Pflegearten in Pflegeheimen

Nicht jede pflegebedürftige Person kann teilweise oder ganz zu Hause gepflegt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Angehörige sind berufstätig, wohnen entfernt oder können nicht genügend Zeit aufbringen. Manchmal gibt es keine Familie, die die Pflege übernehmen kann.
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©Halfpoint | Fotolia.com

In diesen Fällen kommt die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim in Frage: Hier kümmern sich qualifizierte Pflegekräfte um die Versorgung der Bewohner. Es gibt verschiedene Pflegearten, die auf die jeweilige Situation zum individuellen Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.

Stationäre Pflege

Bei dieser Art von Pflege bringt man Pflegebedürftige in ein Pflegeheim unter und pflegt sie dort. Hier unterscheidet man zwischen der teilstationären und vollstationären Pflege. Der vollstationäre Aufenthalt wird gewährt, wenn eine permanente Pflege nötig ist. Das entscheidet im Normalfall der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Zuge der Einordnung in einen Pflegegrad. Die teilstationäre Pflege wählt man, wenn die pflegebedürftige Person eine zeitweise Betreuung benötigt. Das kann nicht nur eine Nachtpflege, sondern auch eine Tagespflege beinhalten.

Tagespflege

Ist es nicht möglich, eine eigenständige Versorgung bei einer pflegebedürftigen Person sicherzustellen, kommt eine Tagespflege in Frage. Der pflegende Angehörige hat die Möglichkeit, sich für die Tagespflege zu entscheiden, wenn er während des Tages arbeitet und am Abend oder in der Nacht die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt. Viele Heime werden dabei von größeren Organisationen verwaltet. So wie das Pflegeheim Heidenheim, welches vom DRK verwaltet wird.

Nachtpflege

Anders als bei der Tagespflege verhält es sich mit der Nachtpflege. Bei dieser erhält ein Pflegebedürftiger Betreuung, wenn kein Angehöriger wesende und eine eigenständige Versorgung in der Nacht nicht garantiert ist. In den Abendstunden wird die pflegebedürftige Person in das Pflegeheim gebracht.

Kurzzeitpflege

Unter der Kurzzeitpflege versteht man das Pflegen eines Pflegebedürftigen für einen festgelegten Zeitraum in einer stationären Pflegeeinrichtung. Diese Art der Pflege ist auf höchstens vier Wochen pro Jahr begrenzt. Sie eignet sich für Personen, die nach einem Aufenthalt im Krankenhaus auf ein Pflegeheim entsprechend vorbereitet werden oder in die heimischen vier Wände zurückkehren sollen. Ist der pflegende Angehörige durch Krankheit oder Urlaub verhindert, kann ebenfalls das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Diese Form der stationären Unterbringung erhalten Personen, die einen hohen Pflegeaufwand benötigen. Diese ganzheitliche Betreuung kann in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.

Intensivpflege

Bei dieser Art der Pflege wird vorausgesetzt, dass die zu pflegende Person lebensbedrohliche oder akute Leiden hat. Die Körperfunktionen vom Pflegebedürftigen werden regelmäßig kontrolliert. Die Pflegekräfte sind hier einer besonders großen psychischen und körperlichen Belastung ausgesetzt.
Aus diesem Grund bekommen die Pflegekräfte gerade auf diesem Gebiet eine besondere Ausbildung.

Verhinderungspflege

Man nennt die Verhinderungspflege ebenso Ersatzpflege. Diese ist beanspruchbar, wenn eine Person pflegebedürftig ist und der pflegende Angehörige die Pflege in einem gewissen Zeitraum nicht realisieren kann - beispielsweise aufgrund einer Reise oder Krankheit. Innerhalb dieser Zeit übernimmt ein Pflegeheim die Pflege. Die Verhinderungspflege kann für maximal vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden und wird von der Pflegeversicherung bezahlt.

Palliativpflege

Personen, die eine unheilbare oder lebensbedrohliche Erkrankung haben, können die Palliativpflege in Anspruch nehmen. Bei dieser Art der Pflege ist das Ziel, dass geistige und körperliche Beschwerden verringert werden. Meistens führt die Palliativpflege in die Sterbebegleitung. Deswegen finden schwerstkranke Personen bei dieser Pflegeform speziell ausgebildeten Pflegekräfte vor, welche deren Versorgung und Betreuung im Pflegeheim übernehmen.

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