Patientenverfügung: Weil ich Euch so mag
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder einfach das hohe Alter - drei mögliche Ursachen, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass Menschen Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Das kann ein kurzfristiger Aussetzer sein, der sich wieder bessert, oder aber ein dauerhafter Zustand. Niemand möchte sich vorstellen, davon betroffen zu sein, aber realistisch gesehen ist auch kein Mensch davor gefeit. Im Notfall sind die Angehörigen mit einer Situation konfrontiert, in der sie genau wissen möchten, wie sie den Wünschen des Betroffenen entsprechen können. Dazu dient die Patientenverfügung als Ausdruck der Liebe zu den eigenen Angehörigen. Zur richtigen Erstellung der Patientenverfügung empfiehlt sich ein gutes Formular. Das Seniorenportal hat mit Rechtsanwalt Dr. Christian Probst gesprochen, der das Vorsorgeportal PatientenverfügungPlus.de leitet.
Ärzte sind an die in der Patientenverfügung festgelegten Bestimmungen gebunden. Doch ohne sie wissen Ärzte nicht, was sie tun sollen. Gleichzeitig können auch Angehörige ohne Leitfaden über die einzuschlagende Behandlung in Streit geraten. Ohne Grundlage einer Patientenverfügung kann daraus z.B. bei der künstlichen Ernährung von Komapatienten die Situation entstehen, dass über die Sonde weiterhin Nahrung verabreicht wird. Auf diese Weise kann ein Mensch über Jahre entgegen seines Willens am Leben erhalten werden, selbst wenn keine Hoffnung auf ein Aufwachen besteht.
Genau das wollen viele Menschen jedoch verhindern, weil sie sich nicht vorstellen können, nicht mehr Herr des eigenen Willens zu sein. Hierzu ist eine klare schriftliche Formulierung für die Ärzte erforderlich. PatientenverfügungPlus.de rät deshalb, schon frühzeitig eine Patientenverfügung aufzusetzen aus der hervorgeht, in welchen Fällen z.B. eine Reanimation nicht gewünscht wird und von welchen anderen Behandlungen ebenfalls Abstand genommen werden soll. Diese Fälle sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers möglichst detailliert zu nennen. Dies muss in der Patientenverfügung sehr genau beachtet werden. Hier weisen insbesondere viele einfache und ältere Verfügungen Schwächen auf, die zur Unwirksamkeit der Dokumente führen.
Die Patientenverfügung ist nur ein Element der rechtlichen Vorsorge, allein reicht sie jedoch nicht aus, da sie ausschließlich medizinisch-pflegerische Entscheidungen betrifft. Erst gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht wird die rechtliche Vorsorge rund. Diese regelt im Detail, wer als Vertreter für die kranke Person rechtlich verbindlich handeln darf.
PatientenverfügungPlus.de rät, eine Patientenverfügung immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu erstellen.
Denn ohne Vorsorgevollmacht und benannten Vertreter gibt es keine Person, die die Regelungen der Patientenverfügung umsetzen kann. Die Patientenverfügung richtet sich immer an den Vertreter als Stimme des Betroffenen. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, die Patientenverfügung richte sich an den Arzt. Der Arzt darf jedoch nur aufgrund der Anweisung eines Bevollmächtigten des Betroffenen handeln. Tatsächlich verantwortet der Vertreter die zugrundeliegende Patientenverfügung und setzt diese um, in dem er die Regelungen dem Arzt mitteilt. Es wird daher immer eine Person benötigt, die für eine schwerkranke Person handeln kann. Nur mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, die den Willen des Patienten durchsetzen kann. Deshalb empfiehlt PatientenverfügungPlus.de jedem, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die sich rechtlich wirksam um die Regelung dieser Dinge kümmern kann. Dies gilt auch für Ehepartner, denn selbst Ehegatten haben ohne Vollmacht keine Handhabe, den Partner rechtlich wirksam zu vertreten. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung durch eine vom Amtsgericht benannte fremde Person abgewendet werden. Im Alltag berechtigt die Vorsorgevollmacht die Person des Vertrauens zwar zum Handeln, zwingt sie aber nicht, in Aktion zu treten. Damit alles wunschgemäß verläuft, sollte deshalb auch der Bevollmächtigte zuvor über seine Aufgaben und Befugnisse informiert werden, die auf ihn zukommen können.
Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht direkt mit der Unterschrift wirksam sind. Es bedarf grundsätzlich keiner weiteren Mitwirkung durch Ärzte, Notare oder Zeugen. Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte erlauben, muss sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben beglaubigt werden. Auch in diesem Fall können die Dokumente mithilfe von PatientenverfügungPlus.de einfach und günstig erstellt werden. Im Anschluss daran werden sie dem Notar zur Beglaubigung vorgelegt. Diese Vorgehensweise kostet nur einen Bruchteil (29,90 Euro pro Person) im Vergleich zur Erstellung der Dokumente durch einen Notar (ca. 500 Euro pro Person) bei gleicher rechtlicher Wirkung.
So erstellen Sie Ihre Patientenverfügung inklusive aller weiteren Dokumente
Ihre Dokumente erstellen Sie ganz einfach nach Ihren persönlichen Vorstellungen auf dem von Finanztip empfohlenen Vorsorgeportal PatientenverfügungPlus.de für nur 29,90 Euro.
Sie werden durch eine Fragebogen Vorlage geführt, mit der Sie eine rechtlich bindende Patientenverfügung erstellen. Ihre Dokumente erhalten Sie im Anschluss als PDF zum Download.
Flankiert wird das Angebot durch die Hinterlegung der Dokumente mit einem Notfallausweis für den Geldbeutel und einem Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte. So können die Dokumente im Ernstfall jederzeit von Ärzten und Angehörigen im Volltext jederzeit direkt abgerufen und die persönlichen Vorstellungen gelesen und beachtet werden.
www.patientenverfuegungplus.de
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Ich möchte den Satz
noch erläutern. Margit und ich waren Ende 2019 anlässlich einer Veranstaltung der Badischen Versicherungen (BGV) zu einem Vortrag über den Seniorentreff im Internet nach Karlsruhe eingeladen. Auch Dr. Probst hielt einen Vortrag über Sinn und Zweck der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, von dem wir beide sehr angetan waren. Vor allem gefallen hatte uns der Hinweis darauf, dass es möglich ist hohe Notarkosten einzusparen, wenn man die Dokumente von diesem nicht erstellen, sondern nur beglaubigen lässt.Deshalb regten wir Herrn Dr. Probst an, diese seine Informationen doch auch hier bei uns im Seniorentreff zu platzieren und es freut uns sehr, dass er diesem Wunsch nun nachgekommen ist. Wir sind sicher, dass dies für unsere Mitglieder nützliche Informationen und Hilfen sind.
Karl