Soll ich meine Versicherung kündigen?

Diese Frage stellen sich nicht nur viele junge Menschen, sondern auch immer mehr ältere Menschen, die durch den Eintritt ins Rentenalter viele Versicherungen nicht mehr benötigen. Es lohnt sich, bis zum 30. September die eigenen Versicherungs-Policen zu überprüfen, denn bei vielen Versicherern läuft zu diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist ab. Weiteres zur Kündigung von Versicherungen finden Sie in diesem Artikel.
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©Halfpoint | Fotolia.com

Nach eingehender Prüfung bestehender Versicherungen stellen die meisten Senioren fest, dass sie die eine oder andere Versicherung kündigen können. Bei einem Blick auf die eigenen Versicherungen sollte aber nicht nur die Kündigung, sondern auch ein Wechsel in Betracht gezogen werden. Manche Versicherer bieten den benötigten Schutz möglicherweise günstiger an als die bisherige Versicherung.

Versicherungs-Wechsel oder Kündigung

Wer mit seinen aktuellen Versicherungen unzufrieden ist, kann diese entweder wechseln oder kündigen. Einige Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung, sollten auf keinen Fall gekündigt werden. Bei manchen Versicherungen besteht sogar eine Versicherungspflicht, zum Beispiel der Kfz-Versicherung.
 
Der Eintritt in das Rentenalter ist der perfekte Zeitpunkt, um den aktuellen Versicherungsstand zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt werden nämlich nicht mehr alle Versicherungen benötigt. Der Monat September ist ebenfalls ein guter Anlass, denn zum 30. September läuft bei vielen Versicherungen die Kündigungsfrist ab.

Unnötige Versicherungen kündigen

Wer aus dem Berufsleben ausscheidet, der braucht ganz klar keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mehr. Was viele nicht wissen: Die Versicherung läuft nicht zwangsläufig aus, wenn das Erwerbsleben beendet wird. Aus diesem Grund sollte die BU rechtzeitig gekündigt werden.
 
Auch die Kündigung einer Hausratsversicherung kann unter Umständen sinnvoll sein. Für viele Senioren beginnt mit der Rente der zweite Frühling, sie verlieben sich neu und ziehen mit dem neuen Partner zusammen. Besitzen beide Partner eine Hausratversicherung, kann eine der Policen gekündigt werden.
 
Im Falle der Haftpflichtversicherung ist zu überlegen, ob sie diese kündigen oder anpassen. Sind die Kinder aus dem Haus und selbst versichert, können diese aus dem eigenen Versicherungsschutz gestrichen werden. So kann der eigene Tarif entsprechend umgestellt und Geld gespart werden. Alleinstehende Senioren, die bei ihren Kindern leben, können sich in deren Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen.
 
Wird kein Auto mehr genutzt, entfällt zudem die Pflicht der Kfz-Versicherung. Diese kann dementsprechend ebenfalls gekündigt werden.

Versicherungsfall bei Verstorbenen

Traurig aber wahr ist, dass viele im Alter ihren Partner verlieren. Passiert das, möchte man sich am wenigsten mit dem Versicherungsschutz des Verstorbenen beschäftigen. Leider bleibt nichts anderes übrig, denn wer sich davor drückt, muss vielleicht draufzahlen.
 
Nur Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung enden mit dem Tod des Verstorbenen. Der Hausrat ist oft noch zwei bis drei Monate lang versichert. Sollte der Erbe den Hausrat übernehmen, geht die Versicherung auf diesen über. Ist dies nicht gewünscht, muss rechtzeitig gekündigt werden. Selbiges gilt bei Übernahme eines vererbten Autos, hier wird die Kfz-Versicherung auf den Erben übertragen.
 
Die Rechtsschutzversicherung des Verstorbenen bleibt bis zum Ende des laufenden Beitragszahlungszeitraums bestehen. Wird danach noch eingezahlt, eventuell weil ein Dauerauftrag besteht, der vergessen wurde, läuft der Versicherungsschutz weiter.

Wie kündige ich richtig?

Ist die Entscheidung zur Kündigung gefallen, muss die entsprechende Versicherung ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und muss vom Versicherungsnehmer persönlich unterschrieben werden.
 
Um sich abzusichern, wird empfohlen, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet wird. Auf diese Art kann der Rückschein als Beweis für die rechtzeitige Kündigung dienen. In manchen Fällen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wenn die Krankenversicherung zum Beispiel die Beiträge erhöht, ohne aber den Versicherungsschutz zu erhöhen, kann die Versicherung außerhalb der vertraglich festgesetzten Frist gekündigt werden. Dafür reicht schon eine Erhöhung um einen Cent. Die genauen Kündigungsregelungen können den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnommen werden. Dort findet der Versicherungsnehmer alle nötigen Informationen zu Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht

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