Immobilie im Alter: verkaufen, vermieten oder umbauen?

Viele Senioren wohnen im Eigenheim und sind mit der Bewirtschaftung von Haus und Garten irgendwann überfordert. Die Wohnfläche ist zu groß und der Gesundheitszustand lässt Instandhaltungsarbeiten und selbst einfache Aufgaben im Haushalt nicht mehr zu. Doch einen alten Baum verpflanzt man nicht, besagt ein geläufiges Sprichwort. Was also tun mit der Immobilie: verkaufen, altersgerecht sanieren oder gar einen Teil davon vermieten?
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©sabinevanerp | Pixabay.com

Gute Gründe für den Hausverkauf – nicht nur gesundheitliche Probleme

Ein Verkauf der eigenen Immobilie hat für viele Senioren finanzielle Hintergründe. Manchmal ist die Immobilienfinanzierung noch nicht ganz abgeschlossen und mit einer geringen Rente der Engpass vorprogrammiert. Für andere reicht die Rente ohnehin nur noch, um die nötigen Lebensunterhaltungskosten zu decken und der Haus- oder Wohnungsverkauf scheint ein gelungenes Zubrot für einen ruhigen Lebensabend. Manche Senioren wollen freiwillig in eine kleinere Wohnung ziehen, die sich einfacher bewirtschaften lässt und nicht mehr so groß und leer erscheint. Das bedeutet nicht unbedingt den Weg ins Altenheim. Vielmehr spielt die Nähe zu den eigenen Kindern und Enkeln eine wichtige Rolle.

Kommen ernstere Erkrankungen hinzu, sind die medizinische Versorgung und die Aufsicht im eigenen Haus nicht mehr gewährleistet. Die Unterstützung von Familienangehörigen oder von einem gesetzlichen Betreuer ist nötig, die unter die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts fällt. Der Hausverkauf ist dann nur mit gerichtlicher Genehmigung durchzuführen, wenn es sich um einen geschäftsunfähigen Senioren handelt. Nun stellt sich die Frage: soll das Haus mit einem Makler oder lieber privat verkauft werden? Die Versicherungsexperten der GEV wissen, dass die professionelle Vermarktung der Immobilie schneller zielführend sein kann. Allerdings orientiert sich die übliche Gebühr mit 5 – 7 Prozent am Kaufpreis. Welche Kosten noch entstehen und mehr Informationen dazu sind im Ratgeber der GEV-Versicherung zu finden.

Haus verkaufen und Wohnrecht behalten

Geschieht der Verkauf aus rein finanziellen Gründen, sollte über ein Wohnrecht nachgedacht werden. Senioren können beispielsweise ihr eigenes Haus oder die Wohnung verkaufen und weiterhin eine geringe oder gar keine Miete für das Wohnrecht bezahlen. Doch Vorsicht: das Wohnrecht mindert den eigentlichen Verkehrswert. Geschieht der Kauf innerhalb der Familie, lässt sich der geringe Preis besser rechtfertigen und weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer werden fällig. Das Wohnrecht ist dafür im Grundbuch zu verankern und erlischt erst mit dem Tod des Berechtigten. 

3 Tipps für den Hausverkauf

  • Geschieht der Hausverkauf in Verbindung mit einem Umzug, so muss die neue Wohnung schon vor der Übergabe einzugsfertig und alles weitere abgeschlossen sein. Die Wohnung ist in dem Fall wichtiger, als einen geeigneten Käufer zu finden.
  • Läuft noch eine Immobilienfinanzierung, sollte diese mit einem Sonderkündigungsrecht beendet und getilgt werden. Andernfalls verlangen die Banken bei einem Verkauf zu hohe Summen.
  • Wer sich selbst den Verkauf nicht zutraut, sollte sich an einen ortskundigen Makler wenden. Dabei sind einige Monate als zeitlicher Aspekt einzuplanen, bis ein potenzieller Käufer gefunden ist. Von einem zu schnellen oder voreiligen Hausverkauf ist abzuraten. 

Vermieten oder umbauen – das Haus bleibt im Besitz

Natürlich müssen Senioren ihr Eigentum nicht sofort veräußern. Sie können getrost der Besitzer der Immobilie bleiben, wenn diese zum Beispiel altersgerecht umgebaut wurde. In größeren Häusern lassen sich zwei Wohnungen einbauen, während eine davon altersgerecht saniert wird. Fällt die Entscheidung auf den Auszug, so lässt sich die Immobilie wenigstens noch renovieren und anschließend vermieten. Auch die Mieteinnahmen dienen einer aufgebesserten Rente. 

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Kommentare (2)

ehemaliges Mitglied

einmal auf das Thema kommend:

IMMOBILIE  IM  ALTER, dieses Thema hatte ich hier in diesem Forum oder anderswo schon einmal angeschnitten, aber mit meinen Ansichten wurde ich schnell eines besseren belehrt !
Immobilie im Alter oder überhaupt in der jetzigen "Zeit".
Ja, welche Zeit ?
Wenn man dieses überhaupt noch behalten oder überhaupt noch bezahlen kann, dieses Eigenheim oder Immobilie, wie es hier so schön genannt wird.

So mach jemand hat ja auch nicht so die finanziellen Mittel, überhaupt jetzt nach der Geldumstellung. Auch die Rücklagen welche man vielleicht hat oder hatte sind ja als Rentner schnell aufgebraucht.
Man hatte ja Reparaturen, Auslagen jeglicher Art,Steuern usw.
Oder im schlimmsten Falle noch mit einem hohen Kredit belastet. Aber was heißt hier schlimm.
Mit der bisherigen "Währung" wäre ja auch alles tragbar gewesen. So war es ja auch geplant und gerechnet 



 

ehemaliges Mitglied

Aus eigenem Erleben weiß ich, dass die oben gemachten Angaben oft genug so nicht richtig sind. Vieles aus der obigen Aufzählung kommt erst zum Tragen, wenn der Wert einer Immobilie einen bestimmten hohen Betrag übersteigt.

Erwähnenswertes fehlt! Erst wenn das Erbe für den hinterbliebenen Ehepartner die Summe von 400.000 € übersteigt, wird Erbschaftssteuer fällig, und das auch nur für die Summe, die über diesem Betrag liegt. Auch die Kinder können zugunsten des verbleibenden Elternteils auf ihren Erbanteil verzichten (vorausgesetzt, die Familie lebt in Harmonie). 

Wenn sie später "Vollwaisen" werden, haben auch sie einen so hohen Erbanteil erbsteuerfrei, den viele Immobilien gar nicht erreichen. Es hat für mich ganze acht Wochen gedauert, bis meine Immobilie verkauft war. Den Erlös habe ich mit meinen Kindern geteilt. Damit hat auch das Finanzamt keinen "Erbanteil" beanspruchen können ...

 


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