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THEMA:   "Sozialplan" nach 40J Mitarbeit ..

 10 Antwort(en).

angelottchen begann die Diskussion am 09.10.05 (13:42) :

Ich habe heue eine Frage an die Experten von Euch, die ich hier im Namen meiner Freundin stelle. es geht um folgendes: Sie wird im März nächstes Jahr 64 Jahre alt, seit 40 Jahren arbeitet sie in der selben Firma. Jetzt werden Büros zusammengelegt und man hat ihr einen "Sozialplan" vorgelegt, der am 1.4.06 in Kraft treten soll: Es bliebe ihr ja eigentlich nur noch 1 Jahr bis zur Rente, deshalb bekommt sie keine Abfindung. Stattdessen will man ihr für das verbleibende Jahr ca 365Euro x 12 auszahlen. Also nicht einmal 5000 Euro. Hat jemand einen Rat, was sie eigentlich verlangen sollte bzw wie sie sich am besten verhalten sollte? Persönlich würde sie das Jahr lieber weiter arbeiten aber das will man nicht.


 Geli antwortete am 09.10.05 (15:10):

Ich kenne die diesbezüglichen deutschen Gesetze nicht. Aber stimmt das wirklich, dass sie, nur weil sie ohnehin bald in Pension geht, keine Abfertigung bekommen kann? Meiner Meinung nach müsste sie nach 40 Jahren in jedem Fall eine Abfertigung bekommen.


 Claude antwortete am 09.10.05 (16:07):

angelottchen,
vielleicht hilft dir das weiter.




II. Höhe der Abfindung
Die Höhe der zu zahlenden Abfindung ist im Gesetz nicht festgelegt. Bei Abschluß eines Prozeßvergleichs oder Aufhebungsvertrags ist die Abfindung daher frei vereinbar und hängt nicht zuletzt von den jeweiligen Prozeßaussichten ab. Bei den Arbeitsgerichten hat sich eine Faustformel durchgesetzt, wonach an den Arbeitnehmer pro Jahr der Beschäftigung ein halbes Bruttogehalt als Entschädigung gezahlt wird. Die Abfindung kann aber durchaus niedriger oder höher ausfallen, je nach Lage des Falles.


www.ra-nelles.de/abfindung.htm









https://www.ra-nelles.de/abfindung.htm

Internet-Tipp: https://https://www.ra-nelles.de/abfindung.htm


 seniorin antwortete am 09.10.05 (16:58):

https://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rls=GGLG,GGLG:2005-35,GGLG:de&q=abfindung

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/tYmVvKRip


 rolf antwortete am 09.10.05 (18:07):

Abfindungen werden vom Arbeitsgericht nur zugesprochen, wenn die Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde.
Es gibt kein allgemeines Recht auf Abfindung, sie wird vom Arbeitgeber aber häufig gezahlt, um Streit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Wenn für den Betrieb ein Sozialplan aufgestellt wurde, hat der Betriebsrat zugestimmt. Die Aussicht vor Gericht eine Abfindung zu erstreiten ist dann nahezu Null.


 Claude antwortete am 09.10.05 (19:20):

rolf,
meistens geht es darum Gerichtskosten zu sparen und das man jemanden loswerden möchte, man schließt halt einen Vergleich vor Gericht.
Wenn die Dame von der angelottchen sprach 40 Jahre in derselben Fa. gearbeitet hat und sie sowieso nur noch ein Jahr bis zu Berentung hat wenn das also stimmen würde, hat sie einen Kündigungsschutz der sehr umfangreich ist. Ich müsste jetzt nachschauen wie lang der Kündigungsschutz wäre ich habe die Zeiten nicht im Kopf, aber wenn die Firma Geld sparen möchte wäre sie gut beraten mehr als knapp 5000 € zu bezahlen die Frau wir wohl in einem Jahr mehr als diese Summe verdienen.
Sie sollte wohl einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen das wäre gut angelegtes Geld und ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Oder sie arbeitet einfach noch ein Jahr ohne sich umzubringen :-)
Gruß Claude


 hugo1 antwortete am 09.10.05 (20:05):

Ich kenne nur folgenden amtlichen Text zur Abfindung
"Wenn sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ohne rechtswirksamen Kündigungsgrund trennen will, bietet er ihm üblicherweise eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an. Meist wird die Abfindung über einen Aufhebungsvertrag vereinbart, in dem der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage erklärt. Häufig werden aber auch Abfindungen über einen Sozialplan gezahlt, wenn wegen Umstrukturierung eines Unternehmens Teile der Belegschaft entlassen werden."

