Arno_Gebauer
begann die Diskussion am 14.11.06 (09:29) :
Hallo, Forumsbeteiligte,
die Kirchen leben nicht allein von der Kirchensteuer. Sie erhalten darüberhinaus erhebliche Subventionen aus Steuermitteln, die von allen - auch von Nicht- Kirchenmitgliedern - aufgebracht werden. Mit diesem einzigartigen bundesdeutschen System, das auch im katholischen Ausland großes Unverständnis hervorruft, leistet sich die Bundesrepublik die teuerste Kirche der Welt! Die Synode der evangelischen Kirche von Westfalen beabsichtigt die Einführung eines Kirchenbeitrages für Rentner. Ob der Kirchenbeitrag monatlich von der Rente per Kirchengesetz abgebucht werden wird, ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße Arno Gebauer
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Gudrun_D
antwortete am 14.11.06 (09:40):
"Kirchenbeitrag" könnte wohl nur von Mitgliedern der Kirche gefordert werden! Und da wird doch schon die Kirchensteuer verlangt.
Hier nun auch doppelt,wie bei Autosteuer und Mautgebühr?????????????
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Mulde
antwortete am 14.11.06 (10:02):
Gudrun@ Du unterliegst einem kleinem Irrtum! Auch nicht kirchlich gebundete Bürger werdem zur Kasse gebeten! Zumindest war es zur Zeit der Wiedervereinigung bei Zahlung der Vorruhestandgelder so bei mir und zig tausend anderen wurde Kirchensteuer abgezogen und man konnte dagegen noh nicht mal gerichtlich vorgehen! Ob das aber bei den heuigen Hartz 1-4 Empfängern noch üblich ist ist mir nicht bekannt. Die amtliche Gegendarstellung war immer die nicht kirchlich gebundene Vorruheständler hätten sonst einen geldlichen Vorteil gegenüber den Mitgliedern einer Kirche. Es käme nicht der Kirche zugute sondern der Staat vereinahme das für sich -- also eine Steuer in der Steuer!
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schorsch
antwortete am 14.11.06 (12:15):
Die Beiträge, die der Staat an die Landeskirchen bezahlt, werden z.T. so begründet: Die Kirchen übernehmen oft Dienstleistungen, die eigentlich der Staat leisten müsste. davon profitieren nicht nur Kirchenmitglieder.
Ein Beispiel aus meiner Umgebung: Die katholische und die reformierte Dorfkirche stellen ihren Saal für Gemeindeanlässe gratis zur Verfügung.
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Tobias
antwortete am 14.11.06 (12:57):
Wer offiziell aus der Kirche ausgetreten ist, bezahlt keine Kirchensteuer. Wer diesen Austritt nur mit sich selbst ausgemacht hat und den Gang zur Behörde versäumt hat, ist nach wie vor Mitglied einer Religionsgemeinschaft und demnach auch kirchensteuerpflichtig.
Wer als Rentner/in – Pensionär/in Steuern bezahlt ist nicht arm und die Kirchensteuer wird dann selbstverständlich fällig. Übrigens bezahlen wir Katholiken hier in Bayern neben unserer Kirchensteuer schon immer ein sogenanntes Kirchgeld. Ob dies bei den evangelischen Christen in Bayern auch so ist, weiß ich nicht.
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Muggel
antwortete am 14.11.06 (20:46):
@Tobias Waaaas? Kirchgeld? Habe ich noch nie gehört. Ich bin aus der Kirche ausgetreten und zahle nichts für die Kirche.....außer der normalen Steuer, aus der ja auch die Bischöfe und sonstigen "höheren Kirchenfürsten" bezahlt werden - zu meinem größten Mißvergnügen!
Was soll das für "ein sogenanntes Kirchgeld" sein - wo wird das abgezogen?
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dutchweepee
antwortete am 15.11.06 (05:10):
erheben die buddisten eigentlich auch "kirchensteuer"?
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schorsch
antwortete am 15.11.06 (09:58):
Die meisten nichtchristlichen Kirchen in unseren Landen erheben zwar keine Kirchensteuer, treiben aber mehr als diese durch "freiwillige Spenden" ein. Den Gläubigen wird dann weisgemacht, dass Gott oder Allah oder Wishnu oder wer auch immer den Opferstock höchstselber überwache und genau sehe, ob da ein Zehner- oder Hunderterschein eingeschoben werde.
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Tobias
antwortete am 15.11.06 (10:58):
Es gibt noch allerhand was du nicht weißt Mulde --- grins --
Kirchgeld ist eine Forderung der Kirchgemeinde vor Ort. Dieses Kirchgeld kann sogar gepfändet werden wenn es nicht bezahlt wird. Zur Orientierung, ich lebe in Bayern, bei uns wird das Wort Tradition sehr groß geschrieben.
Beweis: Kein Bundesland in Deutschland hat soviel bezahlte kirchliche Feiertage wie wir in Deutschland.
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Mulde
antwortete am 15.11.06 (12:59):
Tobias!
