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THEMA: Abfindungen steuerpflichtig ?
12 Antwort(en).
hugo1
begann die Diskussion am 29.09.05 (22:18) :
In den Nachrichten kam heute ungefähr folgende Meldung. Abbau von jeder zehnten Mercedes-Stelle in Deutschland auf freiwilliger Basis. Wenn ich mich recht erinnere wurde letzte Jahr in Großaufmachung in den Medien von einem Beschäftigungspackt bis 2012 geschrieben. Das würde bedeuten das die Entlassungen eigentlich Auflösungsverträge in beiderseitigem Einvernehmen darstellen, wobei sicherlich Druckmittel bzw Honigkuchen eine gewichtige Rolle spielen werden. Es sollen Abfindungen -außer des gesetzlichen zustehendem Arbeitslosengeldes von ca 12 Monaten- von bis zu ca 250.000 € gezahlt werden. Das ist für einen Neubundesbürger eine unvorstellbar hohe Summe ( sicherlich nur für Ingeniure mit hohem Monatsgehalt und langjähriger Betriebszugehörigkeit ) die entsprechend nach unten gestaffelt ausgezahlt werden wird. Wenn die Gesetze noch so sind wie letztes Jahr -als Bekannte von mir eine Abfindung steuerfrei bekamen, da sie weniger als 8.000 Euro betrug- muss ich davon ausgehen das bei diesen hohen Summen für die Daimlerleute der Fiskus auch seinen Teil, und falls ja wieviel bekommen wird ?
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Claude
antwortete am 29.09.05 (22:38):
hugo1, ja die Abfindungen sind steuerpflichtig, nicht alles aber eben doch ein Großteil, die Sätze kenne ich aber nicht. Die BASF bei uns hier in der Nähe verfährt schon lange so bei den meisten über fünfzigjährigen kann das auch Sinn machen. Die sollen dann auskommen bis zur vorgezogenen Rente die dann aber mit Abschlag gezahlt wird. Es sind keine Entlassungen sondern Aufhebungsverträge die Auszahlungen sind gestaffelt nach Dienstjahren und Verdienst bei der Fa. Benz gibt es für Leute die sich schnell entscheiden noch einen Zuschlag von 10 %. Wenn man zum Beispiel 55 Jahre alt ist und vorgezogen in Rente geht (mit Abschlag) kann es reichen, bei jungen aber nicht. So viel ich weiß bekommen die Leute der BASF kein Arbeitslosengeld, dafür ist der Freibetrag auf die Summe die Steuerfrei bleibt höher. Freundlicher Gruß Claude
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hugo1
antwortete am 29.09.05 (23:24):
danke Claude,, und ich dachte das jeder, der in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat,als er noch beschäftigt war, auch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn auch nur gestaffelt nach Alter und Beschäftigungsdauer. Also müsste ich, falls ich diese Unsumme Abfindung bekäme diese sofort verbrauchen (vielleicht ein nicht zu großes Häuschen abbezahlen und selbernutzen), damit ich nach Ende der Arbeitslosenzeit auch ALG II bekommen kann (indem ich dann kein aufbrauchbares Vermögen mehr hätte)? Noch besser wär es wenn ich sofort nach dem Erhalt der Abfindung irgendwo einen neuen Job finden könnte. dann hätte ich das große Los gezogen, oder ? *gg*
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Claude
antwortete am 30.09.05 (00:22):
hugo, es bleibt den Leuten ja unbenommen sich einen neuen Job zu suchen das wäre natürlich ideal wenn man arbeiten möchte und etwas findet. In unserer Gegend gar nicht einmal so unrealistisch, allerdings wird man wohl schlechter bezahlt werden als man es in einer Fa. wie die BASF oder dem Benz ursprünglich war. Die bekommen ja Arbeitlosengeld nur in Form von weniger zu zahlender Steuer. Warum, frage mich nicht. Ich kenne einen Elektromeister aus der BASF der das Angebot annahm, er bekam 210000 € und hat sich mit seinem Sohn selbständig machte, die beiden sind zufrieden. Übrigens das Lohnniveau auch bei Firmen wie dem Benz sinkt. Es wurde jetzt eine Betriebsvereinbarung in Mannheim getroffen die gestaffelt über eine gewisse Zeit die außertarifliche Zulagen um 20% kürzt. In Form von weniger Geld oder längerer Arbeitszeit. Mein Nachfolger ist stinkesauer verdient aber immer noch übertariflich. Hugo am besten wäre es wenn man seine Arbeit behält denke ich mal. Freundlicher Gruß Claude
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Claude
antwortete am 30.09.05 (00:24):
PS: Hugo Wohneigentum ist das beste was man machen kann wenn man die Möglickeit hat, die gesparte Miete ist ein großer Vorteil. Claude
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rolf
antwortete am 30.09.05 (10:52):
Bei der Abfindung ist zweierlei zu beachten: 1. Das Steuerrecht bis 2003 ab 2004 § 3 Nr. 9 EStG (max) 8.131 € 7.200 € über 50 J, Dienstv. 15 J 10.226 € 9.000 € über 55 J, Dienstv. 20 J 12.271 € 11.000 €
2. Das Sozialrecht, also die Anrechnung auf Arbeitslosengeld I und II: Hier habe ich keine Zahlen, beim ALG I wird aber ein Teil der Abfindung in der Form angerechnet, daß einige Monate kein ALG gezahlt wird. ALG II wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt, die Abfindung muß also weitestgehend verbraucht sein.
