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THEMA:   Mietrecht

 12 Antwort(en).

Franz begann die Diskussion am 23.02.05 (22:48) :

Unserem Vermieter gefällt es nicht, dass wir die meiste Zeit des Jahres auf Reisen sind. Die Miete wird pünktlich gezahlt und nach der Wohnung sieht unser Sohn regelmäßig. Könnte es ein Kündigungsgrund sein, wenn der Vermieter, der im selben Haus wohnt, die Wohnung nicht so oft leer stehen haben will?


 wanda antwortete am 24.02.05 (07:47):

nein, das kann kein Kündigungsgrund sein. Wenn Euer Sohn nachsieht, wird er ja auch lüften und im Winter werdet Ihr die Wohnung sicher auch minimal heizen, damit nichts einfriert. Euer Privatleben geht den Vermieter nichts an, wenn dabei die angemietete Wohnung nicht zu Schaden kommt.


 Ursula_J antwortete am 24.02.05 (08:09):

Für den Notfall muss der Schüssel oder die Telefonnummer vom Sohn hinterlegt sein.


 ullika antwortete am 24.02.05 (10:11):

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, hier kann der Mieterschutzverein z.B. detailliert Auskunft geben.

Wenn von außen ersichtlich ist, dass die Wohnung häufig unbewohnt ist (Rolläden geschlossen), ist das ein Sicherheitsrisiko. Hier könnte Abhilfe über eine Zeitschaltuhr geschaffen werden.

Ullika


 hugo1 antwortete am 24.02.05 (12:09):

Könnte es ein Kündigungsgrund sein, wenn der Vermieter, der im selben Haus wohnt, die Wohnung nicht so oft leer stehen haben will?

ja Franz das könnte sein.
Stell Dir vor Du bist ein Vermieter z.B. eines großen Wohnhauses mit dutzenden Wohnungen oder einer größeren Menge Wohnungen und kümmerst Dich selbts um die verwaltungstechnischen Details.
Dann wirst Du die vielen kostensparenden Möglichkeiten die eine rabbatbringende Möglichkeit von Verträgen mit sich bringt, gerne auch zum eigenem Wohlstandsteigern nutzen.
Beispiel : unsere Versicherung hat sich auf gute Minderung für unsere 20 Wohneinheiten mit uns verständigt.
Die Stadtwerke (Heizung, Energiee usw.)der Kabelservice, die Srassen-, und Winterdienste u.a, sind gerne bereit während der Ausschreibungsphase der Aufgaben mit uns über kostensparende Modelle zu sprechen und günstigere Angebote zu machen.
Davon kann ein Vermieter natürlich profitieren- da er ja nicht sämtliche ausgehandelte Vergünstigungen tagesgenau an die Mieter weitergeben wird. (Besondere Werbegeschenke usw. schon gar nicht)
Tja und wenn dann einige Wohnungen oft leerstehen, die Hauptschalter der Wohnung für Heizung, Wasser Gas Strom usw oft abgeschaltet sind und der Verbrauch gegen Null geht, dann minimieren sich natürlich die kostengünstigen Möglichkeiten für den Vermieter. Kein Verbrauch -nur geringe Fixkosten - nur geringer Gewinn ,,,,
nur eine Betrachtungsweise, es gibt bestimmt noch andere Gründe


 Franz antwortete am 24.02.05 (15:39):

Danke für alle Antworten. Zur letzten Antwort folgendes: Wir bezahlen freiwillig unseren Anteil an allen Kosten, wie Heizung, Wasser u.a..wie bisher auf die Personenzahl, also nicht weniger. Mehr kann man doch nicht von uns verlangen oder?


 rolf antwortete am 24.02.05 (16:01):

Heizöl kauft der Vermieter, Rabatt gibt es evtl. wg. großer Mengen, da können sich Eigentümer zusammenschließen, aber keine Mieter.
Der Preis von Strom und Gas wird in Einzelverträgen der Verbraucher mit dem EVU geregelt, wobei die Tarife festlegen, bei welcher Menge welcher Preis gilt.
Beim Wasser/Abwasser legt die Gemeinde die Gebühren fest.
Anwesenheit des Mieters ist also hiefür nicht erforderlich.


