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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Gleichbehandlungsgesetz gilt für Alle?

 9 Antwort(en).

Elisabeth begann die Diskussion am 10.12.06 (13:46) :

Seit August 2006 ist das neue "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft getreten. Könnte ich nun(katholisch) nach abgeschlossenem Studium katholische Priesterin werden? Wäre das rein rechtlich durchsetzbar?


 Lissi antwortete am 10.12.06 (15:19):

Elisabeth,
diese konkrete Frage würde ich im Vatikan einreichen.


 hugo1 antwortete am 10.12.06 (16:32):

ich würde nicht den Papst fragen, der denkt eh schon, er sei was Besseres Der kommt doch glatt auf die Idee, Dinge die im deutschem GG Pflicht sind zu verbieten und was hier verboten ist, zu erlauben.
Sogar seine Diener meinen, sich in persönliche Belange der Menschen einmischen zu müssen. siehe Kardinal Meisner,,


 kreuzkampus antwortete am 10.12.06 (17:20):

@elisabeth: Du weisst, dass Deine Frage unsinnig ist?
@hugo: Warum eigentlich bei einer solchen Frage "einfach druffkloppen/polemisieren", statt sachlich zu argumentieren oder zu schweigen?


 Mulde antwortete am 10.12.06 (18:55):

Kreuzkampus!
So hart hat doch der Hugo garnicht geantwortet!
Schlimmer so sehe ich das, ist die Unwissenheit der Dame!
Sollte sie so naiv sein und nicht wissen das , der heilige Stuhl - Landläufig - auch Vatikan genannt
Frauen zwar als Dienerinen für den Kath. klerus erlaubt - besser duldet---- aber eine Frau als Priesterein nie weihen wird.
Es ist schon fast eine gedankliche Revolutin das man ernsthaft damit begonnen hat über den Zweck und Sinn des
Zöllibats nach zudenken.
Nur ein Denkprozess wo nichts zu holen ist - politisch- Ökonomisch dauert doch erfahrungs gemäss im Vatika Monate bis Jahre


 Mulde antwortete am 10.12.06 (19:03):

Nachtrag
Oder ist die Elisabeth - doch nur ein Elisabether?
und möchte uns mal soganz nebenbei zum Narren halten!
Fragen sind doch erlaubt?


 kreuzkampus antwortete am 11.12.06 (10:18):

@mulde: Wie lang war der Weg bis zur Emanzipation der Frauen? Gib' der katholischen Kirche auch Zeit. Auch Frauen werden Priester werden und das Zöllibat wird fallen. Ich kann damit leben, dass ich das nicht mehr erleben werde. Günter Grass: "Der Fortschritt ist eine Schnecke."


 maggy antwortete am 11.12.06 (10:48):

im www gefunden und Auszüge daraus:

1. Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" hat das Ziel, die volle Gleichberechtigung der Frauen in der römisch-katholischen Kirche zu erwirken. Gleichzeitig soll ein neues Modell des Priestertums angestrebt werden.
Wenn diese Ziele erreicht sind, und der Can. 1024 CIC verändert ist, wird sich die Weihegruppe für Frauen auflösen.

2. Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" versteht sich nicht als Gegenbewegung zur römisch-katholischen Kirche. Sie will kein Schisma und keinen Bruch mit der römisch-katholischen Kirche, sondern innerhalb der
Kirche positiv wirken.

3. Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" beantragt die Änderung des Can. 1024 CIC insofern, als das Wort "Mann" in das Wort "Mensch" geändert werden soll. Damit soll es Frauen ermöglicht werden, innerhalb der römisch-katholischen Kirche die Leitungsämter: Diakonin, Priesterin, und Bischöfin zu übernehmen .........

Abwarten meint auch

maggy

Internet-Tipp: https://www.virtuelle-dioezese.de/verfassung-constitution.php


 schorsch antwortete am 11.12.06 (10:50):

Wetten, dass im Jahre 3034 der dannzumalige Papst die Order herausgeben wird, dass Frauen in alle Kirchenämter gewählt und die Pfarrer heiraten werden dürfen ?!


 Elisabeth antwortete am 11.12.06 (13:25):

Bedanke mich für die Mühen der Antworten. Habe noch, was ich wohl hätte vorher tun sollen Suchmaschinen in Anspruch genommen. Anbei ein Zitat aus einer Pressemitteilung des BMJ.:


„5. Die "Kirchenklausel" wird so ausgestaltet, dass dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der ihnen zugeordneten Einrichtungen (z.B. Caritas, Diakonie) Rechnung getragen wird. Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen ihre Beschäftigten weiterhin mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung auswählen dürfen, soweit dies im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist.“