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rolf
antwortete am 30.09.05 (10:56):
Wie ich gerade in den Nachrichten sah, gibt es bei Daimler-Chrysler die Abfindung als Gegenleistung für die Kündigung durch den AN gezahlt. Dann verliert er auch den Anspruch auf ALG I.
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Claude
antwortete am 30.09.05 (13:39):
hugo, habe heute mit meinem Nachfolger telefoniert, der sagte mir das eigentlich noch alles im werden ist, ein Gespräch jagt das andere, er meint es wird aber so kommen wie es in der Presse steht und das knüppelhart. Die Gewerkschaft ist nahezu machtlos. Wenn ich mehr weiß werde ich es dir schreiben. Gruß Claude
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hugo1
antwortete am 01.10.05 (22:22):
Ja, Claude, hier ist man der Meinung, das die -dann ehemaligen- Daimlerleute, "auf hohem Niveau" arbeitslos, Vorruheständler, Frührentner, Altersübergänger, Arbeitssuchende oder wer weiss ich nicht sonnst noch Alles, sein werden. Die Betroffenen werden dies natürlich ganz ander sehen *g*
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Claude
antwortete am 01.10.05 (23:28):
Hugo, vermutlich ist das so verglichen mit vielen anderen Betroffenen. Wobei die BASF oder auch andere große Firmen ähnliche Bedingungen bieten. Ich war gerade in der letzten Zeit auf einer Verabschiedung eines Vorruheständlers der zufrieden ist. Er verdiente ein paar Jahre weniger und konnte dann in den Ruhestand gehen, bis zur regulären Rente bekommt er seinen Gehalt weiter. Ich finde das Okay, läuft aber aus. Es gab da verschiedene Modelle die meisten gingen leider zu Lasten der Solidarkassen. Wie die Betroffenen das sehen ist unterschiedlich, die älteren eher positiv, die Jüngeren, na ja, eher mit gemischten Gefühlen. In Süddeutschland beim Daimler zu schaffen war bisher fast wie beamtet. Lache. Tscha die Zeiten ändern sich! Ach ja, mein Kollege schickte mir eine E-Mail mit dem Text der Vereinbarung die der Betriebsrat zur Information der Belegschaft verfasste, ich schicke sie dir gerne wenn es dich interessiert möchte sie aber nicht ins Forum stellen. Es ist ein grundsätzliches Papier ohne konkrete Einzelheiten. Freundlicher Gruß Claude
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hugo1
antwortete am 02.10.05 (12:48):
danke claude, Dein Beispiel des Vorruheständlers gabs hir in einigen Betrieben in abgeschwächter Form wohl auch. Die meisten warens zufrieden, sicherte ihnen dieser "Vertrag" in Abstimmung mit dem Arbeitsamt zumindest für einige Jahre ein halbwegs gesichertes Einkommen, sie brauchten nicht mehr ständig das Arbeiitsamt aufsuchen und um Jobs und Urlaub bitten usw.. Trotzdem waren einige damit nicht zufrieden und hätten gerne noch 5 bis 10 Jahre weitergeschuftet- auch auf die Gefahr hin, den Jüngeren die es oft viel nötiger haben die paar Arbeitsplätze noch streitig zu machen. Ich selber hab ein ähnliches "Schiksal" hinter mir und bin damit (trotz ca 18%iger Renteneinbusse) nicht gänzlich unzufrieden damit.-man muss sich eben damit arangieren, sich entsprechend einrichten und-wenn man so Glück hat wie ich, das es meine Frau fast gleichzeitig ähnlich ge(be) troffen hat, dann kommt man mit dieser Regelung recht gut über die Runden. Sicher, hätt ich ein Abfindungsangebot mit 100.000 € und mehr wohl kaum abgelehnt und mich dessen auch nicht geschämt. Gegenüber dem hiesigem durchschnittlichem Bürger der über eine langjährige Arbeitslosigkeit endlich in die (wenn auch sehr bescheidene)Rente flüchten kann fühle ich mich doch im (unverdienterweise) Vorteil. *g* Danke auch für Dein Mailangebot, aber ich hab einen Neffen der arbeitet in der Forschung bei Daimler in Sindelfingen, den werd ich mal tiefgründig befragen *g*
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Claude
antwortete am 02.10.05 (13:26):
hugo1. na prima hugo, du kommst ja dann über deinen Neffen am alle Informationen und ich über meinen alten Kollegen, außerdem über den Aktionärsbrief, wir konnten sehr günstig Personalaktien beziehen. Weiterhin schönen Sonntag! Freundlicher Gruß Claude
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hugo1
antwortete am 03.10.05 (12:13):
lt. Haushaltsbegleitgesetz 2004 sind Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG: wie folgt zu besteuern. Die Höchstbeträge für steuerfreie Abfindungen sind (je nach Alter)von 8.181 Euro auf 7.200 Euro, von 10.226 Euro auf 9.000 Euro und von 12.271 Euro auf 11.000 Euro vermindert worden. Also wird sich wohl jeder Abfindungsempfänger je nach privater Situation eine andere Steuerrechnung machen müssen. Wobei der Termin der Auszahlung /z.B. Januar oder Dezember)eine Rolle spielt, der Jahresverdienst im Auszahlungsjahr ob es in Raten gezahlt wird, wieviel die Ehefrau an Einkommen einbringt usw. usf. Auf alle Fälle kann sich von der ca knappen Milliarde die da im Spiel ist der Eichel -besser sein Finanzministernachfolger- einen kleinen Teil schon mal einplanen. *g*
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