Arno_Gebauer
begann die Diskussion am 20.02.07 (14:49) :
Hallo, ST-Beteiligte,
unter dem unten angegebenen Link wird mitgeteilt, daß die Geschwister Susan K. und Patrick S. vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Inzest-Paragrafen des Strafgesetzbuches klagen wollen.
Die Geschwister, leben gemeinsam und haben vier Kinder.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Viele Grüße Arno
Internet-Tipp: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,467295,00.html
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dutchweepee
antwortete am 20.02.07 (15:10):
nicht umsonst ist inzest kulturhistorisch verboten. selbst bei den naturvölkern polynesiens (die genetik und vererbungslehre nicht kennen) ist sex unter geschwistern ein absolutes TABU (daher kommt übrigens auch das wort).
allerdings haben sich könige und adelsgeschlechter des abend- und morgenlandes immer das privileg der geschwisterheirat vorbehalten - bestes beispiel die ptolemäer (cleopatra). dabei ging es aber eher vordergründig um die sicherung des machtstatus einer familie, als um liebe.
inzest sollte weiterhin aus gesundheitlichen gründen keinerlei gesellschaftliche akzeptanz finden, allerdings halte ich es für falsch die beiden einzusperren, wo das kind einmal in den brunnen gefallen ist (oder besser vier kinder).
nicht bestrafung, sondern intensive aufklärung sollte eingesetzt werden.
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Gerdi
antwortete am 21.02.07 (05:41):
"nicht umsonst ..."
???
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Arno_Gebauer
antwortete am 21.02.07 (09:33):
Hallo, ST-Beteiligte,
unter dem unten angegebenen Link gibt es eine sehr gute Diskussion über das Thema Inzest.
Viele Grüße Arno
Internet-Tipp: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=9394&highlight=inzest
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Elfenbein
antwortete am 21.02.07 (09:44):
Dieses Paar ist ja einen denkbaren unglücklichen, ja dummen Rechtsweg gegangen...
Was sie als Beurteilung ihrer eigenen Situation rechtlich und sozialwissenschaftlich als exculpiernden Sonderfall hätten einklagen können, nämlich, dass sie nicht in der genetischen Ursprungsfamilie konform und asexuell sozialisiert wurden, was in unserer Gesellschaft sexuelle Neugierde der Geschwister und Inzest-Potenzial und biologische Degeneration ausschließt - das können sie nicht als allgemeine Sozial- und Rechtsnorm kippen.
Sie hätten ihre Verurteilung durch Revisionsbegehren "hochschaukeln" müssen, um zu einem sinnvolleren, psychologisch tragbaren Urteil einer höheren Instanz kommmen zu können. Richter hätten vielleicht auch eine Sterilisation des Mannes nahelegen oder durch einen Gutachter als Bedingung formulieren lassen können, wenn denn das Paar ihr spezielle Ehe- und Sexbindung für so primär hält und gleichzeitig bereit sich bereit zeigt, die gezeugten Kinder nicht zu gefährden (auch wenn die Gefahr der Degeneration in einem solchen Einzelfall noch gering scheint; die sich aber auf Zukunft hin drastisch steigern kann.)
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schorsch
antwortete am 21.02.07 (10:29):
Höheren Lebewesen ist im Gehirn eingeprägt, sich nicht mit Verwandten in auf- und absteigender Linie zu paaren. Was aus Paarungen mit Verwandten entstehen kann, das haben uns vor Jahrhunderten die Adligen demonstriert: Inzucht-Erbkrankheiten.
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Elfenbein
antwortete am 21.02.07 (12:32):
Mit Gehirn-Schranken hat das Tabu nix zu tun. Der Mensch kann und muss lernen - er muss nicht seinen Genen "gehorchen". wie könnten Schwule, Lesbische, Bisexuelle entstehen...? - Warum tritt verstärkt Inzest und sexueller Missbrauch in Gruppen, in Milieus (in Kulturen...?) auf, wo Männchen sich nicht an freie, selbstständige Frauen heranwagen, sondern an Hilflose, an kräftemäßig Unterlegene? Und es gibt x-mal mehr sex. Missbrauch durch männl. Familienmitglieder als Inzest, der zu Liebe, Ehe und jetzt gar zu öffentlicher Anerkennung gelangen will. Die liebevolle Art der Erziehung garaniert den Fortbestand der Familie, der Besterzogenen.
Im Gegenteil - das Sex-Tabu: Es ist soziale, kulturelle Errugenschaft. In allen vor-schriftlichen Überlieferungen (d.h. den Sagen..) gibt es Kampf der Männchen (Überhelden oder Männlein ...) um Weibchen: Zeus kämpfte um seine geile Schwester, heiratete sie: die Hera - und betrog sie, wie es ihm passte; und sie rächte sich; und er schlief wieder mit ihr. Das sind noch die Götter, im vor-jüdischen und vorchristlichen Hausgebrauch, die noch laufend zitiert werden, die bei Stars und in Filmchen wieder reklamiert werden! S. die Mythologien.
