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THEMA:   Treuhandkonto beim Bestattungsunternehmer

 14 Antwort(en).

Henriette begann die Diskussion am 04.08.06 (19:18) :

Ich habe vor,mir bei einem Bestatter ein Treuhandkonto zwecks Kosten der Beerdigung einzurichten.Hat jemand Erfahrung damit?Laut Auskunft des Bestatters kann an das Geld,das die Beerdigungskosten decken soll,auch das Sozialamt nicht,wenn ich mal durch Aufenthalt in einem Altersheim völlig mittellos werde.
der Betrag,den ich in dem Fall behalten dürfte sei 2.000,--Euro.Damit kann natürlich noch keine Beerdigung bezahlt werden.
Nun habe ich auch andere Informationen bekommen.
a)Daß auch dieses Geld(ich hatte an 4.000,--Euro gedacht durchaus von Vater Staat eingezogen werden kann.
b) daß seit Hartz der Betrag,den ich noch behalten darf,
pro Altersjahr 150,--Euro betragen darf.Das wären in meinem Fall zirka 9.000,--Euro.
c)Falls ich ein Treuhandkonto einrichte,gibt es Zinsen,die aber versteuert werden müssen.Also käme das Finanzamt ins Spiel.
Ich lebe allein,habe außer etwas Gesparten kein Eigentum oder sonstige Einkünfte außer meiner Rente.
Meine Fragen:Welche Angaben stimmen?
Für eine Antwort bin ich dankbar
Henriette


 Ursula_J antwortete am 05.08.06 (07:49):

Hallo Henriette,

mir wurde in einem Bestattungsinstitut gesagt, dass das Sozialamt auch auf das Treuhandkonto Zugriff hat.

Ich habe eine Lebensvesicherung für meine Beerdigung abgeschlossen und hoffe, dass das Sozialamt es nicht erfährt, wenn ich mal ins Pflegeheim kommen sollte.

Ich befürchte, dass eine von Sozialamt genehmigte Beisetzung eine Feuerbestattung wäre, was ich auf jeden Fall verhindern möchte. Außerdem möchte ich gern mal in einem kornblumenblauen Sarg liegen, was für das Sozialamt purer Luxus wäre.

Habe auch schon lange hin und her überlegt, was ich tun kann, dass mein Beerdigungsgeld nicht für ein Pflegeheim ausgegeben wird.

Ob du 2000 Euro im Pflegefall behalten darfst, bezweifle ich.


 Arno_Gebauer antwortete am 05.08.06 (10:19):

Hallo, Henriette,

solche Sorgen mache ich mir nicht. Nach meinem Ableben ist
es mir egal, was mit meinen leiblichen Überresten passiert.
Ich lehne jeden Totenkult, Beerdigungsrituale usw. ab.
Deshalb richte ich mein Leben so ein, daß am Ende möglichst
nur meine leiblichen Überreste und die vielen Dias zu
entsorgen sind.

Viele Grüße
Arno Gebauer


 matti antwortete am 05.08.06 (16:02):

Hallo Arno,

so wie du halte ich es auch, zumal wenn keine Angehörigen da sind wie von Henriette geschrieben, wer soll dann die Pflege übernehmen?

Blümchenwiese oder Seebestattung würde mir völlig ausreichen, ja nachdem was preiswerter ist. Ich möchte meine Angehörigen nicht verpflichten, zu Geburts- oder anderen Gedanktagen zum Friedhof pilgern zu müssen.

Mir reicht es völlig aus, wenn sie hin und wieder mal an mich denken und das werden sie hoffentlich tun. Wenn nicht, habe 'ich' was falsch gemacht!

Wünsche euch ein schönes Wochenende mit positiven Gedanken.

Gruß von Matti


 webmaster antwortete am 06.08.06 (11:30):

Links zu Informationen, Selbsthilfegruppen, Vorsorge etc. findet ihr hier:

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/trauerfall.html


 Henriette antwortete am 06.08.06 (12:54):

Danke für Euere Antworten.Die Nachricht,daß das Sozialamt doch an das Treuhandkonto kann,ist für mich wichtig.Der Bestatter hat das anders gesagt.Ich werde mich also in dieser Angelegenheit noch einmal mit ihm unterhalten.

Hallo,Arno Gebauer!
Ich finde Deine Einstellung einerseits gut.Doch möchte ich nicht,daß Geschwister die Kosten für meine Beerdigung übernehmen müssen.Deshalb die Vorsorge.
Ansonsten noch immer potzmunter und ich hoffe,daß es noch lange so bleibt.
Henriette


 serra antwortete am 06.08.06 (13:49):

Hallo Matti,

Blumenwiese würde mir auch reichen, aber hier in Sachsen ist das nicht möglich. In Sachsen-Anhalt gibt es das. Wie ist es eigentlich in den anderen Bundesländern?

serra


 elvi antwortete am 06.08.06 (17:13):

Niedersachsen:

In meiner Stadt gibt es auf dem 'alten' Friedhof eine große 'Grünfläche' (da wachsen auch Gänseblümchen) - in der Mitte verläuft ein Weg, der an einem Podest endet. Auf diesem ein hübscher bearbeiteter Stein, dem jeder seine Bedeutung geben kann.
Links vom Weg per Sarg - rechts per Urne, finden hier die anonymen Bestattungen statt.
Das Ganze ist von einer niedrigen Hecke umgeben.

Wer dort verweilen möchte, rechts und links steht je eine Bank - Blumen o.ä. werden gelegentlich auf dem Podest in der Mitte abgelegt (und nach Verblühen vom Friedhofsgärtner beseitigt).