Da sie sowieso schon kurz vor der Rente steht, ist eine großártige Verlustrechnung wie es ein ca 55 Jähriger anstellen könnte, hier wohl unangebracht.
Bei normalem Verlauf ihrer Tätigkeit bis zum 65,ten Lebensahr würde sie "nur" noch die letzten Monatsgehälter plus eventuellen Zuwendungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld/ 13. Gehalt o.ä. Zustehendes) bekommen.
Wenn sie einer vorzeitigen Entlassung zustimmt, hat sie beim Arbeitsamtnachfolger schlechte Karten, was Arbeitslosengeld anbetrifft.
Sie könnte aber in vorgezogene Rente gehen mit einem geringem Abschlag von ca 3% bezogen auf 12 Monate. Das entspricht einem Euro pro Tag lebenslängliche Rentenminderung bei angenommener Rente von 1000 €/Monat . Bei einem Jahr Gewinn an arbeitsbefreiter Lebensqualität. Ja, und wenn sie diese 5000 € gegenrechnet dann sind das nur noch ca 30 Cent pro Tag die sei einbüßt. Dafür würde ich mir weder graue Haare wachsen lassen, noch die Gerichte bemühen und den Anwälten was gönnen. *g*
Hier gibts Millionen Menschen die mit einer derartigen Lösung das große Los gewonnen hätten.
Natürlich kann sich Deine Freundin nicht vergleichen mit einem Mitarbeiter bei Daimler der 6000 Euro verdient und 50 Jahre alt ist, der erhält eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro. plus 25.000 € Turbozuschlag wenn er sich schnell entscheidet. *g*


 Claude antwortete am 09.10.05 (21:18):

hugo,
ich denke eine Beratung wäre nicht schlecht, ich würde nichts unversucht lassen viel zu bekommen.

Wir hatten das Thema Abfindung ja schon einmal. Man muß mindestens 4 Jahre Betriebzugehörigkeit haben um eine Abfindung zu bekommen, bis zum 44 ten Lebensjahr bekommt pro Jahr Betriebzugehörigkeit zwei Monatsgehälter auf den Sockelbetrag, ab 44 ten Lebensjahr zwei Monatsgehälter pro Lebensjahr aber der Höchstbetrag ist gedeckelt bei 250000€,
der Turbozuschlag also für schnelle Entscheidung ist 10 % aber mindestens 17000€. Ein Kollege rief mich an hugo.
Freundlicher Gruß Claude


 angelottchen antwortete am 09.10.05 (21:23):

nun meiner Freundin wurde gesagt, dass ihr in ihrem Alter sowieso keine abfindung zustehen würde und das kann ich, nach allem was ich so recherchiert habe, nicht glauben.
(nur als Hintergrund es handelt sich um eine Fluggesellschaft, die 2 Büros in einer Stadt; Airport und Stadtbüro, zusammenlegt.) Man hat ihr einen "Sozialplan" vorgelegt und will dann "demnächst" mit ihr darüber sprechen. erst einmal danke für eure Tipps, ich habe ihr empfohlen, sich auf jeden Fall von einem Anwalt, der auf arbeitsrecht spezialisiert ist, beraten zu lassen. Unfassbar, so eine weit gereiste Frau aber in den Dingen ist sie schrecklich gutgläubig , so ganz nach dem Motto "meine Firma wird mich doch nicht behumsen" ...


 hugo1 antwortete am 09.10.05 (21:57):

da fällt mir folgendes Zahlenspiel ein, Claude.
Bezogen auf die ca eine Milliarde € die Daimler für die Entlassungen ausgeben will.
1 Mrd € mit 5% Zinsen angelegt, ergeben (Quellensteuer mal unberücksichtigt) 50 Mio €
50 Mio € wiederum auf 5000 Entlassene aufgeteilt ergeben 10.000 € Pro Jahr.
Wäre es für die Ex-Beschäftigten denn unzumutbar, eine Art Betriebsrente von lebenslänglich etwas über 800 € monatlich zu bekommen ?
Wäre es für Daimler unzumutbar mit dieser Summe die Entschädigungen zu finanzieren ohne diese Summe auf Dauer ausgeben zu müssen ?
Sicher, wird das einigen Besserverdienenden, die mit den höchsten Abfindungen rechnen, nicht reichen.
Sicher, wird da das Finanzamt ein Wörtchen mitreden wollen. Sicher, würde neuerdings denjenigen die keinen neuen Job finden oder nicht in Rente gehen, die Arbeitsagentur einen Strich durch die Rechnung machen und
Sicher werden diejenigen nicht davon begeistert sein, die Ihre Abfindung zur Ablösung bzw. Tilgung von Krediten engeplant haben.
Aber, gerecht und sozial würde ich es empfinden, auch wenn diese von mir errechnete monatliche Summe nur ein Durchschnittswert ist und tatasächlich beträchtlich schwanken würde falls die Betriebszugehörigkeit ein Bewertungsmaaßstab wäre. *g*


 Claude antwortete am 09.10.05 (22:03):

hugo,
wenn das möglich wäre was du dir da ausgerechnet hast wäre es topp, ich denke das vernünftige Besserverdienende das auch einsehen würden immer vorausgesetzt es wäre ein sicheres Einkommen, ich fände es fair. Wobei zu klären wäre ab wann ist man ein Besserverdienender.
Gruß Claude