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THEMA:   MDK Gutachten

 6 Antwort(en).

FunHBU begann die Diskussion am 10.12.05 (10:37) :

Hallo,

ich habe gelesen, daß MDK-Gutachter nicht ganz korrekte Gutachten erstellen.
Hier sollen die Krakenkassen ihre Hand im Spiel haben. Wer kennt sich da aus und kann darüber berichten?
Danke FunHBU


 Arno_Gebauer antwortete am 10.12.05 (13:27):

Hallo, FunHBU,

was heißt MDK-Gutachter und "FunHBU" übersetzt?

Gruß
Arno Gebauer


 Karl antwortete am 10.12.05 (13:30):

@ Arno,

genau das hatte ich auch fragen wollen :-))


 pilli antwortete am 10.12.05 (14:28):

auch "Krakenkassen" find ich juutt! :-)

wo hatīs die bitte schön? wär doch vielleicht watt für dich hugo und deinen neuen freund? :-)


 navallo antwortete am 10.12.05 (17:58):

MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen.
Dort sind hauseigene Gutachter fest angestellt. Diese begutachten unter anderem auch die von anderen - z. B. im Krankenhaus - erstellten Gutachten, fordern in Zweifelsfällen Zweitgutachten an, achten auf Einhalten gesetzlicher Bestimmungen ...
Das Fachwissen im versicherungsrechtlichen Bereich ist meist erheblich, im fachärztlichen Bereich je nach Vorgeschichte manchmal begrenzt. Nicht selten stehen sie unter dem Druck "von oben", so daß daß ihre Begutachtungen mitunter den Interessen der Kassen entgegenzukommen scheinen.


 FunHBU antwortete am 10.12.05 (18:47):

Hallo Pilli,

handelt es sich um einen Schreibfehler, richtig heißt es
Krankenkassen.
MDK ist der "Medizinische Dienst der Krankenkassen".
Gerne wüßte ich, wie gut diese Gutachter sind in einer
Behandlungsfehlerangelegenheit.
Bekannt wurde mir, daß man zu Unikliniken besonderen Bezug hat und hier selten ein positives Gutachten erstellt wird, da diese Ärzte irgendwo eine Einstellungsbewerbung am laufen haben. Ob es so ist, kann ich nicht beurteilen.
MfG FunHBU


 navallo antwortete am 10.12.05 (19:26):

@FunHBU,
wenn Du genauer schreiben könntest, was zu begutachten ist (= welche Frage mit dem Gutachten beantwortet werden soll), könnte man sich vielleicht eher dazu äußern. Möglicherweise könnte der Gang zu einer Schlichtungsstelle günstiger sein (kostenlos). Dort erfährst Du zumindest, ob eine Klage Aussichten auf Erfolg bringen könnte.

Deine Einleitung sah so aus, als meintest Du die fest beim MDK (=Arbeitgeber) angestellten Ärzte. Der MDK vergibt aber auch Gutachten an Ärzte, die n i c h t bei ihm fest angestellt sind. Wenn es um Behandlungsfehler geht, darf die Begutachtung nicht dort erfolgen, wo dieser passiert ist.

Daß Ärzte an den UNI-Kliniken wegen einer "Einstellungsbewerbung" bewußt ein unrichtiges Gutachten erstellen könnten, halte ich für ausgeschlossen.

Uni-Ärzte sind wie alle anderen Gutachter an bestimmte gesetzliche Regelungen sowie Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften gebunden. Der Ermessensspielraum, in dem sie sich bewegen können ist dadurch recht eng. Einer der Vorteile an der Uni ist, daß viele hoch qualifizierte Fachleute der verschiedensten Fachdisziplinen vorhanden sind. Dadurch ist es für Patienten bequemer, falls mehrere medizinische Fachrichtungen oder sehr spezielle Untersuchungen für die Begutachtung herangezogen werden müssen.