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THEMA:   geld

 8 Antwort(en).

dorothea begann die Diskussion am 03.02.05 (06:57) :

guten morgen
ich habe eine frage wer weiß was ein sozialhilfeempfänger
gespart haben darf
früher waren es 3006 euro
danke
dorothea


 schorsch antwortete am 03.02.05 (09:25):

Meinst du offiziell sichtbar - oder auch die "Stillen Guthaben"?


 dorothea antwortete am 03.02.05 (11:49):

nein ich meine offiziel


 Karl antwortete am 03.02.05 (12:08):

Wie bisher schon bei Beziehern von Sozialhilfe üblich müssen eigene finanzielle Rücklagen wie Sparguthaben, Lebensversicherungen und andere Vermögenswerte bis auf gewisse Freibeträge (zwischen 4.100 Euro und maximal 13.000 Euro, je nach der Höhe der vollendeten Lebensjahre) aufgebraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Auch das Einkommen und Vermögen von Familienangehörigen wird weit stärker berücksichtigt als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe.


 dorothea antwortete am 03.02.05 (13:42):

ich bin allein und bekomme nur einen zuschuss zu meiner rente vom sozialamt
habe jetzt eine prüfung ob und wie vielgeld ich habe


 claire antwortete am 03.02.05 (16:31):

Hallo,

Für die Vermögenswerte gelten seit 01.01.05 folgende Freibeträge:

Grundfreibetrag:
200 EUR je vollendetes Lebensjahr (mindestens 4.100 EUR, maximal 13.000 EUR) für Personen, die 1948 und später geboren sind.
520 EUR je vollendetes Lebensjahr (maximal 33.800 EUR) für Personen, die vor 1948 geboren sind.

Freibetrag für die Altersvorsorge, in voller Höhe:
Riester-Rentenverträge innerhalb der staatlichen Fördergrenzen, betriebliche Altersversorgung, Rentenversicherung im Tarif AR

Zusätzlich:
200 EUR je vollendetes Lebensjahr (maximal 13.000 EUR) wenn durch besondere vertragliche Vereinbarung über das Vermögen nicht vor dem Ruhestand verfügt werden kann, z. B. bei einer Lebensversicherung mit Zusatzklausel

Sowie:
Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 EUR pro Person.

Hoffe, das hilft dir weiter
Claire


 dorothea antwortete am 03.02.05 (18:11):

ja ,das ist etwas wo ich denn duschblick habe
sage danke
dorothea


 Ursula_J antwortete am 03.02.05 (18:16):

Hallo Claire,

hat man diese o.g. Freibeträge auch wenn man ins Pflegeheim kommt und das Sozialamt ergänzende Sozialhilfe zahlt, weil die Rente nicht ausreicht?


 claire antwortete am 04.02.05 (21:06):

@dorothea: Gern geschehen.

@Ursula_J
nein, leider nicht. Im Gegenteil, es wurde in diesen Fällen das "Taschengeld" auf ca. 80 Euro (den exakten Betrag auf den Cent genau weiss ich jetzt nicht) pro Monat gekürzt.
80 Euro pro Monat für einen alten Menschen für seine "Lebensqualität", wovon auch Medikamente zu bezahlen sind, die die Kasse nicht übernimmt. - Ich möchte mich bitte dazu nicht weiter äussern, um keine Polemik in eine sachliche Fragestellung zu bringen.

Aber hier postet auch ein SozialhilfeSB, der kennt sich besser aus als ich. Frag ihn bitte, vielleicht gibt es Möglichkeiten, von denen ich nichts weiss. Obwohl ich mir sicher bin, dass es keine gibt. Aber fachliche Auskunft ist die beste.

lieben Gruss
Claire

und auch hier kannst du noch mal nachfragen: Siehe Link

Internet-Tipp: https://www.tacheles-sozialhilfe.de