Stirbt ein geliebter Mensch, müssen neben der Trauer auch einige organisatorische Angelegenheiten bewältigt werden. Oftmals hilft es den hinterbliebenen Angehörigen, die Beerdigung ganz im Sinne des Verstorbenen zu planen.
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Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der Beerdigungskosten
Bei der Organisation einer Beerdigung gilt es zunächst, grundlegende Fragen zu beantworten. Die nehmen letztlich entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Bestattungskosten.
- Welche Art der Bestattung wünschen Sie sich für den Verstorbenen – eine Erd- oder eine Feuerbestattung?
- In welchem Rahmen soll die Trauerfeier stattfinden – kirchlich oder weltlich?
- Welches Grabmal kommt für den Verstorbenen in Frage – ein Reihengrab, ein Wahlgrab oder ein Einzelgrab? Vielleicht gibt es bereits ein Familiengrab?
- Möchten Sie einen Grabstein verwenden? Handelt es sich dabei um einen klassischen Grabstein, eine Grabstele, ein Grabsteinbuch oder einen Liegestein?
- Lässt sich das Budget für die Bestattung bereits eingrenzen?
- An welchem Ort soll der Verstorbene beerdigt werden – auf dem Gemeindefriedhof, in einem Friedwald, auf einer Aschestreuwiese, in Form einer Seebestattung?
Doch nicht nur die Art der Beerdigung ist entscheidend für den finanziellen Rahmen – die Bestattungskosten variieren zudem in Abhängigkeit von der Region, in der die Beerdigung stattfindet.
Eine individuelle Gestaltung der Bestattung für einen angemessenen Abschied
Die Rahmenbedingungen einer Bestattung sind ausschlaggebend für die Höhe der Beerdigungskosten. Während ein Großteil der Kosten der jeweiligen Ruhestätte zugrunde liegt, spielen auch die Leistungen eines Bestattungsunternehmens eine Rolle. Dieses übernimmt Aufgaben wie beispielsweise die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Bestattungsunternehmen und schließlich zur Grabstätte, die hygienische Versorgung und die Aufbewahrung bis zur Beerdigung sowie weitere Formalitäten. Es ist ratsam, – wenn in dieser Situation möglich – die Angebote und Preise verschiedener Bestattungsunternehmen zu vergleichen. Denn auch hier gibt es Unterschiede.
Hinzu kommen persönliche Wünsche sowie das soziale Umfeld. Denn gerade die individuelle Gestaltung einer Beerdigung trägt dazu bei, dass sich die Hinterbliebenen dazu bereit sind, sich zuversichtlich und auf einer persönliche Weise vom Verstorbenen verabschieden zu können. Daraus folgen meist zusätzliche Kosten für verschiedene Dienst- und Fremdleistungen, wie beispielsweise die Bestellung von Blumenschmuck, die Erstellung einer Todesanzeige und einen Kaffeetisch für die jeweilige Personenanzahl.
Nicht zu unterschätzen sind im Übrigen die langfristigen Kosten in Bezug auf die individuelle Grabpflege. Zusätzlich können in Folge des Todes Kosten für eine Haushaltsauflösung des Verstorbenen anfallen. Zählt man all diese Faktoren zusammen, blickt man schnell auf Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Im Bundesweiten Durchschnitt kostet eine Beerdigung laut Stiftung Warentest zwischen sechs und acht Tausend Euro.
Wer kommt für die Beerdigungskosten auf?
In der Regel organisieren die engsten Angehörigen, folglich der Ehe- oder Lebenspartner oder die eigenen Kinder die Beerdigung. Auch aus rechtlicher Perspektive müssen diese Personen der sogenannten Bestattungspflicht nachkommen. Es gilt dafür zu sorgen, dass die Bestattung ordnungsgemäß innerhalb einer gewissen Zeitspanne vollzogen wird, dass eine Leichenschau stattfindet, um den Tod und seine Ursachen festzustellen, und dass in Folge dessen eine Todesbescheinigung ausgestellt wird. Die Bestattungspflicht ist allerdings nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Übernahme der Beerdigungskosten. Wer für die Bestattungskosten aufkommen muss, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1968. Grundsätzlich gilt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." Sind die nötigen finanziellen Mittel nicht verfügbar, übernimmt der Staat die Kosten für eine einfache Bestattung.
Bestattungsvorsorge: Frühzeitig planen, Kosten sparen und Angehörige entlasten
Viele Menschen möchten sich nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Daraus folgt jedoch im Ernstfall, dass sich die Angehörigen in einer sehr belastenden Situation mit all diesen Fragen beschäftigen müssen. Oftmals ist die Organisation der Beerdigung mit Unsicherheit verbunden – denn für eine Antwort auf die Frage, ob sich der Verstorbene die Bestattung so vorgestellt hätte, ist es nun zu spät.
Um Angehörige sowohl auf finanzieller als auch auf emotionaler Basis zu entlasten, ist es möglich, mittels einer Bestattungsverfügung im Vorfeld die eigenen Wünsche und Vorstellung, wie die Beerdigung gestaltet werden soll, festzuhalten. Auf diese Weise können sich alle Parteien sicher sein, dass die Bestattung im Sinne des Verstorbenen organisiert wird. Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall einen zuvor festgelegten Geldbetrag an die Hinterbliebenen aus, der zumindest einen Teil der Bestattungskosten abdeckt.
Von der Asche geht keine Gefahr aus, die Bestattung fand bereits mit der Verbrennung (FeuerBESTATTUNG) statt, Dritte können durch unseren Umgang mit der Asche nicht betroffen sein, vor allem wenn das Nachbarschaftsrecht beachtet wird. Worin liegt also die Begründung für diese Friedhofspflicht? Die Kommunen würden Geld verlieren und die Bestatter glauben (völlig zu Unrecht!), sie würden Einkommenseinbußen erleiden. Reicht das aus, um uns staatlich zu bevormunden?
Ich habe für Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, an den Ministerpräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden des Landtags einen offenen Brief geschrieben und vor allem eine Petition eingereicht. Bitte unterschreibt, wenn ihr auch der Meinung seid, dass die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener völlig unzeitgemäß ist und gebt den Link unten weiter. Bislang haben lediglich 120 Menschen unterschrieben. Wenn wir es nicht schaffen, die Politik nicht davon zu überzeugen, dass dieses Thema wichtig ist, dann ist alles umsonst.
https://www.openpetition.de/!cfgnl