Wenn Weihnachtsbäume gemaust werden
Wenn Weihnachtsbäume gemaust werden
Eine vorweihnachtliche Betrachtung
Folgenden Bericht zum Weihnachtsfest 2014 konnte ich finden:
Das Amtsgericht verurteilt die Frau nach sensationell kurzem Prozess zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à acht Euro. Weniger geht nicht, aber auch nicht mehr. Die junge Mutter lebt von Hartz IV, Die Angeklagte bringt keinen Anwalt zum Amtsgericht mit. Stattdessen ihren fast dreijährigen Sohn. Was vielleicht die denkbar dämlichste Form der Verteidigung ist, vielleicht aber auch die genialste. Der Vater, sagt die Angeklagte, habe nicht auf den Jungen aufpassen können, weil er seine kranke Mutter pflegen müsse. Der Junge hat einen roten Spielzeuglaster und ein Milchfläschchen mitgebracht, er nimmt neben der Mutter auf der Anklagebank Platz, wo er den Rest der Verhandlung mit dem Laster spielend fröhlich vor sich hinbrabbelt. Seine Mutter hört sich derweil so gut es geht die Anklage an. Der 22-Jährigen wird schwerer Diebstahl vorgeworfen: Am Vorabend des Heiligen Abends 2014 klaute sie gemeinsam mit einer Freundin und einem Freund einen Weihnachtsbaum von einem Weihnachtsbaumverkäufer. Das Gelände des Weihnachtsbaumverkaufs war umzäunt und mit einem Schloss gesichert, daher schwerer Diebstahl. An der Beute lag es nicht: Die war, erinnert sich der Weihnachtsbaumverkäufer, eine Nordmanntanne, zweieinhalb Meter groß und etwa 50 Euro wert. Der Diebstahl wurde von einem Nachbarn beobachtet, der die Polizei informierte. Das Trio wurde in Tatortnähe festgenommen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)
An und für sich kein Einzelfall, allein in Sachsen wurden im vergangenen Jahr etwa 300 Delikte im Zusammenhang mit dem Weihnachtsbaum aktenkundig. Und wenn man in die früheren Zeiten schaut, muss man feststellen, seitdem es die Tradition des Weihnachtsbaumes gibt, wird auf eigene Faust versucht, einen Baum zu erwerben. Forstfrevel nannte man es früher, dazu kamen Sachbeschädigung und Beamtenbeleidigung. Doch es ging auch härter zur Sache wie folgende drei Beispiele beweisen.
Am Sonntag, dem 3. Advent 1877, war der Forstgendarm Hegenbarth im Ullersdorfer Revier der Dresdner Heide in der dämmrigen Zeit des Sonntags unterwegs. Geräusche vernehmend, ging er diesen nach und musste feststellen, dass zwei gutaussehende Fichten mit der Axt geschlagen wurden. Hegenbarth stellte die Frevler zur Rede und bekam dafür von beiden Hiebe mit einem Holzknüppel. Er konnte am Kopf verletzt fliehen, die Diebe jedoch wurden nicht ermittelt. Daraufhin verfügte die Forstverwaltung, dass die Forstbeamten in der Vorweihnachtszeit mit einem Seitengewehr bewaffnet, ihren Dienst versahen.
1893 kam es wegen eines Weihnachtsbaumes fast zum Mord. Der Forstgehilfe Assmann versah in der Landwehr seinen Aufsichtspflichten in den Tagen vor Weihnachten. Einen zunächst unbekannten Mann ansprechend, schoss dieser sofort auf den Forstbeamten und traf ihn ziemlich schwer an der Schulter. Der Dieb konnte ermittelt werden, es war der Tagelöhner Friedrich Leutholt aus Lomnitz. Für seine Tötungsabsicht bekam er sechs Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust. Für den gestohlenen Baum musste er 60 Mark berappen.
