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THEMA:   Gerechtigkeit-Strafe-Rache?

 14 Antwort(en).

hugo1 begann die Diskussion am 22.09.05 (17:10) :

Ein unter Alkohol- und Drogeneinfluß stehende Fahrer hat Anfang Juni 2005 trotz durchgezogener Mittellinie überholt. Dabei war er in ein entgegenkommendes, mit vier 18jährigen besetztes Auto gerast. Die vier jungen Leute waren auf der Stelle tot.
Nun gab es einen auf einen Tag angesetzten Prozess.
Das Ergebnis, das Urteil gegen den Todesfahrer hat bei uns zu einer großen Fassungslosigkeit und Empörung unter der Bevölkerung gesorgt.
Drei Jahre und Drei Monate Gefängnis
Welches Urteil wäre da wohl anemessen oder gerecht ? Wie würden Richter in einem anderem Bundesland entscheiden?
,vermutlich wär er in Bayern sogar mit Bewährung davongekommen, wenn er nicht 24 sondern 19 Jahre alt gewesen wär.


 rolf antwortete am 22.09.05 (17:51):

und die Verteidigung geht in Revision, weil er nicht mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist.
Allerdings begrüßen die Nebenkläger die Revision in der Hoffnung auf eine höhere Strafe.


 Lissi antwortete am 22.09.05 (20:19):

was weiss man als Aussenstehender,
ob so ein Mensch nicht seinen Lebtag lang ein >Gefangener> seiner Schuldgefühle bleibt.


 angelottchen antwortete am 22.09.05 (21:23):

und wenn schon Lissi - auch ein Mörder, der seine Mutter ersticht (wie der Sohn einer Taxifahrerin kürzlich) oder jemand der Amok läuft und Menschen tötet - sie alle werdern zu meist Gefangene ihrer Schuldgefühle bleiben. Nur gehören Sie auch bestraft und das in einem Masse, das nicht die Hinterbliebenen der getöteten Kinder bestraft. Und das ist hier der Fall. Kleine Betrüger werden viel härter bestraft.


 hugo1 antwortete am 22.09.05 (22:31):

Was der "Normalbürger" wohl schwerlich begreifen kann, sind die unterschiedlichen Strafmaasse, die oft nicht nachzuvollziehen sind.
So reicht die Strafe bei (einfachem) Diebstahl von Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen bis zu Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und fünf Jahren (§§ 242 Abs. 1, 38 Abs. 2, 40 Abs. 1 StGB), bei (einfachem) Raub von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (§§ 249 Abs. 1, 38 Abs. 2 StGB).
Also 5 Jahre Knast sind für Diebstahl möglich und 15 Jahre für einfachen Raub, aber auch Bewährung für mehrfache schuldhafte Tötung (um nicht zu sagen Mord)
Das können wohl nur Juristen begreifen, die irgendwann mal federführend für die Gesetzgebung verantwortlich waren und immerzu daran denken mussten, das durch wegsperren von Mördern, Räuber, Vergewaltigern, Kinderschändern usw. ihre lohnendste Klieentel und Einkommensperspektive längere Zeit entschwindet.


 doris16 antwortete am 23.09.05 (01:57):

Hier bekamen zwei junge Männer, die ein Autowettrennen auf der Strasse gemacht und dabei eine Frau tödlich verletzt hatten, Hausarrest!! Die Empörung der Bevölkerung hat jetzt dazu geführt, nachdem alle Berufungen umsonst waren, dass sie, als Einwanderer noch nicht Stattsbürger waren, und deshalb ausgewiesen wurden.


 schorsch antwortete am 23.09.05 (10:22):

Vor ein paar Tagen fand in der Schweiz der Prozess gegen einige Nenazis statt, die zwei harmlose Jungs bis zur Bewusstlosigkeit prügelten und traten. Den einen so stark, dass ihm ein Teil des Hirns operativ entfernt werden musste - er wird sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein. Und nun zum Thema "Schuldgefühle": Einer der Glatzköpfe erhängte sich in der Zelle; die anderen zeigten nie eine Regung, die auf Reue oder Schuldgefühle hätte schliessen lassen....


