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THEMA: Neue Gesetzgebg. wg. Stalking
7 Antwort(en).
dmz
begann die Diskussion am 20.02.07 (21:21) :
Stalking Im der englischen Sprache bedeutet der Begriff: Anschleichen bei der Jagd. In der modernen Deutungsform meint der Begriff aber auch das unerwuenschte staendige Verfolgen u Belaestigen von Personen, auch Psycho-Terror genannt. - Die ueberwiegenden Opfer des Stalking sind normale Frauen, die sich den Nachstellungen von (abgewiesenen) Maenner erwehren muessen. Aber es kommt auch vor - insbesondere bei Promis -, dass sich Maenner von Frauen verfolgt fuehlen muessen. Der Psycho-Terror unter Gleich-Geschlechtlichen ist natuerlich auch denkbar. In manchen Faellen sollen Stalker ihre Opfer bis in den Tod getrieben haben. Krimi-Filme sind diesbezgl auch schon gedreht zu gezeigt worden. - Im dtsch Strafrecht ist jetzt durch Verabschiedung einer Gesetzgebung im Bundesrat eine Luecke geschlossen worden, die beim Nachweis des Stalking im Extremfall bis zu 10 Jahren Inhaftierung vorsieht. Ausserdem kann im Verdachtsfalle auch Untersuchungshaft angeordnet werden. Letztere Verfuegung im Verdachtsfalle scheint mir problematisch zu sein. Warum ? Wenn es auch mehr nach einem konstruierten Beispiel aussieht, so hat es mE einen realistischen Bezug: - Schaute man als Mann frueher eine Frau anerkennend an, fuehlte sich diese respektive ihrer Erscheinung eher bestaetigt; heute dagegen - im Zeitgeschehen der Emanzipation u des beklagten Voyerismus - verfinstert sich eher ihr Gesichtsausdruck, weil die 'feindliche Uebernahme' befuerchtet wird, - Tatbestand des Stalking-Verdachts unterstellt werden koennte. - Meine Mutter hatte sich nach einer einmaligen telefonischen Belaestigung - vermutlich aus einer Kneipe heraus - eine kleine Trillerpfeife neben den Telefonhoerer gelegt, um dem Stalking durch gewaltiges Triller-Pfeifen begegnen zu koennen. - Haben Forumsteilnehmer(innen) eigene Erfahrungen in diesem Zusammenhange gemacht ? Ist das Stalking wirklich ein arges Gesellschaftsproblem ? MfG/dmz.
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dutchweepee
antwortete am 20.02.07 (21:30):
@dmz --- die idee deiner mutter finde ich klasse *lach* und die familie braucht auch nicht zu fragen, wer angerufen hat.
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pilli
antwortete am 20.02.07 (22:44):
vielleicht dmz
interesiert dich ein blick in das archiv des Seniorentreff? die diskussion habe ich dir im link genannt.
:-)
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/archiv1/a1448.html
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dmz
antwortete am 21.02.07 (00:38):
Danke fuer den Archiv-Hinweis. Hatte nicht vermutet, dass das Thema schon mal so ausfuehrlich hier behandelt worden ist. Aufschlussreiche Beitraege dazu - in der Tat. - Interessant fuer mich der Hinweis, dass es sich bei Stalkern ueberwiegend um psychische Problemfaelle zu handeln scheint. Die zukuenftig angestehenden Strafprozesse werden in vielen Faellen mit der Einweisung der Angeklagten in eine psychiatrische Klinik enden und mit Sicherheitsverwahrung obendrein. - So ist denn mein Eingangsbeitrag der ergaenzende Hinweis darauf gewesen, dass eine Luecke im Strafgesetzbuch geschlossen worden ist und es nun endlich in Dtschld eine Gesetzgebung gibt, die auf das Problem zielgerecht eingeht. - Dennoch meine Bedenken, ob es nicht auch Faelle in der so genannten Grauzone geben koennte, bei denen Personen durch Manipulation in den Verdacht des Stalking gebracht werden.
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Gerdi
antwortete am 21.02.07 (05:40):
Und wie bezeichnet man den Vorgang, wenn Forums-Mitglieder aus Gehässigkeit andere Diskussions-Teilnehmer ohne nachweisbare Tatsachen - oder nur, weil sie einmal eine ärgerliche Mail von jemandem erhalten haben, als "Stalker" hinstellen?
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sammy07
antwortete am 21.02.07 (08:34):
nun Gerdi,..dabei ist wohl ausschlaggebend...woher diese "Äußerungen" kommen. Kommen sie aus den unteren Reihen dann ist es eine "verwerfliche Verleumdung", sollten sie aber von oben oder noch höher(!)kommen...,ja dann scheinen sie halt eine "subjektive Meinungsmache" (oder sollte man besser sagen; "Meinung eines Subjekts") und forentauglich zu sein....:-)))
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Gerdi
antwortete am 21.02.07 (08:40):
sammy07, na gut: also "verwerfliche Verleumdung" ..., nur daß die betreffenden "unteren Reihen" sich für das Höchste halten :-((
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Mitternacht
antwortete am 21.02.07 (11:09):
Es ist SEHR gut, dass stalking jetzt strafbar ist. Mein Ex-Ehemann hat mich nach der Tennung nämlich längere Zeit verfolgt. Das war nicht lustig. Ich rief seinerzeit sogar bei der Polizei an, wo man mir mitteilte, dass man da leider nicht eingreifen könne (bevor nicht etwas passiert sei). Aber das Verbot bzw. die Strafbewehrung ist die eine Sache. Andererseits bräuchten die Stalker psychologische Hilfe. Das fehlt mir in unserem System. Es gibt Verbote. Aber Hilfe für Leute, die sich strafbar benehmen, gibt es nur in Ausnahmefällen, das ist dann Privatsache.
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