Bei vielen Vögeln, Säugetieren und Primaten gibt es soziale und sexuelle Kontakte kreuzundquer; aber auch Tötungen, Infantizide oder Brudermord (bei Storchenkindern z.B., wenn die Alten nicht aufpassen). Die kontaktfreudigste Art der Säugetiere, die Erdmännchen, in der Staatenorgansiation klug und fit fast wie gemeinschaftsintensive Insekten (z.B. Bienen)... - da töten die dominanten Weibchen auch genetisch Nächstverwandte oder kopulieren mit ihnen.
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jutta
antwortete am 21.02.07 (19:43):
Soweit ich heute las, hat oder will sich der Mann sterilisieren lassen. Diesen EINZELLFALL(siehe auch die Vorgeschichte dazu) sollte man von einem Gericht wohlwollend beurteilen lassen.Dann könnten die Beiden in Ruhe ihre Kinder aufziehen ,die nun einmal da sind. Gefängnisstrafen usw. finde ich mittelalterlich.-
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dutchweepee
antwortete am 22.02.07 (05:37):
meine meinung JUTTA - die zwei in ruhe lassen!
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Ursula_J
antwortete am 22.02.07 (11:13):
Freut mich, dass ich mal mit Jutta völlig überein stimme.
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Karl
antwortete am 23.02.07 (09:24):
Das Primat sollten die geborenen und glücklicherweiße sogar gesunden Kinder haben. Die Eltern jetzt wegsperren halte auch ich für die schlechteste Lösung.
Prinzipiell ist Inzest deshalb in fast allen Kulturen und Gesellschaftskreisen geächtet, weil die Nachkommen naher Verwandter häufig Reinerbigkeit für mutierte Genzustände erlangen, es kommt also häufiger zu Erbkrankheiten. Je nach zufälliger Neukombination des Erbmaterials der Eltern können aber auch gesunde Kinder entstehen. Bei Inzest über mehrere Generationen sinkt sogar das Risiko kranker Nachkommen und gewisse Merkmale werden stabilisiert, darunter können auch sogennate "erfolgversprechende" Eigenschaften sein (nur deshalb konnten sich die Pharaonen und der europäische Hochadel so lange an der Macht halten).
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schorsch
antwortete am 23.02.07 (17:00):
Bei Zuchttieren - z.B. Kaninchen - wird manchmal bewusst Inzucht betrieben um gewisse Eigenschaften zu erlangen und zu zementieren. Die Exemplare, die wegen Inzucht verkrüppelt zur Welt kommen, werden eliminiert. Kann man das mit Menschen auch machen?
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Karl
antwortete am 24.02.07 (00:00):
@ schorsch,
können und sollen sind zwei verschiedene Dinge. Die Pharaonen haben so gehandelt. Inzucht zur Stabilisierung "guter" Eigenschaften und Kindestötung bei Erbschäden.
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Karl
antwortete am 24.02.07 (08:44):
Bei einem so sensiblen Thema sollte ich jede Möglichkeit zu Missverständnissen vermeidend hinzufügen: Ich bin natürlich gegen die Selektion nach dem Muster der Pharaonen. Ich halte das Inzestverbot für sehr sinnvoll. In dem konkreten, in diesem Thema zu behandelnden Fall würde ich Nachsicht walten lassen.
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Arno_Gebauer
antwortete am 24.02.07 (10:04):
Hallo, Karl,
ich halte das Inzestverbot für überholt. Die Wahrscheinlichkeit eines erbkranken Kindes akkumuliert auch, wenn zwei Personen, in deren Familien Erbkrankheiten und jetzt auch AIDs aufgetreten sind, miteinander Kinder zeugen. Trotzdem greift hier der Gesetzgeber nicht regelnd ein. Ich bin fest überzeugt, daß hier eine große Ungleichbehandlung stattfindet. Etwas stört mich gewaltig an der Einstellung " 'Wir lieben uns und wollen ein Kind, ganz gleich wie krank es wird". Aber warum sollte mich das bei Geschwistern mehr stören als z. B. be i HIV-infizierten Eltern?
Was sagst Du dazu, Karl?
Viele Grüße Arno
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Karl
antwortete am 24.02.07 (10:17):
@ Arno,
ich halte das Inzestverbot nicht für überholt soweit es sich auf das Kinderkriegen bezieht. Heutzutage sind aber Sex und Fortpflanzung voneinander trennbar und ich würde mich niemals in das freibestimmte Leben zweier Menschen einmischen wollen, das sollte der Gesetzgeber auch nicht tun.
Nur sehr selten sind Eltern, die aus erblich belasteten Familien kommen, chancenlos in Bezug auf gesunde Kinder. Ich habe hier deshalb schon öfters meine positive Meinung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geäußert. PID würde es auch diesem Personenkreis ermöglichen, gesunde Kinder zu bekommen und ihnen oft erst dadurch den Mut geben, sich den Kinderwunsch zu erfüllen.
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schorsch
antwortete am 24.02.07 (14:51):
Betreiben wir denn nicht Alle irgendwie Inzest? Da treibts doch der Vater mit der Mutter, die Tante mit dem Onkel, die Oma mit dem Opa.....
