Die sozialpädagogische Familienhilfe ist im Sozialgesetzbuch VIII zur Kinder- und Jugendhilfe verankert und stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung dar, aber was bedeutet das eigentlich?
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Familienhilfe beginnt dann, wenn es innerhalb einer Familie Probleme gibt, die sich zum Beispiel in Verhaltensauffälligkeiten, sozialen Defiziten und finanziellen Engpässen äußern können. Wenn diese Schwierigkeiten dann nicht mehr durch Familienmitglieder, z.B. einer Betreuung durch die Großeltern, aufgefangen werden können, kann man sich an das Jugendamt wenden und eine Jugendhilfe beantragen. Dabei soll die Familienhilfe eine Hilfe zur Selbsthilfe sein und diese Grafik veranschaulicht den ganzheitlichen Zusammenhang. Deswegen ist es wichtig die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der betroffenen Familie, Eltern, weitere Kinder, Großelten, etc. abzustimmen um für diese eine bessere Lebensperspektive zu erreichen.
Erstellung eines Hilfeplans
Leider hat die Familienhilfe einen negativen Beigeschmack bekommen, da die Eltern bei Einmischungen durch das Jugendamt den Entzug des Sorgerechts befürchten, wenn es um die Gefährdung des Kindeswohls geht. Jedoch geht es eigentlich um die Erstellung eines Hilfeplans, der die Problemlagen der Familien auffangen soll, ohne dass die Kinder den Eltern entrissen werden. Die Familienhilfe ist also eine ganzheitliche Hilfe, die im Sozialgesetzbuch, VIII (8. Buch) "§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe" verankert ist.
Die Schwerpunkte liegen in der ambulanten (begleitenden), der integrativen (bei mehreren Problemfeldern) und der stationären (wenn ambulante und integrative wirkungslos waren) Familienhilfe. Hinzu kommt noch das stationäre Familiencleaning, bei dem sogar eine kurzzeitige stationäre Unterbringung einer ganzen Familie möglich ist. Dabei wird zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht um die tatsächlichen Defizite der Familie zu erfassen. Daraus wird nun ein Hilfeplan erarbeitet, der individuell auf diese Familie zugeschnitten ist und die zu treffenden Maßnahmen auflistet. Im Zentrum steht dabei die Beratung zur Alltagsbewältigung, praktischen Lebenshilfe, Schaffung eines guten sozialen und familiären Umfelds und die Vermittlung von Kontakten, z.B. für Arztbesuche, Schule, etc.
Angst um das Sorgerecht
Um Leistungen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen die Jugendämter allerdings von der Notwendigkeit einer umfangreichen Notlage überzeugt werden, da sonst die anfallenden Kosten nicht übernommen werden. Gerade das ist jedoch ein großes Hemmnis für Eltern, denn damit geht die Angst um die Entziehung des Sorgerechts ihrer Kinder einher. Schlussendlich kann eine Familienhilfe jedoch nur mit der Kooperation der Eltern erfolgreich sein.
Weitere Informationen zu dem Thema Familienhilfe findet man hier.
Außerdem gibt es eine sozialpädagogische Diagnose-Tabelle und Hilfeplan vom Bayerischen Jugendamt.
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