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Stellen Sie sich vor, Sie sind wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ansprechbar. Wer kümmert sich dann um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten?
©smytro_sidelnikov | Freepik.com
Wenn Sie sich über diese Frage noch keine Gedanken gemacht haben, wird es höchste Zeit. Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind Angehörige und Partner nämlich nicht automatisch vertretungsbefugt...
Ein großer Irrtum
Viele Menschen denken, dass sich Familienmitglieder automatisch um ihre Angelegenheiten kümmern, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das ist nicht der Fall: Tatsächlich können Sie Ehepartner oder Angehörige nur mit einer Vorsorgevollmacht vertreten.
Liegt die Vorsorgevollmacht nicht vor, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser kann aus dem Familienkreis stammen – oft wird jedoch eine völlig fremde Person eingesetzt. Angehörige haben in einem solchen Fall kein Entscheidungsrecht, tragen jedoch die Kosten für die Betreuung und für mögliche Gerichtsverfahren. Bei einer Betreuung über mehrere Jahre kommen so schnell mehrere tausend Euro zusammen.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung verhindern. Nur so ersparen Sie Ihren Angehörigen hohe Kosten und stellen sicher, dass sich eine vertraute Person um Ihre Angelegenheiten kümmert.
Doch über welche Angelegenheiten sprechen wir hier eigentlich?
Liegt die Vorsorgevollmacht nicht vor, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser kann aus dem Familienkreis stammen – oft wird jedoch eine völlig fremde Person eingesetzt. Angehörige haben in einem solchen Fall kein Entscheidungsrecht, tragen jedoch die Kosten für die Betreuung und für mögliche Gerichtsverfahren. Bei einer Betreuung über mehrere Jahre kommen so schnell mehrere tausend Euro zusammen.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung verhindern. Nur so ersparen Sie Ihren Angehörigen hohe Kosten und stellen sicher, dass sich eine vertraute Person um Ihre Angelegenheiten kümmert.
Doch über welche Angelegenheiten sprechen wir hier eigentlich?
Das können Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht regeln
In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen tun darf und was nicht. Sie können sogar verschiedene Personen für jeweils verschiedene Bereiche bevollmächtigten.
Folgende Vollmachtsbereiche sind zum Beispiel möglich:
Folgende Vollmachtsbereiche sind zum Beispiel möglich:
- Verträge
Der Bevollmächtigte kann für Sie Verträge kündigen oder abschließen. Dabei kann es sich um alle Arten von Verträgen handeln – zum Beispiel Mietverträge, Versicherungen, Telefonverträge oder sonstige Abonnements. - Finanzen
Der Bevollmächtige kann sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten und Bankgeschäfte kümmern. Dazu gehört zum Beispiel das Verwalten Ihres Vermögens, das Bezahlen von Rechnungen oder das Tätigen von Rechtsgeschäften. - Ärztliche Maßnahmen
Der Bevollmächtigte kann in bestimmten Fällen über Ihre ärztliche und pflegerische Behandlung entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Themen wie mögliche Operationen oder eine künstliche Beatmung.
Tipp: Für die Regelung von ärztlichen Maßnahmen bietet sich grundsätzlich eine Patientenverfügung an. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht können Sie mit einer solchen Verfügung nämlich im Vornherein genau festlegen, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Das sichert Ihnen selbst im Ernstfall maximale Selbstbestimmung und entlastet den Bevollmächtigten.
- Wohnsituation
Der Bevollmächtigte kann sich um sämtliche Wohnfragen kümmern. Dazu gehört zum Beispiel das Kündigen von Mietverträgen oder das Untervermieten Ihrer Wohnung. Außerdem kann der Bevollmächtigte Ihren Umzug in ein Pflegeheim planen. - Behörden & Gerichte
Der Bevollmächtigte kann Sie vor Gerichten und Behörden vertreten. Zum Beispiel, um einen Ausweis zu beantragen oder um die Rentenversicherung anzumelden. Auch kann der Bevollmächtigte Anwälte beauftragen.
Das und mehr (zum Beispiel Post & Fernmeldeverkehr oder Ihre Beerdigung) können Sie mit einer Vorsorgevollmacht von Ihrem Bevollmächtigten klären lassen. Wichtig ist, dass Sie wirklich eine Vertrauensperson wählen. Im Optimalfall kann sich Ihre Vertrauensperson außerdem gut durchsetzen – denn Durchsetzungsfähigkeit ist vor Behörden oder Gerichten immer von Vorteil.
Das sollten Sie bei Ihrer Vorsorgevollmacht beachten
Im Internet gibt es viele Vorlagen von Vorsorgevollmachten. Dabei muss gute Vorsorge immer individuell sein und Vorlagen sind in den allermeisten Fällen keine gute Wahl. Erstellen Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht besser selbst und nutzen Sie einen kostenlosen Anbieter wie Patientenverfügung.digital, der Ihnen beim Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht unter die Arme greift.
Wir empfehlen Patientenverfügung.digital, weil der Service besonders einfach ist: Sie müssen lediglich verschiedene Fragen beantworten und erhalten am Ende ein maßgeschneidertes Dokument auf Basis Ihrer Antworten. Obendrauf können Sie sich bei Patientenverfügung.digital kostenlos eine Patientenverfügung erstellen lassen – und haben so die zwei wichtigsten Vorsorgedokumente direkt abgehakt.
Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung: https://www.patientenverfuegung.digital/
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