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THEMA: Bin nun ein Straftäter?
8 Antwort(en).
Mulde
begann die Diskussion am 23.11.06 (18:49) :
Bin ich jetzt ein Straftäter? nur weil ich etwas tue was ich als normal und Sinnvoll erachte? Dazu aber keine Genehmigung eins Gerichts benötige weil ich dennoch Tue?
Bin vom Vormundschaftsgericht als Betreuer meiner Ehefrau eingesetzt! Sie ist Hat Dementis oder nüchtern ausgedrückt sie ist „Alzheimer krank ! ist Bewegungsunfähig und liegt in einem der modernen Pflegebetten. Soweit so klug! Man erhält ein Merkblatt ( DIN A4) worin erklärt wird was man zutun und zu lassen hat wird u.a. folgendes erklärt: Im Punkt Unterbringungsähnliche Maßnahmen wie z.B. Anbringung von Bettgittern………………! Erfolgt nun die Pflege in der Wohnung der /des Patienten ist so einiges zu beachten. In dieser Lesart kann ich als Ehemann nicht zustimmen das die am Pflegebett rechts wie links angebrachter Schutzeinrichtung in Form zweier Holzleisten so befestigt werden, Das die Patientin, also die zu betreuende nicht herausfallen kann! Von der Sache her eine logische und sinnvolle Vorrichtung. Die vom Gericht bestellte Betreuungsperson muss nun beim zuständigen Amtsgericht sich die Zustimmung einholen. diese Schutzvorrichtung genutzt werden darf! . Ohne Einwilligung wird (kann)das als Freiheitsberaubung gewertet werden. Legt man nun den Amtsweg zugrunde (Bearbeitungszeit im Regelfall nicht unter 2 Monate) könnte die Patientin des öfteren wie auch immer mehrmals aus dem Bett gefallen sein. Das wiederum ist dann ein Unfall und da kann nun der nächste Angehörige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht herangezogen werden. Die med. Fachkräfte –Schwestern- müssen nun darauf drängen das ein medizinischer Laie ihnen Erlaubt die Schutzeinrichtung am Bett zu nutzen erlaubt! immer durch den bestellten Betreuer- nun ist der bestellte Betreuer der Ehemann/frau so ist er das nicht mehr im Sinne einer Betreung – als Ehemann / frau darf man nichts entscheiden als bestellter Betreuer einiges. Das Vormundschaftsgericht bez. die Gesetzlichkeit schreibt das vor! Kein Gesetz verbietet aber seinem Angehörigen den Ars….. zu waschen überhaupt die Körperpflege zu machen oder sogar das füttern das ist nirgends geregelt!
Dieser hinweis wurde dem Merkblatt für Betreuerinen/ Betreuer VS 625 ( LSA02.2002 entnommen
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Karl
antwortete am 23.11.06 (21:20):
Lieber Mulde,
dass du deine Ehefrau zu Hause pflegst ist dir hoch anzurechnen. Ich persönlich glaube nicht, dass du deinen gesunden Menschenverstand nicht gebrauchen darfst.
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eko
antwortete am 24.11.06 (01:37):
@mulde:
Da hat der Amtsschimmel aber kräftig gewiehert (oder ein Beamter war gelangweilt und hat dieses Merkblatt erfunden)
Aber Spaß beiseite: Du hast Dir das eine Aufgabe aufgehalst, zu der ich Dir wünsche, dass Du die Kraft und Ausdauer besitzt, sie auch durchzustehen. Ich kenne Fälle, wo der Ehemann darunter seelisch zusammengebrochen ist.
Meiner Hochachtung kannst Du sicher sein, auch wenn wir uns sonst schon böse gefetzt haben.
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Gudrun_D
antwortete am 24.11.06 (05:42):
Lieber Mulde
keiner kann auch nur annähernd nachfühlen,was Du leistest,ohne in wenigstens ähnlicher Situation gewesen zu sein! Ich wünsche Dir alle Kraft,seelisch und körperlich,um diese Aufgabe bewältigen zu können!
Nimm meinen Rat an und lass Dich wenigstens mal stundenweise ablösen-sonst schaffst Du es nicht lange!
Es ist ja nicht nur die Pflege und Betreuung,die so sehr belastet-- Du versorgst einen Menschen,der Dir besonders nah und vertraut war im Leben-- nun musst Du schmerzlich erleben,wie sehr sich dieser Mensch verändert und von Dir entfernt.
Um dem Amtsschimmel das Wiehern zu verleiden,wegen Der Bettgitter etc.,lass Dir vom behandelnden Arzt ein Attest ausstellen, in dem zum Ausdruck kommt,dass die Anbringung der Bettgitter medizinisch notwenig ist! Geschieht das mit dem Hinweis auf sonst mögliche Verletzungen durch Sturzgefahr,muss keine gerichtliche Entscheidung angefordert werden.
Ich wünsche Dir viel Kraft!
Gudrun
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schorsch
antwortete am 24.11.06 (15:22):
Lieber Mulde, bevor du selber an deiner selbst gewählten Aufgabe kaputt gehst, lass dir helfen....
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Felix
antwortete am 24.11.06 (17:27):
Hallo Mulde,
ich weiss sehr wohl wovon du sprichst ... ich habe meine erkrankte Frau bis 2 Tage vor ihrem Tod zuhause gepflegt. Um Vorschriften oder Merkblätter habe ich mich allerdings nie gekümmert. Höre auf dein Herz und deinen eigenen Verstand. Besorge dir Hilfe, wenn es deine Kräfte zu übersteigen beginnt. Ich wünsche dir viel Kraft und Mut!
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Mulde
antwortete am 24.11.06 (19:49):
Felix schorsch und alle anderen! Da muß ich durch! Heim kommt ( noch) nicht infrage obwohl unzählige mal empfohlen und erwogen. "sie" bleibt zu hause! Die na wenn es erforderlich ist werden sie benutzt! Da frage ich nicht und die lieben Schwestern vom Pflegedienst auch nicht ! Danke euch mulde
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wanda
antwortete am 25.11.06 (07:52):
@mulde - auch von mir viel Kraft, Zuversicht und weiterhin Gesundheit für Dich.
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maggy
antwortete am 25.11.06 (22:20):
Hallo Mulde,
als ich Dich vor einigen Jahren persönlich auf einem Chatter-Treffen kennen gelernt habe, hast Du mir erzählt, dass Du Dich sehr um Deine Frau kümmerst. Sie war damals schon bettlägerig.
Ich habe Dir bereits mehrmals viel Kraft für die Pflege gewünscht, möchte mich aber den Wünschen und Ratschlägen meiner Vorschreiber anschließen. Lass Dir helfen, wenn es Deine Kräfte übersteigt. Alles Gute wünscht Dir maggy
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