 hugo1 antwortete am 23.09.05 (11:05):

hier in der Ortspresse les ich Folgendes: Eine 19 jährige fährt angetrunken mit Tempo 100 und ohne Licht durch den Ort Neuendettelsau (vermutlich in Bayern)
An einer Verkehrsinsel kommt sie ins Schleudern und landet im Biergarten einer Pizzeria. Zwei Frauen wurden dabei getötet und neun weitere Menschen verletzt.
Sie wurde nicht bestraft, sondern zur Bewährung nach hause geschickt.
Da fällt mir nicht sehr viel ein. Die bekommt nicht mal die echte Gelegenheit zum Nachdenken sondern höchstens Stress mit Leuten die das nicht wahrhaben wollen/können. Für ihre Untat wurde sie -durch Beschluss des Gerichtes- also fast nicht zur Verantwortung gezogen. Für dieses Urteil kann sie nicht verantwortlich gemacht werden, ich finde es,bezogen auf harte Bestrafungen bei aus meiner Sicht unwesentlichen Straftaten, gelinde gesagt nicht nur zu milde sondern fast skandalös milde.
(Leider kenn ich nicht die gesamten Umstände die die Urteilsfindung beeinflussten. Wars Ihre sonnstige Lebensweise, war es die harte Kindheit, waren es beziehungsreiche Einflüsterungen an die Ankläger, waren es die pfiffigen gefundenen Hintertürchen der Gesetzeslage durch die Verteidiger oder der Schuldanteil der Betroffenen die nicht schnell genug zur Seite sprangen ?


 Marieke antwortete am 23.09.05 (11:12):

Neuendettelsau i s t in Bayern


 Marieke antwortete am 23.09.05 (11:15):

hugo1- was du da berichtest, ist zum K....

aber, der Bewährungshelfer von dieser Frau wollte ich nicht gerne sein--!


 rolf antwortete am 23.09.05 (11:27):

Hat sie denn einen?


 Marieke antwortete am 23.09.05 (14:16):

Ja, Moment, rolf- hugo schrieb: "Sie wurde zur Bewährung nach Hause geschickt-"
Hat der Delinqent dann nicht "sowieso" einen Bewährungshelfer?
(Ehrliche Frage-)


 rolf antwortete am 24.09.05 (11:51):

Nein, jedenfalls nicht in Deutschland.


 huhetto antwortete am 24.09.05 (15:23):

Mir käme es nicht so sehr darauf an, wieviele Jahre Knast -mit oder ohne Bewährung- verhängt werden.
Wichtigster Bestandteil sollte W i e d e r g u t m a c h u n g sein. Ich meine, das gäbe Tätern u n d Opfern -direkten und indirekten- Gelegenheit zur Aufarbeitung der Tat. Die Arbeit der Organisation "weißer Ring" (www.weisser-ring.de) finde ich in diesem Zusammenhang sehr gut.

Internet-Tipp: https://www.weisser-ring.de


 flotus antwortete am 24.09.05 (16:43):

Dem kann ich nur zustimmen: Skandalöse in Laienaugen unfaire Urteile, besonders wenn der Täter/Verursacher betrunken ist.

Bei uns in der Nachbarschaft wurde vor ca 15 Jahren eine 90 jährige Frau von einem betrunkenen Autofahrer überfahren. Die gute Frau war sofort tot, der Fahrer beging Fahrerflucht.

Die Strafe: 1000 DM und Führerscheinentzug für 2 Jahre.

Gerüchterweise habe ich gehört, dass Unfallfahrern empfohlen wird, einen guten Schluck aus der Pulle zu nehmen, damit das Strafmaß vermindert wird.

Meine Meinung: Wer sich betrinkt weiß, dass das die Fahrtüchtigkeit beinträchtigt. Es besteht also ein gewisser "Vorsatz" wenn er in ein Auto steigt. Und wäre damit in meinen Laienaugen höher zu bestrafen!