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Fast jeder hat zuhause ein sogenanntes WLAN, also ein Funknetz, das die Geräte im Haushalt mit einer Internetverbindung versorgt. Dieses Funknetz wird von der meist schwarzen Box an der Telefondose ausgesendet: dem Router.
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Viele Menschen haben nur sehr wenig Ahnung über die Einstellungen in diesem Router. Wenige wissen, wie man zusätzliche Absicherungen im Funknetz durchführen kann. Die Folge davon ist, dass viele Funknetze leicht zugänglich sind für Andere. Und auch wenn sie sicher sind, gibt man gerne einmal Fremden oder entfernten Bekannten, die für kurze Zeit als Gäste im Haus sind, das Passwort zum WLAN. Gerade, wer regelmäßig ein Unterzimmer vermietet, kennt dies sehr gut. Aber auch Nachbarn dürfen manchmal das eigene WLAN mit nutzen. Oder der 18jährige Sohn, der im Dachgeschoss wohnt, nutzt das WLAN der Eltern.
Das Problem
Das größte Problem, das daraus lange resultierte, war folgendes: Wenn nun irgendeine Straftat oder andere gesetzlich problematische Aktivitäten über die Internetverbindung des häuslichen WLAN passiert sind, galt gesetzlich der einfache Schluss, dass der Besitzer der Internetverbindung die Schuld trägt. Punkt. Ende. Aus.
Was heißt das? Wenn ein Gast im Gästezimmer, ein Untermieter, ein entfernter Bekannter oder der eigene Sohn bspw. illegal einen Film oder Musik heruntergeladen hat, dann saßen schlussendlich die Inhaber des Telefonanschlusses vor Gericht. Diese waren selbst natürlich nicht die Täter, sind unschuldig. Trotzdem wurden sie zur "Haftung" herangezogen. Man nennt dies die sogenannte "Störerhaftung".
Was heißt das? Wenn ein Gast im Gästezimmer, ein Untermieter, ein entfernter Bekannter oder der eigene Sohn bspw. illegal einen Film oder Musik heruntergeladen hat, dann saßen schlussendlich die Inhaber des Telefonanschlusses vor Gericht. Diese waren selbst natürlich nicht die Täter, sind unschuldig. Trotzdem wurden sie zur "Haftung" herangezogen. Man nennt dies die sogenannte "Störerhaftung".
Abmahnungen in Hülle und Fülle
Daraus erwuchs ein ganzer Geschäftszweig: Rechtsanwaltsfirmen spezialisierten sich darauf, sogenannte IP-Adressen zu sammeln, von denen illegal Musik und Filme heruntergeladen wurden. Diese IP-Adresse ist sowas wie das Autokennzeichen im Internet. Sie kann man dann durch gerichtliche Verfügung einem Haushalt zuordnen. An diesen Haushalt wurden dann Abmahnungen gesendet, viel Geld gefordert und mit Strafvollzugskonsequenzen gedroht. Da der Inhaber des Haushalts fast nie der Urheber der Straftat war, oftmals komplett in Unwissenheit über die Geschehnisse, wurde meist schnell gezahlt. Möglich wurde dies nur, weil es keinen Bedarf gab, den wahren Straftäter auszumachen. Denn aufgrund der Störerhaftung war immer der Besitzer des Haushalts und der Internetverbindung derjenige, der strafbar zu machen war.
Störerhaftung
Die gesetzliche Idee dahinter war, dass der Besitzer der Internetverbindung die Verantwortung dafür trägt, sogenannte "Störer", also unbefugten oder nicht selbst kontrollierten Internetzugang durch Andere, aktiv durch Sicherheitsmaßnahmen zu bekämpfen. Diese Aufgabe ist einer Privatperson ohne tiefere Kenntnisse in diesen Dingen aber eigentlich nicht zuzutrauen.
Im Herbst kommt die Revolution
Das ist der Status Quo. Doch er wird sich ändern. Im Herbst soll ein Gesetz verabschiedet werden, das uns von dieser Last der Haftung befreit. Fortan sollen die Besitzer der Internetverbindung nicht direkt haftbar gemacht werden, die Störerhaftung wird gewissermaßen abgeschafft. Bald. Die Details sind noch offen, aber es wird eine Erleichterung der aktuell geltenden Situation geben. Und die größte Erleichterung wird sein: Man muss all das nicht mehr so unbedingt verstehen. Man kann etwas bedenkenloser das WLAN nutzen und "freigeben" für Andere, für Dritte. Dennoch sollten Sie nicht auf ein Passwort verzichten, da sonst andere auf Ihre Kosten online gehen können.
Levato hilft
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