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THEMA: Rente für Täter und Opfer,,,,?
8 Antwort(en).
hugo1
begann die Diskussion am 24.01.07 (23:19) :
Ist schon ein schwieriges Unterfangen, allen und jedem zu seinem Recht zu verhelfen. Was ist in diesen Fällen geltendes Recht, was ist zumutbar, erstrebenswert, wo werden Grenzen gesetzt?
Da kann man heute lesen: "Rente für SED-Opfer" und das erst 16 Jahre nach der Wende. Da konnte man vor 7 Jahren lesen: Täter des DDR-Unrechtsregimes können sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 1999 über höhere Renten freuen. Wie lange werden uns die Schatten unserer Vergangenheit noch nachlaufen? Da wird bekannt, das die Gauckbehörde ein gutbezahlter Tummelplatz für Hauptamtliche "Ehemalige" ist. Andererseits werden noch heute "Ehemalige" aus den Ämtern gejagd, ihrer Posten enthoben, wenn es gerade in den Kram passt. Dann wieder wird kräftig herumgeeiert und den frischgebackenen Europameistern im Eiskunstlauf Ihre Unterstützung entzogen weil sie sich von einem "Ehemaligen" gute Tipps ablauschen,,
Wer ist bereit auf eine Behandlung in dringenden Notfällen zu verzichten weil der Helfer, der Notarzt ein Ehemaliger ist?
Wegen der RAF wird auch gerade über Bestrafungslänge oder Ende diskutiert. Ich möchte doch gerne mal wissen wie lange währt eine Schuld (falls wir uns mal auf Schuld einigen, obwohl auch dieser Begriff sehr strittig sein dürfte) Wie lange sollte geahndet, bestraft, ausgegliedert, geächtet, gerächt, gesühnt,,werden ?? Mit welchem Maß kann/sollte/darf hier gemessen werden ?
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schorsch
antwortete am 25.01.07 (12:21):
hugo, alles ist wohl eine Sache des Selber-Betroffenseins. Würdest du als Frau oder Sohn des Herrn Schleier gleich urteilen und denken, wie hugo1?
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hugo1
antwortete am 25.01.07 (16:13):
schorsch gestern hörte ich ein Interview im N4 mit dem Sohn vom Schleier. Der denkt nicht mehr an Rache, der ist traurig ok, aber er sei nicht Richter und Staat und fühle sich nicht zuständig in Sachen Entlassung oder nicht. dafür sind wir hier -die wenig oder gar nicht Betroffenen- um so eifriger bei der Sache,,,
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sammy07
antwortete am 25.01.07 (16:26):
na´hugo, warum gibst du nicht auch die Äußerungen von Frau Schleyer wieder...? ..aber darum geht es eigentlich nicht bei dem besagten Thema, sondern um "verständliche Auslegung der Rechtsprechung".....,sowohl für Befürwortern und Gegner hinsichtlich dieser Thematik!
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pilli
antwortete am 25.01.07 (17:37):
sorry sammy
aber elenas beitrag wurde erst nach mehr als 60 beiträgen durch gezielte :-) fragestellungen zur...wenn auch späten... überlegung über eine ""verständliche Auslegung der Rechtsprechung".
...
hugo zu deiner frage:
"Wie lange sollte geahndet, bestraft, ausgegliedert, geächtet, gerächt, gesühnt,,werden ?? Mit welchem Maß kann/sollte/darf hier gemessen werden ?"
kann ich nur antworten:
solange es das gesetz vorschreibt! sind gesetzliche bestimmungen gegeben, die eine entsprechende reduzierung des strafmasses vorshen, gelten diese.
:-)
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hugo1
antwortete am 25.01.07 (18:15):
sammy das hätte ich gerne gehört aber in besagtem Sender gab es nur dieses eine Gespräch mit dem Sohn. Pilli, solange es das gesetz vorschreibt!, ok damit könnte ich, könnten wohl viele Betroffen leben wenn es sie denn (entsprechende Gesetze) gegeben hätte. Aber die Situation 1989/90 war wohl so einmalig, so überraschend und so außerhalb jeglicher praktischer Vorstellung, das vorerst nichts Reglementierendes außer des in der BRD Vorhandene, greifbar war. Zumal es sofort und ohne Anpassung benötigt wurde.