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mart
antwortete am 24.02.07 (15:39):
Nach dann zu - warum sollte also ein Vater nicht legal seine erwachsenere Tochter vögeln und eine Mutter es mit ihrem Sohn treiben, - also in einem Alter, wo das "Abhängigkeitsverhältnis" nicht mehr zutrifft.
Wär doch nach dem doch nicht so befriedigendem Leben in den Kommunen á la Mühl wieder etwas Neues, was den müden Gliedern Auftrieb geben könnte - Frischfleisch á la carte, Frischfleisch, das man sich so zurichten kann, wie mann es sich wünscht.
Bin neugierig, wer hier argumentiert, daß das aber ganz etwas anderes sei.
(Was ich von der Frau dieses oben erwähnten Paars gelesen habe, erscheint sie mir nicht gerade sehr sauber zu sein.)
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Karl
antwortete am 24.02.07 (17:06):
@ schorsch,
das war jetzt ziemlich unqualifiziert, siehste das ein?
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Karl
antwortete am 24.02.07 (17:14):
@ mart,
deine drastischen Worte decken das Faktum nicht zu, dass der Staat das Verhalten Erwachsener nur sehr schwer regulieren kann, solange es sich im Privaten abspielt. Wollen wir das ändern? Ich denke die Alternative wäre die totale Überwachung, was m. E. keinesfalls wünschenswert wäre.
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mart
antwortete am 24.02.07 (17:31):
Einverstanden, auch Väter-Töchterverhältnisse wird es immer geben, auch körperliche Züchtigung wird es immer geben......
In allen Gesellschaften haben Gesetze auch normativen Charakter sowie sie auch natürlich! Ausdruck der Mehrheitsethik sind.
Geschwisterehen, Väter/Töchterehen sind meiner Meinung nach noch nicht konsensfähig.
Das heißt aber natürlich nicht, daß ich es für richtig finde, den Mann eingesperrt zu haben bzw. wieder einzusperren - das ist absolut trottelhaft genauso wie den Vorschlag, alle diesbezüglichen normativen Regeln nun in der Müllgrube einer versunkenen Gesellschaft zu ersäufen.
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Karl
antwortete am 24.02.07 (17:45):
Ich habe nichts gegen die normative Kraft von Gesetzen und ich halte die Gesetze gegen Inzest auch für sinnvoll. Ich bin nur gegen den Schnüffelstaat und für die freie Selbstbestimmung erwachsener Menschen in ihrer Privatheit. Wahrscheinlich sind wir nicht so weit auseinander.
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mart
antwortete am 24.02.07 (19:10):
Karl, ich denke wir sind uns da in unseren Ansichten relativ nahe - anderes hätte mich auch wirklich erstaunt.
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Peter101
antwortete am 25.02.07 (10:36):
Seit zufrieden, das Ihr das nicht empfindet, oder unglücklich.
Unten - der Kleine ist lecker.
p.s. für die Guten. Ich bin nur hetero und das ist schon schwer
Internet-Tipp: https://www.amazon.de/Alles-erleuchtet-Jonathan-Safran-Foer/dp/3462032178
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Peter101
antwortete am 25.02.07 (10:53):
Sehr schön
Internet-Tipp: https://www.filmspiegel.de/filme/experimentdas/experimentdas_1.php
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nasti
antwortete am 25.02.07 (16:46):
Habe ich auch eine starke Abneigung zum Inzest.
In diesem Fall war das anders, diese Geschwister Paar hat sich nie gekannt, nur als erwachsene haben sich kennengelernt, und wahrscheinlich die starke genetische symphatien sind dafür verantwortlich das Sie so stark zusammen halten, und möchten weiter zusammen sein. Sie waren praktisch 2 unbekannte Menschen. Mein Bruder habe ich sehr gemocht natürlich ohne eine sexuelle Gedanke. Wenn ich sehe ein Man mit ähnlichen Antlitz wie mein Bruder hatte /lange gestorben/, wäre ich fähig mit Ihm zusammenbleiben. So stark ist die Genetik.
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nasti
antwortete am 25.02.07 (16:56):
Mein Bruder sah genauso aus wie der Mulder aus Akte X. Ich kann mich nicht satt gucken von Mulder.
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Elfenbein
antwortete am 01.03.07 (10:38):
Meldung in der FR (1.3.07)
Inzest-Beschuldigter muss noch nicht ins Gefängnis
Leipzig - Die Freiheitsstrafe für einen wegen Inzests mit der Schwester verurteilten 30 Jahre alten Leipziger wird zunächst nicht vollstreckt. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Fall werde die Strafe nicht vollstreckt, sagte der Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, Ricardo Schulz, am Mittwoch. Der Mann und seine 22-jährige Schwester haben vier gemeinsame Kinder.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt eine Verfassungsbeschwerde des Paares vor. "Wir gehen davon aus, dass bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Eilantrag keine Vollstreckung zu befürchten ist", sagte der Anwalt des Mannes. Über den Eilantrag wird in Kürze eine erste Entscheidung erwartet. dpa
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poldi
antwortete am 11.03.07 (12:00):
Alter Ostfriesenwitz: Jungfrauen in Of. haben bestimmt keine älteren Brüder!
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