Alterswohnsitz im Ausland – so kann man die Rente im neuen Land genießen

Den Lebensabend mit einem Cocktail am Strand verbringen. Es ist der Traum vieler Rentner, nach ihrem ereignisreichen Arbeitsleben Deutschland „Lebewohl“ zu sagen und auszuwandern. Mittlerweile verbringt eine Rekordzahl an Senioren ihren Ruhestand in einem anderen Land. Die deutsche Rentenversicherung zahlt jährlich Millionen ins Ausland. Vor allem wenn die Rente nicht so üppig ausfällt, ergibt es Sinn, sich in einem Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten zur Ruhe zu setzen. Zuvor muss man allerdings einige Vorkehrungen treffen.
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Ruhestand im Ausland

Viele deutsche Rentner setzen sich abseits von Deutschland zur Ruhe. Pro Jahr zahlt die Deutsche Rentenkasse etwa 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder. Die gefragtesten Ziele dabei sind Österreich, Schweiz, Spanien, die USA und auch Australien. Immer beliebter werden auch Orte, an denen die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind als in Deutschland. Der Trend geht hier in Richtung Südosteuropa. Grundsätzlich kann sich jeder, der in Deutschland Rente bekommt, sich diese auch ins Ausland überweisen lassen. Dennoch kommt es auf die richtige Wahl des Landes an, ob und wie viel Geld man am Ende aufs Konto bekommt.

Wenn man auf Dauer in ein EU-Land zieht oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, dann bekommt man seine volle Rente. Verlegt man seinen Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, muss man hier unter Umständen mit finanziellen Einschränkungen rechnen. Es sei denn, das Land hat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.

Was passiert mit Haus und Hof?

Das eigene Heim ist immer mit vielen Erinnerungen verknüpft. Hier wurden möglicherweise Kinder großgezogen, viele Feste gefeiert und immer selbst mit Hand angelegt. Aber lohnt es sich wirklich, das Haus noch weiter zu halten, wenn man seinen Lebensabend sowieso im Ausland verbringt?

Wenn man das Haus hält, ist es sinnvoll, die Immobilie zu vermieten. Auf diese Art kann man seine Rente im Ausland ein wenig aufbessern und im Anschluss wird das Haus an die Kinder vererbt. Alternativ steht es einem jedoch auch frei, das Haus direkt zu verkaufen. So lassen sich ohne Weiteres die Lebensträume im Ausland erfüllen.

Vorsicht mit Zusatzrente

Betroffen sind Senioren, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben. Die Zusatzrente wird jährlich mit 154 Euro gefördert, dazu kommen Kinderzulagen von 185 Euro pro Kind. Bis zu 2.100 Euro können darüber hinaus noch als Sonderausgabe bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Bis 2010 mussten diese Steuervergünstigungen beim Auswandern komplett zurückgezahlt werden. Nach einem Urteil des EuGH von 2009 können Riester-Rentner nun aber auch ins EU-Ausland auswandern, ohne, dass sie Rückzahlungen erwarten müssen. Zu dieser Ausnahmeregelung gehören auch Island und Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.

Dieser Sonderfall gilt allerdings nicht für Senioren, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen möchten, das nicht zur EU oder deren Wirtschaftsraum gehört. Will man beispielsweise in die USA oder auch nach Thailand ziehen, dann müssen die staatlichen Riester-Vorteile zurückgezahlt werden.

Vor dem Umzug

Wer dauerhaft ins Ausland zieht und mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bekommt, sollte unbedingt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. So können auch weiterhin Vorteile wie der Grundfreibetrag und das Ehegattensplitting genutzt werden.

Zudem sollte man bei der Krankenkasse nach seinem Versicherungsstatus im Ausland nachfragen. Auch hier gilt: In der Regel bleibt der Versicherungsschutz im EU-Ausland bestehen. Allerdings sollte man sich bei einem Umzug ins Nicht-EU-Ausland am besten im Vorfeld mit der Krankenkasse besprechen.

Ein Extra-Konto ist normalerweise nicht notwendig. Man kann sich je nach Währungsraum jedoch überlegen, ob man lieber ein deutsches oder ein ausländisches Konto haben möchte, auf das der Rentenbetrag ausgezahlt wird. Bei einer Überweisung ins Ausland können allerdings weitere Gebühren anfallen und es kann außerhalb des Euro-Raums zu Verlusten durch den Wechselkurs und Umrechnungsgebühren kommen.

Grundsätzlich sollte man seinen Umzug etwa drei Monate im Vorfeld bei der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkasse ankündigen.

Lebensbescheinigung nicht vergessen

Wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt, wird jährlich vom Renten-Service der Deutschen Post überprüft, ob man noch lebt. Diese sogenannte „Lebensbescheinigung“ kommt in der Regel zur Jahresmitte und wird durch eine amtliche Stelle bestätigt und an den Renten-Service zurückgeschickt. Keine Lebensbescheinigung ist allerdings in Spanien, der Schweiz, Schweden und weiteren Ländern notwendig.