1912 kam es in der Dresdner Heide zu mindestens neun schwerwiegenden Weihnachtsbaumdiebstählen. Daraufhin wurde die Waldaufsicht nach dem 12. Dezember enorm verstärkt und so das Entwenden eines Baumes im Prinzip unterbunden. Dafür sind jedoch nach Weihnachten „vier Kampeleien“ mit den Forstbeamten verhandelt wurden. Im Folgejahr patrouillierten dann 43 Forstbeamte seit dem 30. November in der Heide
haweger
Eine vorweihnachtliche Betrachtung
Folgenden Bericht zum Weihnachtsfest 2014 konnte ich finden:
Das Amtsgericht verurteilt die Frau nach sensationell kurzem Prozess zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à acht Euro. Weniger geht nicht, aber auch nicht mehr. Die junge Mutter lebt von Hartz IV, Die Angeklagte bringt keinen Anwalt zum Amtsgericht mit. Stattdessen ihren fast dreijährigen Sohn. Was vielleicht die denkbar dämlichste Form der Verteidigung ist, vielleicht aber auch die genialste. Der Vater, sagt die Angeklagte, habe nicht auf den Jungen aufpassen können, weil er seine kranke Mutter pflegen müsse. Der Junge hat einen roten Spielzeuglaster und ein Milchfläschchen mitgebracht, er nimmt neben der Mutter auf der Anklagebank Platz, wo er den Rest der Verhandlung mit dem Laster spielend fröhlich vor sich hinbrabbelt. Seine Mutter hört sich derweil so gut es geht die Anklage an. Der 22-Jährigen wird schwerer Diebstahl vorgeworfen: Am Vorabend des Heiligen Abends 2014 klaute sie gemeinsam mit einer Freundin und einem Freund einen Weihnachtsbaum von einem Weihnachtsbaumverkäufer. Das Gelände des Weihnachtsbaumverkaufs war umzäunt und mit einem Schloss gesichert, daher schwerer Diebstahl. An der Beute lag es nicht: Die war, erinnert sich der Weihnachtsbaumverkäufer, eine Nordmanntanne, zweieinhalb Meter groß und etwa 50 Euro wert. Der Diebstahl wurde von einem Nachbarn beobachtet, der die Polizei informierte. Das Trio wurde in Tatortnähe festgenommen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)
An und für sich kein Einzelfall, allein in Sachsen wurden im vergangenen Jahr etwa 300 Delikte im Zusammenhang mit dem Weihnachtsbaum aktenkundig. Und wenn man in die früheren Zeiten schaut, muss man feststellen, seitdem es die Tradition des Weihnachtsbaumes gibt, wird auf eigene Faust versucht, einen Baum zu erwerben. Forstfrevel nannte man es früher, dazu kamen Sachbeschädigung und Beamtenbeleidigung. Doch es ging auch härter zur Sache wie folgende drei Beispiele beweisen.
Am Sonntag, dem 3. Advent 1877, war der Forstgendarm Hegenbarth im Ullersdorfer Revier der Dresdner Heide in der dämmrigen Zeit des Sonntags unterwegs. Geräusche vernehmend, ging er diesen nach und musste feststellen, dass zwei gutaussehende Fichten mit der Axt geschlagen wurden. Hegenbarth stellte die Frevler zur Rede und bekam dafür von beiden Hiebe mit einem Holzknüppel. Er konnte am Kopf verletzt fliehen, die Diebe jedoch wurden nicht ermittelt. Daraufhin verfügte die Forstverwaltung, dass die Forstbeamten in der Vorweihnachtszeit mit einem Seitengewehr bewaffnet, ihren Dienst versahen.
1893 kam es wegen eines Weihnachtsbaumes fast zum Mord. Der Forstgehilfe Assmann versah in der Landwehr seinen Aufsichtspflichten in den Tagen vor Weihnachten. Einen zunächst unbekannten Mann ansprechend, schoss dieser sofort auf den Forstbeamten und traf ihn ziemlich schwer an der Schulter. Der Dieb konnte ermittelt werden, es war der Tagelöhner Friedrich Leutholt aus Lomnitz. Für seine Tötungsabsicht bekam er sechs Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust. Für den gestohlenen Baum musste er 60 Mark berappen.
1912 kam es in der Dresdner Heide zu mindestens neun schwerwiegenden Weihnachtsbaumdiebstählen. Daraufhin wurde die Waldaufsicht nach dem 12. Dezember enorm verstärkt und so das Entwenden eines Baumes im Prinzip unterbunden. Dafür sind jedoch nach Weihnachten „vier Kampeleien“ mit den Forstbeamten verhandelt wurden. Im Folgejahr patrouillierten dann 43 Forstbeamte seit dem 30. November in der Heide
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