Aber eine Zeitspanne von 16 Jahren ist für einige Probleme viel zu lang und für Andere (ich denke da an Bestandsschutz-, und Eigentumsfragen viel zu kurz) Du kennst ja sicher auch unsere hiesigen Diskussionen um das Problem das einige in der BRD noch nicht angekommen sind, sich noch nicht abnabeln konnten, noch im Vergangenem Grübeln, auch wenn -oder gerade weil- tausend neue Dinge auf sie einstürzen. Das wird wohl noch lange so bleiben, zumal auch der Staat noch jede Menge "alte Rechnungen" unbeglichen lässt, wie eben diese Rente für Opfer. An anderer Stelle schrieb ich schon mal über die Kleingärtner und Garagenbesitzer, da bahnen sich hier (ihr bekommt das ja nicht mit -zum Glück) traurige Schicksale auf lange Sicht an. Manchmal frag ich mich, wie geht es einem Menschen der plötzlich in ein fremdes Land verschlagen wird. Der muß doch auch mit allen neuen Bedingungen zurecht kommen, ohne dass er Möglichkeiten hat, Altes mit hinüberzuretten.
Den Ossis wurde da relativ viel Entgegenkommen gezeigt (Finanzhilfen) teilweise auch reichlich Zeit eingeräumt Ihre Probleme zu klären (Übergangsfristen) und trotzdem ist kein Ende, für Viele kein echtes Ankommen in Sicht, wobei Meldungen wie die von diesem Eiskunstlauftrainer immer erneut ihre Runde machen und Altes wieder aufwärmen.
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Medea.
antwortete am 25.01.07 (18:18):
Wären mein Mann oder mein Kind oder meine Enkelinnen tödliche Opfer von kriminellen Weltverbessern geworden, gäbe es wohl von mir keine Unterstützung eines Gnadengesuchs bzw. Verständnis für solche Rechtsprechung. Nichtbetroffene werden zu anderen Auffassungen neigen.
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sammy07
antwortete am 25.01.07 (20:47):
Hugo, es gab bis 1986 Urteile mit mehrmaliger lebenslanger Haftstrafe, dannach wurde es mit dem 23. StrÄndG geändert. Die Verurteilung der B. Mohnhaupt zu 5 mal lebenslanger Haftstafe fand aber am 2.April 1985 statt,nunmehr gilt nur noch eine lebenslange Haftstrafe, danach wird geprüft ob eine "Freilassung mit Bewährung" bzw. eine weitere "Sicherungsverwahrung" in Frage kommt. Übrigens, die erste Prüfung wurde am 15 März 2006 statt und eine Freilassung abgelehnt.
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hugo1
antwortete am 26.01.07 (00:05):
ok sammy wenn ich vergleiche, das wir mehrheitlich der Meinung sind, Verbrecher sollen entsprechend der Schwere Ihrer Taten/Untaten auch lange oder sehr lange dafür büßen da stell ich mir die Frage vom Eingangsbeitrag, bezogen auf die Altvorderen aus der DDR. Wie lange werden uns die Schatten unserer Vergangenheit noch nachlaufen? Wie lange also sollen Menschen noch ausgegrenzt werden, die sich nach Ansicht Außenstehender und Betroffener schuldig gemacht haben, indem sie einer ehemaligen Struktur dienten?
Wie lange sollen sie noch von Arbeit, Beschäftigung, Einkommen abgekoppelt werden, wann ist der Zeitpunkt ihrer Bestrafung abgelaufen?
Hätten wir vielleicht eine ähnliche Aktion machen sollen wie der Tscheche Hafel? für eine bestimmte Zeit, sind bestimmte Leute von bestimmten Ämtern, Funktionen und Tätigkeiten auszuschließen,,,? Oder wie der Schriftsteller U.Schacht zusätzlich fordert: sie sollten sich zurückziehen, in sich gehen, sich schämen, sollten die Klappe halten,,,,
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