 „Überwintern“ statt Umzug

Trifft man die Entscheidung, einfach nur die kalten Monate im Ausland zu verbringen, macht es das um einiges leichter, sofern man sechs Monate Aufenthalt nicht überschreitet und der Lebensmittelpunkt noch immer in Deutschland liegt. Steuerlich bleibt alles unverändert und die Rente, Krankenversicherung und der deutsche Wohnsitz werden beibehalten.

Allerdings sollte man seiner Hausratversicherung Bescheid sagen, dass man für einige Monate nicht zu Hause ist. Durch die lange Abwesenheit erhöht sich das Einbruchs- und Schadensrisiko. Wer seine Versicherung nicht informiert, kann am Ende möglicherweise leer ausgehen.

Ein Alterswohnsitz im Ausland kann eine sehr gute Idee sein, wenn man weiß, was es zu beachten gibt. Deshalb sollte man sich im Vorfeld gut informieren, damit alles auch reibungslos verläuft und man seinen Lebensabend außerhalb von Deutschland auch wirklich genießen kann.

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Kommentare (4)

ehemaliges Mitglied

Ziemlich informativ. Vielen Dank. Wir überlegen nämlich im Warmen zu überwintern.

lifecycle

Zwei Dinge fallen mir spontan ein, die man als Ausreisender beachten sollte:
1. Wer die Krankenversicherung beibehalten will, muss einen Wohnsitz im Inland nachweisen. Das empfiehlt sich auf alle Fälle im ersten Jahr des Auslandsaufenthalts. Nach der "Probezeit" und gründlicher Recherche kann man auch im Ausland eine KV abschließen. 
2. Wer sein Haus verkauft, kann nicht ohne weiteres den gesamten Erlös ins Ausland mitnehmen, was auch nicht empfehlenswert wäre. Besser ruft man nach Bedarf von seinem Inlandskonto (z.B. bei der DKB) per Giro- oder Kreditkarte die nötigen Beträge ab (immer auf Euro-Basis). 

alotango

Ein netter Beitrag. Aber man sollte, wenn schon, auch die gravierenden steuerlichen Nachteile nennen, denen Auslandsrentner ausserhalb der EU seitens des deutschen Fiskus unterworfen werden. So wird der Rentner als "beschränkt steuerpflichtig" eingestuft.
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen Rentenbeziehern nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages. Damit berechnet sich die Steuerschuld ab dem ersten Euro Rente. Zahlreiche persönliche und familienbezogene Vergünstigungen werden bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nicht berücksichtigt. So sind beispielsweise außergewöhnliche Belastungen steuerlich nicht absetzbar und das Ehegattensplitting kann nicht in Anspruch genommen werden. Freibeträge für Kinder, einschließlich Betreuungs- und Ausbildungskosten, sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden ebenfalls nicht gewährt.
Auf Antrag können sich Auslandsrentner als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Vorteil ist, dass die unbeschränkte Steuerpflicht einige steuerliche Vergünstigungen (z. B. Berücksichtigung des Grundfreibetrags, Abzug von Sonderausgaben etc.) mit sich bringt. Aber ihm werden längst nicht alle Abzugsmöglichkeiten zuteil, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland hat. So ist das Ehegattensplitting weiterhin nicht möglich. Damit bleibt der Grundfreibetrag halbiert und die Steuerschuld wird aus der Grundtabelle berechnet (und liegt damit höher als nach der Splittingtabelle). Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2020 Euro 9.408 (mit Ehegatten das Doppelte, wird aber ausgeschlossen). Wer eine Rente höher als Euro 784 monatlich erhält, übersteigt schon den Grundfreibetrag und hat Steuern zu zahlen (die 102 Euro Werbungskosten pro Jahr und andere kleine Steuervergünstigungen mal unberücksichtigt).
Weiterhin kann der Auslandsrentner nicht absetzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Für mich verstösst die Ungleichbehandlung von Auslandsrentnern gegen Artikel 3 Absatz I des Grundgesetzes. Ich habe in der Vergangenheit mehrere Bundestagsabgeordnete angeschrieben (nicht von der AFD), aber von keinem!! eine Antwort erhalten.

 

Gitti Schweden

@alotango  Ich wohne seid vielen Jahren in Schweden, seit 2016 beziehe ich eine Rente aus Deutschland. Schweden gehört zur EU, trotzdem werde ich als beschränkt steuerpflichtig behandelt. Ich hatte 2016 auf mündliche Anfrage eine Antwort erhalten, dass ich keine Steuern zahlen muss, da ich weit unter dem Freibetrag liege. Trotzdem soll ich jetzt plötzlich über 6.000 Euro Steuern nachzahlen. Ich habe Einspruch erhoben, der wird aber laut Finanzamt Neubrandenburg nur bearbeitet, wenn ich meine Steuererklärung von Schweden offen lege. Hallo, es gibt wohl eine persönliche Integrität. Wenn sie meine schwedische Steuererklärung haben wollen, dann sollten sie diese selbst beantragen (was aber nicht geht, habe ich aus einem Gespräch mit der Beamtin raus gehört. Ich würde gern mal in Kontakt mit anderen Auslandsdeutschen kommen, die ebenfalls eine Rente aus Deutschland beziehen. Gibt es da jemanden, der mir ein paar Tipps geben kann?


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