Lies bitte den Thread von einer/m "Muggel" noch einmal in Ruhe uns intensiv durch- dann wirst du feststellen das Du in Deiner Aufregung doch glatt was verwechselt hast! jetzt bin ich am "grinsen"
Mir währe es lieber Du würdest meinen Thread von 14.11.06 10:02 an eine "Gudrun" mal richtig lesen! Zu diesem Punkt ist beim BundesVerfassungsgericht seit mitte der 80er Jahre eine Klage anhängig! Selber bin ich seit 1960 notariel aus der kirche ausgetreten. als ich jedoch 1991 in den Vorruhestand bis zur richtigen Rente- ging, wurde nicht nur mir sonder alle (a-l-l-e) Kirchensteuer abgezogen! nun weis ich nicht ob das nur in den neuen Ländern üblich war oder ob das Bundesweit geregelt war, auch ob das jetzt bei der Unzahl der Hartz 1-4 Empfänger auch gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Wir haben über die Gewerkschaft geklagt, wurden jedoch immer abschlägig beantwortet. Begründung:Die Mehrzahl der Bundesbürger täten K-steuer entrichten ! Die nicht kierchlichen Vorruheständländer hätter sonst einen geldlichen Vorteil gegen die anderen. Ich würde sagen hier hat jemand mit den Mitteln des Staates eine Steuer in der Steuer geschaffen! Deutschland ist weltweit der einzige Staat wo die Kirchensteuer beider grosser Kirchen mit staatlichen Zwangsmaßnahmen eingezogen wird. Noch nicht mal in Italien oder den sehr katholischen Argentinien! Heute als Rentner zahle ich nun nichts mehr!
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Tobias
antwortete am 15.11.06 (13:30):
Meine Antwort war für Muggel gedacht.
Entschuldige Mulde !!
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hugo1
antwortete am 15.11.06 (18:11):
nach Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Dazu nutzen sie die Finanzämter gegen Zahlung einer Gebühr. Nach dem Gesetz könnten die Kirchen sogar auf Vermögenssteuer und Solidarbeitrag Steuern erheben. Der staatliche Kirchensteuereinzug ist (wie Mulde schon schreibt)eine deutsche Besonderheit; er ist aber nicht durch Grundgesetz, sondern nur per Ländergesetz geregelt. Über die Kostenumlage, die staatlichen Zuwendungen werden Staatsleistungen nach Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zur Finanzierung kirchlicher Behörden und Amtsträger geleistet. Staatsleistungen im diesen Sinne erhalten neben den großen Kirchen unter anderem die Altkatholische und Altlutherische Kirche, die Israelitische Synagogengemeinde, Freireligiöse Landesgemeinden und Freigemeinden, teilweise auch die Methodisten sowie neuerdings der Zentralrat der Juden in Deutschland. Also Mulde, sei Dir mal nicht so sicher dass Du als Rentner in Sicherheit bist und es Dich nix mehr angeht. Vielmehr fehlen solche Zahlungen des Staates auch für eine Besserung der Renten. *g* siehe dazu auch wikipeda.
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Tobias
antwortete am 15.11.06 (18:23):
Hugo, es ging um KIRCHGELD das von der jeweiligen Kirchgemeinde eingetrieben wird und dies zusätzlich zu der Kirchesteuer. Wir in Bayern ( kath. ) bezahlen dies . Ob dies woanders auch so ist, kann ich nicht beurteilen.
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Tabaiba
antwortete am 16.11.06 (09:07):
Ob das aber bei den heuigen Hartz 1-4 Empfängern noch üblich ist ist mir nicht bekannt.
Das weiß ich auch nicht, aber soweit mir bekannt, werden auch Personen die offiziell aus der Kirche ausgetreten sind beim ALG I kirchensteuermäßig zur Kasse gebeten.
Es ist ja auch so, wenn Ehepartner verschiedene Konfessionen haben zahlt jeder 50% Kirchensteuer an die jeweils andere Kirche, ob es ihm passt oder nicht.
Hier noch ein Link zu dem Thema:
Internet-Tipp: https://www.beepworld.de/members42/irenenickelreligionskritik/kirchenst...
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Muggel
antwortete am 17.11.06 (16:28):
Zugegeben - jetzt habt ihr mir doch einen Schrecken eingejagd!
Aber es stimmt Gottseidank nicht, was ihr da alles so schreibt.
Ich bin in den 70er Jahren aus diesem Verein der Katholiken in Bayern ausgetreten, richtig offiziell bei der Gemeindeverwaltung. Seitdem habe ich weder Kirchensteuer und noch nie in meinem Leben Kirchgeld bezahlt. Dafür habe ich extra nochmal alle meine Papiere gewälzt!
Mir ist natürlich bewußt, dass die Kirchengranden vom Staat über Steuergelder finanziert, ihre Gehälter bekommen - insofern kann man sich - leider, leider, leider - nicht ganz enthalten. Viel besser wäre das Geld in unsere Kinder für mehr Bildung investiert!
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