COVID-19: Maßnahmen und Vorkehrungen im Pflegeheim

Die Corona-Pandemie sorgt für nachhaltige Veränderungen in allen Teilen unserer Gesellschaft. Menschen auf der ganzen Welt müssen ihre Gewohnheiten und Verhaltensweisen dauerhaft ändern, um eine weitere Ausbreitung des neuen Corona-Virus (COVID-19) zu verlangsamen bzw. zu verhindern.
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©ipopba | Freepik.com

Ältere Menschen gehören zur so genannten "Risikogruppe", da die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs der Erkrankung mit zunehmendem Alter steigt. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) sind 87 Prozent der am Corona-Virus verstorbenen Menschen älter als 70 Jahre. Daher wurden in Pflegeheimen besonders intensive Vorkehrungen getroffen, um die Bewohner vor einer möglichen Erkrankung zu schützen. 

Für die meisten Bewohner von Pflegeheimen ist der regelmäßige Besuch von Angehörigen und Freunden die wichtigste Zeit des Tages. Um bei den Besuchen das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren, gelten in diesen Einrichtungen seit Wochen besondere Maßnahmen, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Doch auch im Alltag müssen einige neue Vorgaben in Pflegeheimen umgesetzt werden, um den Bewohnern den größtmöglichen Schutz vor einer Ansteckung zu bieten. In diesem Artikel haben wir alle Maßnahmen und Vorgaben, die aktuell vom Pflegepersonal, den Bewohnern sowie allen Besuchern in Pflegeheimen befolgt werden müssen, für Sie beispielhaft zusammengefasst. Basis hierfür war ein telefonisches Interview mit der Leitung eines Pflegeheims in Berlin.  

Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter und Besucher, sobald sie in Kontakt mit anderen Personen kommen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass sich beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie nach jedem Kontakt mit einer anderen Person, die Hände zu desinfizieren sind. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen wird ebenso empfohlen, da die Hände schnell in Kontakt mit anderen Menschen und Oberflächen kommen, sodass eine Übertragung des Virus möglich wird.

Das Pflegepersonal ist dazu angehalten, täglich die Körpertemperatur aller Bewohner zu messen sowie das Befinden aller Bewohner und Mitarbeiter abzufragen und zu dokumentieren.

Für die Besuche von Angehörigen und Freunden gelten ebenfalls strenge Regelungen, deren Einhaltung vom Personal genau kontrolliert werden muss.

So darf jeder Bewohner maximal eine Person pro Tag für nicht länger als eine Stunde empfangen. Besuche müssen angemeldet sein, da diese nur nach Terminvergabe stattfinden dürfen. Die Besuche selbst finden in einem extra zu diesem Zweck eingerichteten Raum statt, in dem die Bewohner durch eine Plexiglasscheibe von ihrem Besuch getrennt sind. Um die Einhaltung des Mindestabstandes sowie aller weiteren Maßnahmen zu kontrollieren, werden alle Besuche von Mitarbeitern des "begleitenden Dienstes" begleitet.

Bei Gruppenangeboten ist darauf zu achten, dass diese ausschließlich in Räumen stattfinden dürfen, in denen die Möglichkeit besteht, die Stühle in einem Abstand von mindestens zwei Metern zu platzieren. Zudem darf eine Gruppe aus maximal fünf Teilnehmern bestehen, die alle in der Lage sein müssen, den Mindestabstand einzuhalten. Es ist davon abzusehen, Bewohner aus verschiedenen Wohnbereichen in einer Gruppe zusammenzubringen und das Gruppenangebot muss entsprechend immer vom selben Mitarbeiter durchgeführt werden. Dabei ist besonders wichtig, dass es zu keinem körpernahen Kontakt zwischen den Bewohnern und dem Personal kommt. Die Namen der teilnehmenden Bewohner müssen auch hier wieder vom Personal dokumentiert werden. Vom Gruppenangebot ausgeschlossen sind Bewohner, die grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel eine laufende Nase, Husten, Abgeschlagenheit sowie Kopf- oder Gliederschmerzen aufweisen. Nach Ende des Gruppenangebots muss der Raum gut gelüftet werden und alle Kontaktflächen, mit denen die Personen in Berührung gekommen sein könnten, müssen gründlich desinfiziert werden.

Darüber hinaus gibt es für die Bewohner auch die Möglichkeit von individuellen Einzelangeboten oder Einzelbetreuung wie zum Beispiel Spaziergänge im Garten der Einrichtung.

Die seit Wochen für die ganze Bevölkerung geltenden Schutzmaßnahmen haben dazu geführt, dass es immer weniger Neuinfektionen mit COVID-19 gibt. Dennoch ist es besonders in Einrichtungen wie Pflegeheimen unerlässlich, dass die Vorgaben und Maßnahmen weiterhin mit maximaler Sorgfalt umgesetzt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Ausbruch des Virus in einer solchen Einrichtung schwere Folgen für die Bewohner nach sich ziehen kann.

Es ist verständlich, dass es möglicherweise schwerfällt, die Einschränkungen bei den Besuchen zu akzeptieren. Jedoch werden durch die Maßnahmen nicht nur einzelne Bewohner, sondern auch alle anderen Bewohner und Mitarbeiter eines Pflegeheims geschützt.
 

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