Viele Senioren möchten so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben. Ab einem gewissen Lebensalter wird es allerdings häufig zu herausfordernd, alleine ohne fremde Hilfe mit den alltäglichen Verrichtungen klarzukommen. Helfen Angehörige dabei, den Haushalt zu führen, Fenster zu putzen oder bei den Einkäufen können sie finanziell entlastet werden. Grundvoraussetzung ist dafür die Einstufung in einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe). Neben Hilfe im Haushalt gibt es zudem diverse Installationen, die den Umzug in eine Pflegeeinrichtung lange hinauszögern können.
©almope | Freepik.com
Treppenlift: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Zu Hause einen Treppenlift einzubauen, kann die Mobilität in den eigenen vier Wänden aufrecht erhalten. Treppenaufzüge fahren entweder in die einzelnen Etagen oder können auch nach draußen in den Garten führen. Einfache Treppenlifte beginnen bei einem Einkaufspreis von rund 5.000 Euro. Sollen die Stufen später auch mit einem Rollstuhl überwunden werden können, lohnt sich der Kauf eines Aufzugs für 8.000 Euro. Zu dem Anschaffungspreis kommen die Kosten für Arbeiten in der Wand, auch an Wendeltreppen lässt sich ein Lift installieren.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen
Damit nicht alle Leistungen aus der privaten Altersvorsorge für die Modernisierungsarbeiten zu Hause aufgebracht werden müssen, können derartige Kosten zum Teil mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In welcher Höhe die Kosten für einen Treppenlift und sonstige Umbauarbeiten übernommen werden, hängt maßgeblich davon ab, wie viele pflegebedürftige Personen im Haushalt wohnen. Während sich der Förderzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen für Treppenlifte beispielsweise auf eine Gesamtsumme von 4.000 Euro beläuft, können bei einer Bedarfsgemeinschaft von mehreren Personen mit Pflegegrad bis zu 16.000 Euro geltend gemacht werden.
Barrierefreies Badezimmer: Diese Möglichkeiten gibt es
Befindet sich im Badezimmer eine Badewanne, lässt sich ein Badewannenlift einbauen, der das Ein- und Aussteigen erleichtert. Im Durchschnitt kostet ein Badewannenlift 850 Euro ohne Einbau. Für eine neue Badewanne mit praktischer Einstiegstür werden rund 2.000 Euro Anschaffungskosten fällig. Am einfachsten gelingt die Pflege, wenn eine ebenerdige Dusche eingerichtet wird. Ein wasser- und rutschfester Badezimmerhocker sorgt dann für den nötigen Komfort bei der Körperpflege, ebenerdige Nasszellen lassen sich auch mit einem Rollstuhl befahren. Da für eine barrierefreie Duschgelegenheit Arbeiten am Boden des Badezimmers unumgänglich sind, kosten diese Baumaßnahmen bis zu 5.000 Euro. Die genauen Kosten sind abhängig von der Art der begehbaren Dusche, Ihrem Wohnort mit den entsprechenden Stundenlöhnen für die Handwerker und natürlich richtet sich der Preis immer auch nach den verwendeten Materialien von einfach praktikabel bis luxuriös in Optik und Design. Bei der Pflegekasse lässt sich ein Zuschuss von 4.000 Euro beantragen für den Badumbau.
Verschiedene Hilfeleistungen in Anspruch nehmen
Der Umzug ins Pflegeheim lässt sich hinauszögern, wenn so viele Hände wie nur möglich zu Hause mit anpacken. Studierende und Jugendliche ab 13 Jahren bessern sich ihr Taschengeld auf und übernehmen leichte Tätigkeiten wie Putzen, Gartenpflege oder gehen einkaufen. Wird täglich Unterstützung bei der Körperhygiene benötigt, sollte man sich jedoch nach einem professionellen Pflegedienst umsehen. Neben der körperlich anstrengenden Pflegearbeit sind diese Menschen nämlich auch psychologisch besonders ausgebildet. Niemandem fällt es schließlich leicht, sich einzugestehen, dass die Morgentoilette nur noch mit Unterstützung klappt und man auch beim Waschen oder Ankleiden eine helfende Hand benötigt. An dieser Stelle ist Scham jedoch absolut unangebracht!
So viel Pflegegeld gibt es bei den einzelnen Pflegegraden
Beim Hausarzt kann gemeinsam mit dem Mediziner ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad ausgefüllt werden. Für die Zahlung von Pflegegeld wird es nötig, sich zu Hause vom sozialpsychiatrischen Dienst besuchen zu lassen. Schildern Sie Ihre Einschränkungen möglichst detailliert und lassen Sie keine wesentlichen Beeinträchtigungen im Alltag aus! Ansonsten wird die Beurteilung Ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit unnötig erschwert.
PG 1 sieht einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat vor
Der geringste Pflegebedarf besteht bei Senioren im Pflegegrad 1 (PG 1). Sie erhalten nach der Einstufung jeden Monat 125 Euro ausbezahlt. Ob Sie diese Leistungen an pflegende Angehörige weitergeben oder an professionelle Pfleger, die Sie entlasten, entscheiden Sie ganz alleine.
PG 2: 316 Euro monatlich
Wird Ihre Bedürftigkeit in Entlastungsleistungen entsprechend dem Pflegegrad 2 beurteilt, erhalten Sie jeden Monat 316 Euro ausbezahlt. Liegt eine Demenz vor, können weitere Geldleistungen zur Auszahlung kommen. Wird die Pflege dann auch über Nacht nötig, gibt es bereits beim Pflegegrad 2 689 Euro im Monat ausbezahlt.
PG 3: 545 Euro pro Monat
Das Pflegegeld des Pflegegrads 3 beträgt 545 Euro jeden Monat und kann bis auf 1.298 Euro erhöht werden, wenn auch nachts eine Betreuung der pflegebedürftigen Person nötig werden.
PG 4: 728 Euro Unterstützungsleistungen
Für den Preis von 728 Euro gemäß dem Pflegegrad 4 ist es bereits überaus schwierig, eine angemessene Pflege vor Ort zu finden. Häufig müssen Pflegeleistungen zusätzlich privat finanziert werden. Bei einer Nachtpflege gibt es bei PG 4 bis zu 1.612 Euro Pflegegeld. Ab diesem Pflegegrad entscheiden sich viele Angehörige für ein Pflegeheim, da die täglichen Pflegestunden für nicht qualifizierte Pfleger zur schwer erträglichen Belastung werden.
PG 5: 901 Euro / 1.995 Euro pro Monat bei Tages- und Nachtpflege
Auch mit dem höchsten Pflegegrad ist es möglich, zu Hause zu wohnen. Insbesondere in großen Familien, die sich rechtzeitig fachkundige Hilfe organisiert haben, gelingt die Pflege in der Häuslichkeit, ohne dass in eine Pflegeeinrichtung umgezogen werden muss.
Hallo zusammen,
wer verfasst eigentlich hier die Informationen und hält diese nicht aktuell?
Keine Infos hier zu bekommen ist besser, als falsche oder hanebüchene Märchen!
1. Hier gibt es bereits seit Anfang 2022 eine 5%-Erhöhung der Pflegesachleistungen
PG2 = 724 € | PG3 = 1.363 € | PG4 =1.693 € | PG5 = 2.095 €
2. Das Pflegegeld bzw. der jährliche Kurzzeitpflegesatz wurde leider nicht erhöht
3. Der jährliche Verhinderungspflegesatz wurde 2022 auf 1.774 € angehoben
3. Den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € ab PG1 bekommt man auch bei jedem anderen Pflegegrad.
Allseits einen schönen Tag!