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THEMA:   Chronisch krank

 7 Antwort(en).

ermotuba begann die Diskussion am 22.08.06 (10:02) :

Hatte im Januar einen Herzinfarkt (Hinterwand) und muss
seitdem mind.3 mal täglich Tabletten nehmen,sowie ständig
unter Ärztlicher Kontrolle bleiben.
Frage:Bin ich schwerwiegend chronisch krank?
Liegt die Belastungsgrenze dann bei 1% statt 2%
Allen die dazu einen Beitrag leisten vielen Dank!


 mart antwortete am 22.08.06 (11:47):

Ja, deine Herzkranzgefäße sind in ihrer Funktion stark beeinträchtigt. Dein Herzmuskel hat ebenfalls durch das Absterben von Muskelbereichen eine mehr oder wenige starke Schädigung erlitten.

Auf deine Frage, wieviel du dir nun an Anstrengung bzw. Training zumuten darfst, kann nur der behandelnde Arzt eine Antwort geben.

Siehe Link und gute Besserung und Erholung!

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/WsPtmvPEO


 mart antwortete am 22.08.06 (12:07):

Hast du eine Rehab gehabt?


 rolf antwortete am 22.08.06 (14:27):

Zur Belastungsgrenze 1 % gibt es einen Antrag bei deiner Krankenkasse, den der Arzt z. T. ausfüllen muß, danach entscheidet die KK.


 jolli antwortete am 22.08.06 (14:29):

Ich denke, du meinst mit Belastung die Zuzahlungsbelastungsgrenze? Automatisch auf Grund einer Erkrankung oder Diagnose funktioniert das nicht. Soviel ich weiß, muss dir dein Arzt die Bescheinigung für die Krankenkasse ausstellen, damit du dich dort als chronisch krank registrieren lassen kannst. Also beim nächsten Arztbesuch ansprechen!
Hier ein Link zum Nachlesen:

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/0f5wniEIe


 giro22 antwortete am 26.08.06 (20:33):

Hallo ermutuba,
ich bin selbst chronisch krank und weiß, dass die Anerkennung durch einen Antrag Deiner Krankenkasse und des behandelnden Arztes erfolgen muss. Voraussetzung ist, dass Du wegen der gleichen Erkrankung ständig in ärztlicher Behandlung sein mußt und es nicht zu erwarten ist, dass sich das Krankheitsbild in den nächsten Jahren bessern wird. Allerdings wird bestimmt erst mal der Erfolg einer Reha-Maßnahme abgewartet werden.
Einiges spricht ja bei Dir dafür. Mußt es halt probieren. Bei Anerkennung einer chronischen Erkrankung bezahlt man nur 1% der Bemessungsgrenze.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!
giro


 rolf antwortete am 27.08.06 (10:23):

Eine Reha-Maßnahme ist keine Voraussetzung für die Einstufung "Chronisch krank".


 margarete antwortete am 01.09.06 (16:40):

Hallo,meines erachtens bist Du chronisch krank
und hast damit beim Arzt keine Schwierigkeiten,
Du mußt halt mit der gleichen Erkrankung jedes
Quartal beim Arzt sein das heißt, oder was
verschreiben lassen. Ich selbst bin chronisch krank,
das ist nur das 1. Jahr so dann läuft es von selbst.
Ich hoffe es klappt bei Dir und wünsch Dir viel Erfolg.