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THEMA:   GKV Beitrag für Lebensversicherung

 4 Antwort(en).

Wolfram begann die Diskussion am 16.09.06 (18:50) :

Hallo, wer kann mir bitte helfen?
Bekomme nächstes Jahr nach 25 Jahren meine Lebensversicherung ausbezahlt um das Hausdarlehen zu tilgen.( ca 20000Eu)
Wer kann mir sagen, ob und wieviel GKV und Pflegeversich. Beitrag fällig ist.
Eventuell bitte Berechnungsformel!!!!
Wie wird das gehandhabt, wenn ich die Lebensvers. an Cash-life
verkaufe. Dort wird die LV ja bis zum Ende weiter geführt.
Danke und Gruß von Wolfram


 Ursula_J antwortete am 17.09.06 (07:30):

Bisher werden noch keine Sozialabgaben für Lebensversicherungen verlangt. Und ob das durch ist, bis du deine Lebensversicherung ausgezahlt bekommst, bezweifle ich.


 siegfried46 antwortete am 17.09.06 (21:29):

Wenn die Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge als ,,Dierektversicherung" abgeschlossen wurde, werden - auf Beschluss der letzten Regierung - von der zuständigen gesetzlichen Kránkenkasse sowohl Beiträge für die Krankenversicherung als auch für die Pflegeversioherung berechnet.
Diese Beiträge aus dem ausgezahlten Versicherungsbeitrag werden 10 Jahre lang berechnet, selbst wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der 10 Jahre sterben sollte.
Wegen der Höhe der Abzüge erkundige dich bei deiner Krankenkasse.
Die Lebensversicherungsgesellschaft ist gesetzlich verflichtet, die Krankenkasse von der Auszahlung der Lebensversicherung zu unterrichten.
Beiträge zur Krankenversicherung sind nur dann nicht fällig, wenn die Lebensversicherung in keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis steht - also privat abgeschlossen wurde.
Ich hatte auch so eine Direktversicherung abgeschlossen und die Beiträge später sogar selbst weiterbezahlt und muss nun nach Auszahlung dieser Versicherung daraus Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Das einzige, was man derzeit machen kann, ist, dagegen Einspruch einlegen - aber zahlen muss man einstweilen trotzdem.
Diese Verfahrensweise ist ein gutes Beispiel, wie sinnlos Altersvorsorge sein kann und wie schamlos man von jeder Regierung betrogen wird.


 Wolf antwortete am 24.09.06 (20:54):

Hallo siegfried46,
worauf bezieht sich die genannte Aussage:
"Beiträge zur Krankenversicherung sind nur dann nicht fällig, wenn die Lebensversicherung in keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis steht - also privat abgeschlossen wurde."
Ich hatte 23 Jahre eine höhere LV, durch die Versprechen der "Roten" machte ich vor 7 Jahren eine DV daraus, im Dez. fällig. Alle (KV und LV) sagen Beitrag ist fällig, und was man von den Klagen ließt bezieht sich auf -nur- Direktversicherungen. Alle Leute (incl. Anwalt) sind im schweben. Ich will den Bogen der LV nicht korrekt ausfüllen. Die wollen für ~8000 € ges. DV Beitrag die ges. Vers.Summe verbeitragen und ~ 36000 € einbehalten.
Gruß Wolf


 siegfried46 antwortete am 25.09.06 (20:14):

hallo Wolf:
ich bin kein Versicherungsexperte und kann dir deshalb keine verbindliche Auskunft geben (nur aufgrund der selbst gemachten Erfahrung).
Wenn die Lebensversicherung vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (war früher steuerbegünstigt)auf den Namen des Arbeitnehmers oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, dann unterliegt bei Fälligkeit der ausgezahlte Betrag der oben genannten Beitragspflicht.
Wenn die Lebensversicherung aber privat, von dir selbst ohne Beteiligung eines Arbeitgebers - etwa zur Absicherung eines Kredits oder einfach zur eigenen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, dann sind die oben genannten Beiträge nicht fällig.