushalt selbst führen können. Oftmals liegen solche Anlagen in der Nähe eines Alters- und Pflegeheimes. Damit wird ein späterer Umzug dorthin möglich gemacht. Es gibt jedoch auch betreute Wohneinheiten als Eigentumswohnung. Auch hier können Pflegeleistungen in gewissem Umfang im Mietpreis enthalten sein. Weitere Leistungen können oft individuell dazugekauft werden. Zu beachten sind einige Punkte, die wichtig werden können.
Positiv ist es, wenn
Beim Umzug in eine betreute Wohnanlage sollten Senioren ihren Haushalt selbst führen können. Oftmals liegen solche Anlagen in der Nähe eines Alters- und Pflegeheimes. Damit wird ein späterer Umzug dorthin möglich gemacht. Es gibt jedoch auch betreute Wohneinheiten als Eigentumswohnung. Auch hier können Pflegeleistungen in gewissem Umfang im Mietpreis enthalten sein. Weitere Leistungen können oft individuell dazugekauft werden. Zu beachten sind einige Punkte, die wichtig werden können.
Positiv ist es, wenn
- die Wohnanlage im Ortszentrum liegt
- ruhig und übersichtlich ist
- barrierefreie Zugänge aufweist
- Treffpunkte und/oder Gemeinschaftseinrichtungen zur Kontaktpflege existieren
- Angebote an die Senioren gemacht werden
- Gärten oder Innenhöfe zum Plausch einladen
Sinnvoll ist es, wenn die neue Wohngegend vertraut ist. Gegebenenfalls sollten mehrere Wohnungen mit integrierter Grundbetreuung verglichen werden. Außerdem empfiehlt es sich, vor der endgültigen Entscheidung eine Zeit lang auf Probe zu wohnen. Die Anbieter-Prospekte versprechen meist Großes. Die Auskunft dort lebender Senioren ist jedoch oft interessanter. Sie weist auf eventuelle Missstände hin.
Daher ist es sinnvoll, wenn Angehörigen und probewohnende Senioren mit vielen BewohnerInnen auf der Anlage ins Gespräch kommen. Die in der Grundpflege-Pauschale enthaltenen Leistungen sollten im Vertrag detailliert aufgelistet werden. Zubuchbare Wahlleistungen sollten bedürfnisgerecht ausfallen. Sie sollten mitsamt der anfallenden Extra-Kosten benannt werden.
Daher ist es sinnvoll, wenn Angehörigen und probewohnende Senioren mit vielen BewohnerInnen auf der Anlage ins Gespräch kommen. Die in der Grundpflege-Pauschale enthaltenen Leistungen sollten im Vertrag detailliert aufgelistet werden. Zubuchbare Wahlleistungen sollten bedürfnisgerecht ausfallen. Sie sollten mitsamt der anfallenden Extra-Kosten benannt werden.
Senioren-Wohngemeinschaft oder Pflege-WG
In Senioren-Wohngemeinschaft leben Menschen im Rentenalter oder kurz davor zusammen. Ein alternatives Modell ist die Mehrgenerationen-WG.
Die WG-Bewohner teilen wahlweise eine gemeinsame Wohnung. Alternativ teilen sie sich ein Haus. In diesem gibt es Gemeinschaftsräume und einen Garten. Wird ein Bewohner pflegebedürftig, wird meist ein professioneller Pflegedienst beauftragt.
Als Pflege-Wohngemeinschaft oder betreute Wohngemeinschaft werden Senioren-Gemeinschaften bezeichnet, bei denen täglich Betreuer anwesend sind. Diese unterstützen die Senioren im Haushalt, beim gemeinsamen Kochen oder anderen Gemeinschaftsaktivitäten. Im Bedarfsfall wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Der Alltag in Pflege-WGs sollte trotz Betreuungsleistungen weitgehend selbstbestimmt ausfallen.
Eine Pflege-WG kann entweder von Angehörigen, von ambulanten Pflegediensten oder von Senioren-Organisationen gegründet werden. Diese Wohnform unterliegt normalerweise nicht dem Heimgesetz. Das kann durchaus vorteilhaft sein. Über die Ausstattung und den sinnvollen Personaleinsatz können die Familien nämlich selbst bestimmen. Alle Senioren erhalten einen normalen Mietvertrag. Betreuungs- und Pflegeleistungen übernehmen Dienstleister.
Als Kostenfaktoren fallen Mietkosten, Haushaltsgeld, die professionelle Tages-Betreuung und die individuellen Pflegekosten an. Eine Pflege-WG gilt sozialrechtlich als Haushalt des Betroffenen. Als Pflegesätze gelten daher die Sätze für eine ambulante Betreuung. Sinnvoll ist es, bei Interesse an dieser Wohnform Kontakt zu Sozialstationen, ambulanten Pflegediensten oder Verbänden der Wohlfahrtspflege aufzunehmen. Es existieren bereits Pflege-Projekte, wo jemand möglicherweise einsteigen könnte.