 Ursula_J antwortete am 24.02.05 (17:08):

@ Rolf,

Ersparnisse durch Mengenrabatt für Heizöl, Strom, Gas müssen dem Mieter und nicht dem Eigentümer gutgeschreiben werden, denn die Betriebskosten zahlen die Mieter und Einsparungen gehören den Mietern, auch wenn sie oft von den Eigentümer eingesteckt werden.

Ich kenne keine Vorschrift, die festlegt wie lange und wie oft man eine Wohnung bewohnen muss. Wäre mir neu, wenn es so eine Vorschrift gibt.


 utelo antwortete am 24.02.05 (17:09):

Hallo Franz, wenn während eurer Abwesenheit die Wohnung beaufsichtigt ist, regelmäßig geheizt und gelüftet wird, ist das sicherlich kein Kündigungsgrund. Habt Ihr denn Zoff mit dem Vermieter, dass er Euch raushaben will?
Mit zwei meiner Mieter, die oft nicht da sind, habe ich ein Abkommen: Sie sagen mir Bescheid, dass sie weg müssen. Ich habe von ihnen Schlüssel für die Wohnungen und im Notfall kann ich sofort reagieren. Es wird auf Frostschutz geheizt -mit Gasetagenheizungen-, lüften tun beide,wenn sie wieder da sind. Da nicht gekocht, geraucht oder gebadet wird, kann also auch nichts passieren. Wenn Thermenwartung oder ähnliches ansteht, darf ich mit deren Genehmigung in die Wohnung. Das ist das praktische, wenn man als Vermieter mit im Haus wohnt und eine gute Hausgemeinschaft pflegt. Die Hausordnung -Treppe putzen- wird durch eine Putzfrau erledigt.


 utelo antwortete am 24.02.05 (17:10):

Und die Briefkästen leere ich auch. Wenn etwas wichtiges, was sie mir vorher angekündigt haben, dabei ist, rufe ich sie über Handy an und sage ihnen Bescheid.


 schorsch antwortete am 24.02.05 (19:15):

Wenn die beiden Vertragsparteien - also Mieter und Vermieter - gut miteinander auskommen und kommunizieren können, kommt es nicht zu solchen haarspalterischen Einwänden.


 maggy antwortete am 25.02.05 (12:10):

....der Mietvertrag ist ausschlaggebend. Falls man unsicher ist, den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen.
Die An- und Abwesenheit eines Mieters in seiner Wohnung ist darin nicht geregelt, das wäre eine Verletzung der Privatsphäre.
Bevor es evtl. zum Streit zwischen Mieter und Vermieter bzgl. der Nebenkosten - Abrechnung kommt, sollte der Mieter seine Nebenkosten - Abrechnung von kompetenter Seite z.B. Mieterverein prüfen lassen.
Außerdem kann der Mieter Einsicht nehmen in die entsprechenden Rechnungen, die umgelegt werden.
Ich füge meinen Mietern stets eine Kopie bei und teile ihnen den Umrechnungsfaktor mit. Bisher hatte ich in 25 Jahren noch keine Reklamation seitens der Mieter bzgl. der Nebenkosten - Abrechnungen.
Leider gibt es, wie überall, schwarze Schafe unter den Vermietern. Aber auch unter Mietern :-)

...es kommt immer darauf an, wie man miteinander umgeht!


 karaoke antwortete am 04.03.05 (14:31):

Nein Franz,
das ist kein Kündigungsgrund.
Es gibt genügend Mieter, die ein halbes Jahr im warmen Ausland überwintern.
Solange die Miete und die Nebenkosten pünktlich gezahlt werden, geht das den Vermieter überhaupt nichts an, schon garnicht, wenn die Wohnong regelmäßig vom Sohn gewartet wird.
Wenn der Vermieter die Telefonnummer vom Sohn hat und ihn in gefährlichen Situationen (Wasserschaden / Brand)erreichen kann, ist allem Genüge getan und er hat überhaupt keine Handhabe gegen euch.