Beratungseinsatz, Pflegeberatung, Pflegekurse – Beratungsleistungen im Überblick

So fern und doch so nah: Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen tritt oft unerwartet ein und stellt zunächst das Leben des Betroffenen, aber auch das der Angehörigen, auf den Kopf. Vor allem die Ratlosigkeit über das weitere Vorgehen und das fehlende Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten in der Pflege lassen bei den Betroffenen zunächst viele Fragen offen.
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Um die Betroffenen in dieser neuen Situation abzuholen und sie bestmöglich über die verschiedenen Angebote und Gestaltungsmöglichkeiten in der Pflege zu informieren, bietet die Pflegekasse verschiedene Beratungsangebote an: Der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und die Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Das primäre Ziel der verschiedenen Formen der Pflegeberatung ist die Vermittlung von Wissen und die Entlastung der Pflegenden.

Der obligatorische Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Für Pflegegeldempfänger ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 besonders wichtig. Denn diese Pflegeberatung ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine verpflichtende Beratungsleistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher. Wird der Nachweis über die Teilnahme am Beratungsgespräch nicht rechtzeitig bei der Pflegekasse eingereicht, wird das Pflegegeld zunächst gekürzt und bei wiederholter Nichtteilnahme vollständig gestrichen. Dies gilt jedoch nur für Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung ohne professionelle Unterstützung durch eine Pflegefachkraft gepflegt werden.

Um eine Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden, muss der Nachweis innerhalb der festgelegten Beratungsfristen erbracht werden. Die Beratungszeiträume sind abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Während die Pflegegrade 2 und 3 jährlich zwei Beratungen in Anspruch nehmen müssen, sind für die Pflegegrade 4 und 5 jährlich vier Beratungen erforderlich.
 
Vorhandener PflegegradBeratungsfristen
Pflegegrad 1nicht vorgeschrieben
Pflegegrad 2einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 3einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 4einmal pro Vierteljahr
Pflegegrad 5einmal pro Vierteljahr

Der Fokus des Beratungseinsatzes liegt in der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege bei gleichzeitiger Entlastung der pflegenden Angehörigen. Durch umfassende Informationen und fachkundige pflegerische Unterstützung werden Angehörige in ihren eigenen Pflegetechniken gestärkt. Darüber hinaus können Pflegemängel und Überlastungserscheinungen der Pflegenden frühzeitig erkannt und sinnvolle Lösungen entwickelt werden.

Die Auswahl eines geeigneten Beratungsanbieters liegt in der Verantwortung des Leistungsempfängers. Damit alle Beteiligten bestmöglich von den Beratungseinsätzen profitieren, ist besonders darauf zu achten, sich bei der Auswahl auf einen qualifizierten und erfahrenen Anbieter zu verlassen. Nur eine gut ausgebildete Fachkraft ist in der Lage, die Pflege- und Krankheitssituation richtig einzuschätzen und pflegebezogene Fertigkeiten zu vermitteln.

Die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Im Gegensatz zu dem Beratungseinsatz nach § 37.3 ist die Pflegeberatung nach § 7a freiwillig. Jeder Versicherte hat jedoch das Recht, diese Beratung kostenlos in Anspruch zu nehmen.

In der Regel findet eine Pflegeberatung als eine Art Erstinformation nach der Antragstellung bei der Pflegekasse statt. Denn eine Pflegeberatung dient dazu, den Ratsuchenden gleich zu Beginn einen Überblick über den Pflegedschungel zu verschaffen und die Betroffenen somit bei der Vorbereitung und Organisation der häuslichen Pflege zu unterstützen. Außerdem handelt es sich bei dieser Form der Beratung nicht um einen einmaligen Besuch einer Fachkraft, sondern um einen Beratungsprozess. Die Pflegefachkraft begleitet die pflegebedürftige Person sowie die pflegenden Angehörigen von der Beratung über die Durchführung bis hin zur anschließenden Reflexion und Evaluation.

Die Pflegeberatung beginnt meist mit einer Ermittlung des Pflege-, Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs des Pflegebedürftigen. Anschließend werden alle an der Pflege beteiligten Personen über geeignete Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote informiert. Die Teilnehmer profitieren vor allem durch die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, der die festgelegten Maßnahmen sowie Informationen zu Kosten und Kostenträgern dokumentiert. Der Pflegeberater überwacht die Umsetzung der Lösungen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die freiwilligen Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Die Pflegekurse nach § 45 sind ebenfalls ein freiwilliges und kostenloses Beratungsangebot der Pflegekasse. Im Gegensatz zu den beiden anderen Formen der Pflegeberatung richten sich die Kurse jedoch nicht an die Pflegebedürftigen selbst, sondern an pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegerinnen und Pfleger. Dementsprechend finden die Kurse und Schulungen in der Regel auch nicht einzeln in der eigenen Wohnung statt, sondern in Kursräumen mit mehreren Teilnehmern. Dennoch liegt auch hier der Fokus auf der Vermittlung von pflegerischen Grundlagen und praktischem Pflegewissen für die bestmögliche Versorgung der Angehörigen zu Hause.

Im Rahmen der Pflegekurse werden in der Regel die vier Themen praktische Pflege, Selbstpflege, Recht und Soziales sowie Hygiene behandelt. Zu jedem Thema werden die wichtigsten Grundlagen besprochen und auch in die Praxis umgesetzt. In der praktischen Pflege lernen die Teilnehmer zum Beispiel das rückenschonende Heben und Tragen der zu pflegenden Person sowie die wichtigsten Pflegegriffe. Für verschiedene Erkrankungen, wie etwa Demenz, Morbus Parkinson oder Schlaganfall, werden regelmäßig Spezialkurse angeboten.
 

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Kommentare (1)

Joy

Was extrem wichtig ist, daß alle 6 Monate eine Pflegeberatung stattfindet. Es dauert bis man die geeigneten Leute hierzu findet. Am besten den zuständigen Pflegedienst fragen, falls vorhanden.
Findet diese Beratung nicht statt, wird das Pflegegeld ohne weiteres gekürzt oder garnicht mehr ausgezahlt.


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