Die WG-Bewohner teilen wahlweise eine gemeinsame Wohnung. Alternativ teilen sie sich ein Haus. In diesem gibt es Gemeinschaftsräume und einen Garten. Wird ein Bewohner pflegebedürftig, wird meist ein professioneller Pflegedienst beauftragt.
Als Pflege-Wohngemeinschaft oder betreute Wohngemeinschaft werden Senioren-Gemeinschaften bezeichnet, bei denen täglich Betreuer anwesend sind. Diese unterstützen die Senioren im Haushalt, beim gemeinsamen Kochen oder anderen Gemeinschaftsaktivitäten. Im Bedarfsfall wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Der Alltag in Pflege-WGs sollte trotz Betreuungsleistungen weitgehend selbstbestimmt ausfallen.
Eine Pflege-WG kann entweder von Angehörigen, von ambulanten Pflegediensten oder von Senioren-Organisationen gegründet werden. Diese Wohnform unterliegt normalerweise nicht dem Heimgesetz. Das kann durchaus vorteilhaft sein. Über die Ausstattung und den sinnvollen Personaleinsatz können die Familien nämlich selbst bestimmen. Alle Senioren erhalten einen normalen Mietvertrag. Betreuungs- und Pflegeleistungen übernehmen Dienstleister.
Als Kostenfaktoren fallen Mietkosten, Haushaltsgeld, die professionelle Tages-Betreuung und die individuellen Pflegekosten an. Eine Pflege-WG gilt sozialrechtlich als Haushalt des Betroffenen. Als Pflegesätze gelten daher die Sätze für eine ambulante Betreuung. Sinnvoll ist es, bei Interesse an dieser Wohnform Kontakt zu Sozialstationen, ambulanten Pflegediensten oder Verbänden der Wohlfahrtspflege aufzunehmen. Es existieren bereits Pflege-Projekte, wo jemand möglicherweise einsteigen könnte.
Mehrgenerationenhäuser
In einem Mehrgenerationen-Projekt leben meist junge und ältere Menschen unter einem Dach. Der Grad körperlicher Beeinträchtigungen ist also sehr unterschiedlich. Oftmals werden solche Projekte in Miet- oder Eigentumswohnungen, Häusern oder Wohnanlagen realisiert. Schon bei der Planung finden sich die späteren Teilnehmer zusammen. Jede Mietpartei bezieht eine eigene Wohnung. Es gibt verschiedene Gemeinschaftsräume, wo Kontaktpflege möglich ist.
Schon pflegebedürftige Menschen sollten nicht in Mehrgenerationenhäuser einziehen. Zwar ist gegenseitige Unterstützung Teil dieses Konzeptes. Aber letzten Endes zählen der individuelle Solidaritätsgrad und die gegenseitige Sympathie. Generationsbedingte Konflikte bleiben meist nicht aus. Für die Pflege werden professionelle Dienstleister von den Angehörigen beauftragt. Es fallen meist ortsübliche Mietkosten bzw. Anteile einer Baugenossenschaft an.
Ohne öffentliche Förderung können Mehrkosten für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Räume fällig werden. Andererseits ist das gemeinsame Wohnen auch sparsam: Waschmaschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge können gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden. Zudem können sich die Senioren auch Kosten für Hilfsleistungen oder Pflegedienste teilen. Da es bisher nur wenige solche Projekte gibt, sollten sich Interessenten bereits einige Jahre zuvor darum kümmern.
Schon pflegebedürftige Menschen sollten nicht in Mehrgenerationenhäuser einziehen. Zwar ist gegenseitige Unterstützung Teil dieses Konzeptes. Aber letzten Endes zählen der individuelle Solidaritätsgrad und die gegenseitige Sympathie. Generationsbedingte Konflikte bleiben meist nicht aus. Für die Pflege werden professionelle Dienstleister von den Angehörigen beauftragt. Es fallen meist ortsübliche Mietkosten bzw. Anteile einer Baugenossenschaft an.
Ohne öffentliche Förderung können Mehrkosten für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Räume fällig werden. Andererseits ist das gemeinsame Wohnen auch sparsam: Waschmaschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge können gemeinschaftlich angeschafft und genutzt werden. Zudem können sich die Senioren auch Kosten für Hilfsleistungen oder Pflegedienste teilen. Da es bisher nur wenige solche Projekte gibt, sollten sich Interessenten bereits einige Jahre zuvor darum kümmern.
Kommentare (0)