„Er ist ein oft gefragter Mann!“
„Er ist ein oft gefragter Mann!“
Episoden um Langebrücks Nachtwächter August Hillig
Unter dem Motto „August Hillig, Du bist willig, aber billig!“ wurde dem Langebrücker Nachtwächter August Hillig im Januar 1899 ein Tafellied im Gasthof gewidmet. Er beging zu dieser Zeit wohl sein 25. Dienstjubiläum und wurde u. a. mit einem Gedicht geehrt. In diesem hieß es u. a.:
„Er ist ein oft gefragter Mann, eigentlich wichtig und nicht entbehrlich. Das Dorf verlangt mehr als er kann und ehrt ihn hundserbärmlich!
Freche Leute, Nachtgespenster, dreiste Weiber, wenig Achtung, Diebe klettern aus dem Fenster, Schieber suchen Übernachtung. Er ist für alles hier im Orte, ständig auf der Lauer liegend, üble Burschen, schlimmste Sorte, die Ordnung wieder gerade biegend.
Er hat des Nachts viele Pflichten, muss immer wachen Auges sein, vieles könnte er berichten, eigentlich ist er ein armes Schwein!“
Mittels älterer Polizeiakten konnte ich einiges Gerichtsnotorisches über seine Tätigkeit im Jahre 1898 finden.
Am 12. Februar nachts drei Uhr ist es gewesen als der Lehrling Karl Julius Trepte dem Nachtwächter auffiel, wegen ruhestörenden Lärmens. August Hillig zeigte ihn an. „Er hat sich über mich lustig gemacht!“, sagte er vor dem Radeberger Schöffengericht aus. Trepte gab zu seiner Verteidigung an: „Wenn er drüben auf der anderen Seite der Straße ginge, müsse er ja etwas lauter rufen, damit er mich versteht.“ Das Gericht akzeptierte die Antwort nicht und verurteilte den Lehrling zu 3 Mark Geldbuße und ermahnte ihn, „Ältere Personen und insbesondere den Nachtwächter zu achten“. Was den Maurerlehrling aber nicht abhielt, im Juli nachts gegen 2 Uhr erneut durch lautes Singen aufzufallen. Diesmal beleidigte er den Nachtwächter in dem er durch Zeugen bestätigt sagte: „Du würdest ja auch Singen, wenn Du den Text kennen würdest“. Das brachte 2 Tage Haft und 5 Mark Bußgeld sowie das Tragen der Gerichtskosten. Dies dürfte genügt haben, denn weitere Dinge sind vom Maurerlehrling nicht aufgezeichnet.
Am 9. April erwischte er Ida Nitzsche auf Langebrücks Hauptstraße „beim Niederhocken“. Die junge Frau auf ihr ungebührliches Verhalten ansprechend sagte sie zu ihm „Ach so, Du bist ja der Esel des Gendarms Günzel!“ Die Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wurde vor Gericht zurück gezogen. Ida Nitzsches Eltern hatten Hillig etwas vom Schlachtfest übergeben und sich bei ihm entschuldigt. Blieb das öffentliche Urinieren. Hierfür musste sie ein Bußgeld von 1 Mark bezahlen und einen Teil der Gerichtskosten tragen.
Und letztendlich ist ein Fall vom 8. Juli 1898 aktenkundig. Der 35 jährige Ernst Emil Hofmann aus Schönborn fuhr nachts betrunken mit dem Fahrrad zwischen Liegau und Langebrück. Hillig hielt ihn auf Langebrücker Flur, am Ortseingang an. Hillig wies ihn auf den Umstand hin, dass am Fahrrad kein Kennzeichen war. Dies wurde damals verlangt. Hofmann nahm das Kennzeichen aus der Jackentasche und sagte laut und deutlich „Hier, das ist mein Ausweis, Du Esel“. Zufällig trat der Gendarm Ewald Adler hinzu und kannte dies dann vor Gericht bezeugen. & Mark Bußgeld kostete das Fahren ohne Kennzeichen, 3 Mark die Äußerung. Das Betrunkensein wurde nicht geahndet. Solche Zeiten gab es damals.
haweger
Ich hatte einen Urgrossvater der Nachtwaechter im wuerttembergischen Gaechingen war, einem kleinen Dorf.
omasigi