Ratgeber Erbschaft: Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen?

Immobilien sowie als auch Grundstücke spielen bei Erbschaften eine immer größer werdende Rolle. Wenn ein Erbschaftsfall eintritt heißt dies in vielen Fällen sich zunächst zu informieren, wie die rechtliche Situation aussieht. Nicht in allen Fällen gibt es Verträge und Testamente die darüber entscheiden, wie das Erbe verwaltet oder verteilt wird. Es gibt die gesetzliche Erbreihenfolge aber auch die Möglichkeit, dass mit einem Vermächtnis gearbeitet wird, so dass genau definiert wird, wer z.B. ein Haus oder ein Grundstück erbt.
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Es kann die Situation entstehen, dass ein komplettes Vermögen auf eine Person übertragen wird. Dazu zählen nicht nur Häuser und Grundstücke, sondern auch Sachgegenstände oder persönliche Vermögen. Wichtig zu wissen ist, dass auch Schulden und Verbindlichkeiten vererbt werden können. Das bedeutet, dass auch Hypotheken oder sogar Bürgschaften übernommen werden können. Die Erben haften auch mit ihrem eigenen Vermögen. Es ist also durchaus möglich, dass man durch das Annehmen einer Erbschaft einen eigenen Nachteil erhalten kann.
 
Bevor eine Erbschaft angenommen wird sollten sich die potenziellen Erben in jedem Fall zunächst einen Überblick über die Sachlage verschaffen. Das heißt ganz konkret, dass man genau darauf achten sollte, wie es mit dem Vermögen und mit den Finanzen des Erblassers aussieht. 
 
Über eine Nachlassverwaltung, die beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss ist es möglich, dass das Risiko minimiert wird. Die Nachlassverwaltung sorgt dafür, dass die Gläubiger ihren Anteil erhalten, sofern Geld oder Besitz vorhanden ist und gleichzeitig wird die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt.

Wie kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Wer Interesse daran hat, eine Erbschaft auszuschlagen, der muss entsprechend schnell handeln. Gegenüber dem Nachlassgericht ist es notwendig, dass binnen 6 Wochen nach der Information über die Erbschaft eine entsprechende Erklärung vorgelegt wird. Diese Erklärung sorgt dann dafür, dass man die Erbschaft nicht antritt. Wichtig zu wissen ist auch, dass wenn man als Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte bedeutet dies, dass die Ausschlagungsfrist auf 6 volle Monate verlängert wird. Wird man innerhalb dieser Frist nicht tätig bedeutet dies automatisch, dass man die Erbschaft annimmt. 
 
Der Erbschein bestätigt die rechtmäßigen Erben. Alle Personen, die mit Namen hier genannt werden haben die Möglichkeit, dass Erbe zu beanspruchen. Der Erbschein kann beim Amtsgericht beantragt werden, dass für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Sollte die Person also z.B. in Cottbus in Brandenburg gelebt haben bedeutet dies, dass man sich an das Amtsgericht in Cottbus wenden muss, um einen Erbschein zu erhalten und das Erbe zu beanspruchen. Sollte es dazu kommen, dass mehrere Personen einen Anspruch auf das Erbe haben bedeutet dies, dass ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden kann, oder dass zum Beispiel ein Teilerbschein ausgestellt werden kann. Auf dem Teilerbschein wird dann der Erbanteil sämtlicher Erben dargestellt und ausgelegt. Es gibt weitere Infos zum Thema hier, so dass man sich online im Vorfeld bestens über die Situation informieren kann.

Welchen Vorteil bietet mir der Erbschein?

Als Erbe in Besitz eines gültigen Erbscheines habe ich das große Glück, dass ich definitiv die Möglichkeit habe, einen Einblick in das Grundbuch zu erhalten. Somit kann also eingesehen werden, ob Grundstücke und Immobilien noch belastet sind, oder ob bereits alle Schulden getilgt worden sind. Hypotheken, Dienstbarkeiten und vieles mehr steht im Grundbuch eingetragen und kann mit der Hilfe des Erbscheines ohne großen Aufwand eingesehen werden.
 
Die rechtmäßigen Erben können auch beantragen, dass das Grundbuch korrigiert bzw. berichtigt wird, wenn Immobilien zum Nachlass gehören und wenn man rechtmäßig der erbe ist. Der Prozess wird komplett über das zuständige Amtsgericht in die Wege geleitet, da dieses alle Unterlagen vorliegen hat. Der Notar muss hier nicht eingeschaltet werden.

Was mache ich mit einer geerbten Immobilie in Brandenburg?

Immobilien in Brandenburg sind zunehmend gefragt. Als Ruhesitz, für die Vermietung oder als dauerhafter Wohnsitz entscheiden sich immer mehr Menschen gerne für eine Immobilie in Brandenburg. Hinzu kommt der Umstand, dass mehrere Nutzungsmöglichkeiten denkbar sind, wenn man eine Immobilie in Brandenburg erben sollte. Wer mit der Immobilie schlichtweg gar nichts anfangen kann, kann sich letztendlich noch immer für den Verkauf des Objektes entscheiden und seinen finanziellen Nutzen daraus ziehen.
 
Die Preise für Immobilien sind auch in Brandenburg in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das führt dazu, dass eine Immobilie je nach Lage und auch je nach Zustand einen attraktiven Ertrag einbringen kann.
 

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