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THEMA: Lebenslang = 16 Jahre
6 Antwort(en).
kreuzkampus
begann die Diskussion am 26.10.06 (15:41) :
In Hannover hat ein Mörder jetzt "Freigang". Zeitablauf: 2 Jahre Untersuchungshaft, dann lebenslänglich; also 12 Jahre "Normalhaft". Jetzt Freigang, in zwei Jahren Entlassung. Es muss also, was ich bisher nicht wusste, auch für "Lebenslängliche" die Zweidrittelregelung" bei guter Führung geben. Das sind rechnerisch (lebenslänglich = 25 Jahre)dann etwas mehr als 16 Jahre; abzüglich U-Haft; hier also 14 Jahre Normalhaft. Wo sind wir eigentlich? Zum Nachlesen hier noch die Chronik: Firmenerbe Carl-Christian Wilkening (18) wird vermisst. Der Schüler sollte am 3. Mai 1992 wieder im Klosterinternat Ettal (Bayern) sein. 15. Mai 92: Hans-Rudolf Schneider (30), Wilkenings Pate, wird verhaftet. Eine Nachbarin hatte in der Nacht zum 3. Mai in Schneiders Elternhaus Kampfgeräusche gehört. Die Kripo findet Spuren einer Bluttat. Schneider bestreitet, schweigt dann. 12. August 92: Die Kripo findet die Leiche eingemauert unter der Treppe in Schneiders Rethener Neubau. 28. August 92: Nach einem Verteidigerwechsel spricht Schneider von Schüssen in Notwehr nach einem Streit um einen gestohlenen Revolver und Kokain. Beides will er in der Tasche des Millionenerben entdeckt haben. Nach der Drohung, dies der Schule zu melden, soll Wilkening ihn „wie wahnsinnig“ mit einem Brotmesser angegriffen haben. 7. Mai 93: Schneider, der in Wilkenings Testament als Erbe eingesetzt war, bekommt lebenslang wegen Mordes aus Habgier. Seine Revision scheitert im Februar 1994. 24. November 2000: Schneider veröffentlicht im Gefängnis das Buch „Der Justizmord“. Er will beweisen, dass er zu Unrecht verurteilt wurde. September 2002: erster Ausgang aus der Haft in Celle. September 2004: Schneider beantragt die Wiederaufnahme seines Verfahrens, das wird abgelehnt. August 2006: offener Vollzug nach über 14 Jahren Haft. (P.S. Der Täter soll eine grosse Geldsumme im Asuland deponiert haben. Es gibt aber keinen Beweis ausser der Tatsache, dass seine Frau während der Haftzeit recht gut gelebt hat; von Zuwendungen eines Angehörigen).
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schorsch
antwortete am 26.10.06 (19:53):
Sollte diese Frau vielleicht - Sippenhaft - unten durch wegen eines Verbrechens ihres Mannes?
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kreuzkampus
antwortete am 27.10.06 (07:17):
@Schorsch: Da hast Du etwas missverstanden. Die Frau lebt womöglich von dem Geld, das der Mörder dem Toten abgenommen und nach der Tat beiseite geschafft hat. Dieser Fall ist damals übrigens durch die deutschen Zeitungen gegangen. Es gab große Empörung. Jetzt interessiert's offenbar nicht mehr, und man hat's vergessen.
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schorsch
antwortete am 27.10.06 (09:09):
"...Die Frau lebt womöglich von dem Geld, das der Mörder dem Toten abgenommen und nach der Tat beiseite geschafft hat..."
Eben: Womöglich.....
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schorsch
antwortete am 27.10.06 (09:13):
Meines Bruders Schwagers Onkel hat einmal neben einem Mann gesessen, der hat gehört vom Schinken essen...
Was ich damit sagen will?
Was man vom Hörensagen erfährt, sollte mit gebührender Vorsicht geprüft und verarbeitet werden - und besser nicht als Wahrheit weiter geben, bevor man mit Gewissheit weiss, dass es stimmt....
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gerald
antwortete am 27.10.06 (12:06):
Meiner Kenntnis nach bedeutet in D lebenslänglich zunächst mal auch, dass sich der Delinquent bis zu seinem Ableben hinter Gittern aufzuhalten hat. Er kann aber nach 15 Jahren Haft erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Dem kann statt gegeben werden, muss aber nicht. Gründe für eine Ablehnung können z.B. eine besondere Schwere seiner Schuld sein oder wenn eine Freilassung die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gefährdet. Wurde eine besondere Schwere der Schuld bereits im Urteil festgestellt, kann ein solcher Antrag übrigens erst nach 18 Jahren gestellt werden. Die durchschnittliche Haftdauer für zu lebenslänglich Verurteilte ist deshalb auch länger, als die oben von kreuzkampus veranschlagten 16 Jahre. Vor einigen Jahren betrug sie in Deutschland 20,5 Jahre.
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Alexander
antwortete am 20.11.06 (14:34):
Leider bin ich erst heute auf den Beitrag des kreuzkampus -wer immer er/sie auch sein mag- aufmerksam geworden und kann mich daher jetzt erst dazu äußern. 1. Sie sollten bei der Weitergabe von Inhalten eines selbst in der Redaktion umstrittenen Artikels der Bild-Zeitung etwas mehr Vorsicht walten lassen, um nicht sehr schnell an den Rand eines Strafverfolgungsverfahrens wegen Verleumdung und übler Nachrede zu geraten. 2. Als langjähriger Vertrauter der Familie Schneider kann ich Ihnen versichern: Es gibt kein Geld im Ausland und die geschiedene Eehefrau kann aus beruflichen Einnahmen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. 3. Jede Diskussion um vorstellbare Haftzeiten im deutschen Strafvollzug ist im Falle Schneider überflüssig, da er ohne Wenn und Aber zu Unrecht verurteilt worden ist. Die skandalösen Einzelheiten dazu können Sie in der Seite www.justizmord.de, die übrigens sogar mit Billigung der Staatsanwaltschaft Hannover im Netz steht, nachlesen. 4. Sollten Sie danach dazu sachdienliche Fragen haben, bin ich gerne bereit, diese auch öffentlich zu beantworten. Im Gegensatz zu anderen Beteiligten in dieser Sache brauchen wir die Öffentlichkeit nicht zu scheuen. Im Gegenteil!
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