Lebensversicherungen galten für einen langen Zeitraum praktisch als ideale Form der Anlage und wurden auch gerne empfohlen, wenn es um das Thema der Altersvorsorge ging. Doch die Zeiten haben sich geändert und mittlerweile sind die Zinsen so niedrig, dass der Abschluss neuer Verträge oft nicht sonderlich attraktiv wirkt. Doch auch bei alten Verträgen kann eine Auflösung der Lebensversicherung Sinn ergeben, was entweder per Kündigung oder Verkauf geschehen kann.
Der Abschluss einer Lebesversicherung war insbesondere früher populär, doch heutzutage sind die Zinsen niedrig. ©Halfpoint | Fotolia.comVerkauf der Lebensversicherung führt zum Übergang der Auszahlungsrechte
Lebensversicherungen genießen längst nicht mehr den Stellenwert, wie das noch vor etlichen Jahren der Fall gewesen ist. Schuld daran sind zu einem großen Teil die Zinsen, die derzeit auf einem verschwindend geringen Niveau sind. Doch auch wenn der Abschluss der Police schon längere Zeit zurückliegt, so kann sich der Wunsch ergeben, aus dem Vertrag herauszukommen. Das geschieht entweder per Kündigung oder Verkauf der Lebensversicherung. Daniel Franke, der mit seiner Redaktion das Themenportal lebensversicherung-verkaufen.net betreut, sagt zur Frage, ob man angesichts der seit Jahren sinkenden Renditen und Überschussbeteiligungen seine Police verkaufen sollte:
"Bei Altverträgen mit 4,00 oder gar 4,50 Prozent Garantiezins raten wir generell von einem vorzeitigen Verkauf ab. Auch "junge" Policen, die erst seit wenigen Jahren bespart werden, sind beim Verkauf im Grunde immer ein Minusgeschäft. Der Verkauf lohnt sich erst, wenn der Rückkaufswert die Summe der Prämienzahlungen übersteigt, was in der Regel nach 10 bis 15 Jahren der Fall ist."
Grundsätzlich muss man zum Verkauf einer Lebensversicherung wissen, dass bei diesem Vorgang alle damit verbundenen Auszahlungsrechte, die der Vertrag mit sich bringt, auf den Ankäufer der Versicherung übergehen. Dabei wird der aktuelle Wert Ihrer Versicherung an Sie ausbezahlt. Vor dem Hintergrund, dass Ihre Versicherung für den Käufer auch eine gute Kapitalanlage ist, wird er in der Regel sogar bis zu fünf Prozent mehr zahlen.
Ein seriöser Verkauf ist bei Lebensversicherungen ganz besonders wichtig
Damit man einen ungefähren Eindruck davon erhält, was die eigene Versicherung überhaupt wert ist, schadet es nicht, sich mehrere Angebote von Ankäufern einzuholen. Noch besser ist es aber, wenn Sie sich mithilfe passender Tabellen im Internet selbst den genauen Wert berechnen. Wer sich das selbst nicht zutraut, kann in diesem Zusammenhang sogar die Dienste der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, die das Ganze gegen Zahlung einer kleinen Gebühr übernimmt. Ebenfalls ermöglicht wird eine externe Überprüfung auch durch einen sogenannten Honorarberater. Allerdings können hier pro geleisteter Stunde problemlos 150 Euro und mehr aufgerufen werden und die Bearbeitung einer einzigen Police dauert je nach Bearbeiter zwischen drei und vier Stunden. Aus allem Gesagten wird schon deutlich: Beabsichtigen Sie, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, ist es vor allem wichtig, dass das seriös vonstattengeht:
- Sie sollten sich nur solche Angebote einholen, die von Ankäufern stammen, die im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen organisiert sind.
- Hier werden nur Policen aufgekauft, die einen Mindestwert von 8000 Euro besitzen.
Wer noch eine Stufe mehr Sicherheit haben möchte, der kann den kompletten Verkauf laut finanztip.de auch über einen Treuhänder abwickeln, der hierfür in der Regel einen Preis von 200 bis 250 Euro aufrufen wird.
Die Kündigung ist in den meisten Fällen nicht das beste Mittel der Wahl
Wie bereits erwähnt worden ist, stellt die Kündigung einer Lebensversicherung die Alternative zum Verkauf der Police dar. Möchten Sie beispielsweise nach einem Ablauf von acht oder zehn Jahren nicht mehr auf diese Sparform setzen oder können sich die anfallenden Beträge schlicht und ergreifend nicht mehr leisten, dann können Sie über eine Kündigung nachdenken. Sie sollten hierzu allerdings im Vorfeld wissen, dass Sie nicht automatisch alle Beiträge zurückerhalten, die Sie auch eingezahlt haben. Gerade in den ersten Jahren fallen nämlich noch Abzüge an:
- Es wird die Vermittlungsprovision abgezogen
- Auch andere Bearbeitungsgebühren werden subtrahiert
Erst nach einer vergleichsweise langen Laufzeit kommen Sie in die glückliche Lage, bei der Kündigung der Lebensversicherung keinerlei Verluste mehr hinnehmen zu müssen. Das gilt jedoch unter Umständen nicht für etwaige Endprämien oder sogenannte Schlussaufschläge. Im Einzelnen kommt es hierbei auf die genauen Bedingungen der Versicherung an. Unzweifelhaft kann allerdings statuiert werden, dass in der weit überwiegenden Anzahl aller Fälle die vorzeitige Kündigung die schlechteste aller Alternativen darstellt.
Kündigung der Lebensversicherung ist an enge Voraussetzungen gebunden
Interessieren Sie sich dennoch für eine Kündigung, so haben Sie in der Regel schon bei dem Abschluss des Vertrages eine Übersicht dazu erhalten, wie es um den Rückkaufwert der Police während der gesamten Laufzeit bestellt ist. Kündigen können Sie dann in zwei Fällen:
- Wenn Sie sich noch am Anfang der Versicherungslaufzeit befinden, was nur in den ersten paar Monaten der Fall ist.
- Wenn Sie Ihr Geld vorzugsweise etwa in eine Immobilie oder anderweitig investieren möchten.
Ist die Kündigung geschehen, konnten Sie zwar einerseits den Vertrag vorzeitig beenden, andererseits verlieren Sie dabei direkt Geld und auch alle vorhandenen Ansprüche. Somit lässt sich sagen, dass nicht nur eine Kündigung, sondern auch ein Verkauf vermieden werden sollte, wenn zum Beispiel ein älterer Vertrag vorliegt, der noch mit Garantiezinsen von an die vier Prozent versehen ist. Bessere Geldanlagen sind nämlich derzeit auf dem Markt nirgends zu finden. Außerdem ergibt eine Loslösung von dem Vertrag auch unter einem anderen Gesichtspunkt keinen Sinn, nämlich dann, wenn der Vertrag noch vor dem Jahr 2005 abgeschlossen werden ist. Nach mindestens zwölf Jahren erfolgt nämlich bei diesen Kontrakten die Auszahlung und versteuert werden muss dieses Geld gemäß recht-finanzen.de dann ebenfalls nicht.
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