Es sieht immer sauber und gepflegt aus !

Die 'einmaligen' Kosten beliefen sich 2004 auf 2.250,- Euro für eine anonyme Feuerbestattung.

elvi.


 matti antwortete am 06.08.06 (22:29):

Das habe ich für euch mal eben ergoogelt:

Das Online-Beerdigungsunternehmen "volksbestattung.de" beispielsweise wirbt seit kurzem mit einem bundesweiten Basis-Preis von 544 Euro um Kundschaft. Darin enthalten sind neben den wichtigsten Formalitäten die "Grundversorgung des Verstorbenen (einschließlich Hygiene- und Kleinmaterial)", die "Einkleidung mit einfacher Sterbewäsche" sowie der einfache Sarg "aus Kiefer, Vollholz, inklusive Sargausschlag-Unterteil". Das Angebot findet Abnehmer: In den ersten Wochen wurden die Dienste von "volksbestattung.de" bereits in 30 Fällen in Anspruch genommen.

Grüße von Matti


 mart antwortete am 07.08.06 (19:42):

Henriette,
leider ist damit deine Hauptfrage, ob das Sozialamt bei Mittellosigkeit zugriff auf dieses für die Beerdigungskosten eingerichtete Treuhandkonto hat oder nicht, noch nicht beantwortet.

Ich würde vorschlagen, daß ein Bekannte von dir oder jemand von hier, eine entsprechende Anfrage an das Sozialamt(?) schickt - (damit dort dein Name nicht aufscheintf). Dann hättest du zumindest eine schriftliche Anwort wie die Situation nach dem gegenwärtigen Rechtsstand ist.

LG mart


 ullika antwortete am 08.08.06 (09:08):

Das Sozialamt prüft die Kontoauszüge der letzten drei Jahre und kann einen in dieser Zeit abgeschlossenen Bestattungsvertrag auflösen. So wurde mir das im vergangenen Jahr, als ich für meine 97-jährige Tante Sozialhilfe beantragte, gesagt. Nach einem zehnjährigen Aufenthalt im Altenheim war ihr Erspartes aufgebraucht. Ein Tipp: Alle Rechnungen für Bekleidungen und Anschaffungen aller Art sammeln (von Bekannten oder Kindern)und diese Beträge vom Konto abheben und "sammeln". Auch zwischendurch mal 100 oder 200 Euro abheben. Solche kleineren Beträge werden meist nicht hinterfragt.


 mea antwortete am 12.08.06 (12:45):

Hallo , Henriette

In der Südwestpresse (NWZ) lese ich heute Folgendes , vielleicht hilft es Dir teilweise weiter.

Erspartes fürs Grab ist tabu .

Ein zur Finanzierung der eigenen Bestattung gedachtes Sparguthaben muss nicht für die Bezahlung eines Betreuers verwendet werden. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Mitte Juni bekannt gewordenen Beschluss. Nach Überzeugung des Gerichts schließt das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht auch die Befugnis zur Vorsorge für die eigene Bestattung ein. Keineswegs sei es vertretbar , einen Betroffenen auf die Möglichkeit des so genannten Armenbegräbnisses nach dem Sozialhilferecht zu verweisen .
( Az: 2 T 911/05 )
Das Gericht verpflichtet mit seinem Spruch die Stadtkasse , die Kosten für die Betreuung einer Heimbewohnerin zu übernehmen . Die Frau verfügt über ein Sparguthaben von rund 2300 Euro , das sie für ihre Beerdigungskosten angelegt hat . Die Stadtkasse war der Auffassung , die Frau müsse zunächst die gerichtlich bestellte Betreuerin aus diesen Mitteln bezahlen .
Nach dem Protest der Betreuerin entschied das Landgericht , daß das Sparbuch nicht angetastet werden müsse , da nach geltendem Recht auch das Kapital einer Sterbegeldversicherung als so genanntes Schonvermögen angesehen wird . Das müsse auch gelten , wenn jemand mit privatem Sparkapital für die Sicherstellung der eigenen Bestattung vorsorge .

So der Bericht heut , 12. August 2006

Gruß von Mea


 Gudrun_D antwortete am 12.08.06 (13:37):

Hab Fragen und Anworten verfolgt und bin sehr nachdenklich geworden.

Eine Sterbegeldversicherung habe ich schon vor Jahren in einer Höhe abgeschlossen,die alle Unkosten samt "Beerdigungskuchenessen" trägt.
Es bleibt sogar noch was "übrig",da ich das Urnengrab meiner Mutter für 30 Jahre kaufte und meine Urne da auch noch Platz hat.

Wäre es nicht eigentlich sinnvoll,selber zu Lebzeiten alles zu regeln,was für den letzten Weg erforderlich ist?

Natürlich würden das meine Kinder und Schwiegerkinder übernehmen!

Wir regeln und bestimmen aber doch so Vieles zu Lebzeiten-
warum nicht auch die Regelung inklusiv der Kosten für unseren Todesfall ?


 mart antwortete am 12.08.06 (14:15):

Ich sehe ein Problem daringehend, daß dadurch den Bestattungsunternehmungen noch freiere Hand in Hinsicht auf die Kostengestaltung gelassen wird.


 Gudrun_D antwortete am 12.08.06 (14:29):

Möglicherweise könnte man einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Bestattungsunternhemen abschliessen-------

werde mich in der nächsten Woche mal kundig machen.

Auch mit meinen Ablegern werde ich das durchsprechen,
z.Zt. sind alle zu einem Familienurlaub in Dänemark-
ich konnte nicht mit (wie geplant)
weil mein Hund noch erfolgreiche Reha-Massnahmen bekommt.