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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Was ist unser Grundgesetz wert?

 11 Antwort(en).

rolf begann die Diskussion am 25.10.06 (15:39) :

Der Bundespräsident verweigert zu Recht die Unterschrift unter ein verfassungswidriges Gesetz.
Gleichzeitig empfiehlt er aber, das GG entsprechend zu ändern, damit das Gesetz doch noch in Kraft treten kann.


 hugo1 antwortete am 25.10.06 (17:00):

auch eine Möglichkeit, sich die Hände nicht selber schmutzig machen zu müssen.
So wie es der Staat im Großen vormacht, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es die Länder und Kommunen z.B. bei Wohnungsveräußerungen gegenwärtig nachmachen.
Ich bin der festen Überzeugung das hoheitliche Aufgaben Polizei, Armee, Luftsicherheit, Grenzschutz, Seeüberwachung usw. nicht in die Hände windiger Geschäftemacher zu legen sind. Dann kommts noch soweit das letztendlich sogar Dienstleistungsbetriebe mit Auslanddsbilligarbeitern und Ein-Euro-Jobber usw. damit betraut werden.
Aber heutzutage unterliegt in der BRD wohl alles was Geld bringen kann der Gefahr, verramscht zu werden.
Ich tu mich schon sehr schwer in Sachen Post, Bahn, Energie usw. da hätte ich zumindest eine 51%ige Staatsbeteiligung erwartet alles darunter könnte dem Wettbewerb anheimfallen.


 wiseman antwortete am 26.10.06 (21:01):

es nährt eine nette Illussion, wie viele andere Orwell'sche Begriffe auch.
Da immer noch kein Friedensvertrag existiert, und weil wir auch keine Verfassung haben (die hätte ja Besitzstände bedroht), sind wir völkerrechtlich kein souveräner Staat.
Die Kasperles in Berlin können sich mit ihren Diäten, Freiflügen und sonstigen Privilegien besonders leicht darüber trösten, solange sie den "Befreierfreunden" nicht in die Quere kommen.

Und wenn die Deutschen demnächst noch aktiver beim Weltregieren helfen, spielt es - wie dereinst im Imperium Romanum - mit Gallien, Palästina und anderen Provinzen eh keine Rolle mehr, ob man ursprünglich ein eigenes Gemeinwesen war: Hauptsache man dient der Pax Romana äh Americana.

wiseman


 gerald antwortete am 26.10.06 (21:51):

Schau mal in die 2+4 Verträge.
Demnach ist D ein souveräner Staat. Alle gegenteiligen Behauptungen sind mit Verlaub Käse, dem der Geruch dieser obskuren "Reichsregierung" anhaftet.


 wiseman antwortete am 28.10.06 (00:24):

@gerald

bei verständiger Lesart des 2+4 Vertrags gingen alle 6 Staaten bzw. ihre Vertreter davon aus, daß sich Deutschland gem.Art. 146 GG eine "Verfassung" geben wird, die "vom deutschen Volk beschlossen worden ist".

Da noch nie jemand behauptet hat, daß das GG vom deutschen Volk beschlossen sei, steht zweifelsfrei fest, daß mit Verfassung nicht dieses GG gemeint sein kann.

Da in diesem Vertrag auch keine salvatorische Klausel existiert, ist er auch erst dann vollgültig, wenn alle darin beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

Um nicht die Unterzeichnung des Vertrags zu verzögern, gingen die Unterzeichner von der Fiktion aus, die Selbstverständlichkeit eines souveränen Staates - nämlich daß sich das Volk eine Verfassung gibt - sei nur noch nicht technisch-organisatorisch erfolgt.

Und bis zur Erfüllung dieser Selbstverständlichkeit, für die nach 15 Jahren kein anderer Grund genannt werden kann als Nicht-Wollen der großen Schar von Nutznießern möglichst unangetasteter Strukturen (es könnte sich dann ja noch deutlicher zeigen, daß das Volk diesen Staat im Staat nicht will.), bleibe ich auch - mit Verlaub - bei meiner Auffassung, daß hier bestimmt kein Käse zum Himmel stinkt.

wiseman

Auszüge:
2+4 Verträge:
Artikel 1
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

Artikel 2
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.



GG Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


 gerald antwortete am 28.10.06 (09:10):

Danke für die ausführliche Antwort, wiseman.
Meine Intention ging auch mehr in Richtung Art. 7 des 2+4-Vertrages, der da lautet:

"Artikel 7
(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Ist in meinen Augen eine ziemlich eindeutige Aussage hinsichtlich einer Machtabgabe an das vereinte Deutschland, und einer nun auch vertraglich ratifizierten Souveränitätsübernahme Deutschlands.

wiseman said:
"GG Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier gehe ich mit, dieses Thema aber ist ein anderes, weil innerdeutsches Problem. D hätte sich im Zuge der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben müssen, um den benannten GG-Auftrag zu erfüllen. Kann man drüber streiten, ob es überhaupt sinnvoll gewesen wäre, ostdeutsch gefärbte Änderungen in dieses bewährte Gesetztessystem einfließen zu lassen.
Deutschland ist aus meiner Sicht also eindeutig ein souveräner Staat, mit einer Verfassung, über die evtl. diskutiert werden könnte, aber nicht unbedingt muss.


 klaus antwortete am 28.10.06 (09:29):

wisemann sagt: Deutschland "völkerrechtlich kein souveräner Staat."

Von den Vereinten Nationen werden 194 Staaten als unabhängige Staaten völkerrechtlich anerkannt, davon 193 Mitglieder der Vereinten Nationen (Stand: Juni 2006) sowie Vatikanstadt.Deutschland ist ulkigerweise dabei. Bei 10 weiteren Territorien ist der Status als "Staat" umstritten.


 hugo1 antwortete am 28.10.06 (10:36):

interessant auch, wenn man sich mal die tatsächlichen Relationen ansieht.
wenn ich das richtig verstehe oder was ist daran falsch?
"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen.
Haben nur 2 Drittel der westdeutschen Länder zugestimmt und die fehlenden zwei Drittel Gesamtdeutschlands (die damalige Ostzone) nicht? dann hätten zwei Drittel von zwei Dritteln, das sind ca. 56% dem GG damals nicht zugestimmt.
Frage an die Wessis, gab es damals eine Volksabstimmung und wie erfolgte die Auszählung und mit welchen Ergebnissen?
z.B. kann man nachlesen: Der Bayerische Landtag stimmte in einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 mit 101 zu 63 Stimmen gegen das Grundgesetz.

Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz


 Wolfgang antwortete am 28.10.06 (10:54):

Es kam nie und nirgends zu einer Volksabstimmung, Hugo. Auch nicht in den Westzonen. Insofern ist das Grundgesetz immer noch ein Provisorium. Aber ein gutes Provisorium, wie ich meine, von dem alle ihre Finger lassen sollten. Wenn ich mir die politische Lage heute anschaue und den mutmasslichen Willen der heute Maechtigen und den mutmasslichen Waehlerwillen in Rechnung stelle, dann bin ich allerdings froh, dass es niemand wagt, eine Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Besseres wuerde nicht rauskommen. Im Gegenteil... Ich befuerchte fuer diesen Fall Schlimmes.

Unser Grundgesetz ist eine ganze Menge wert. Deshalb vergreifen sich die Grosskoalitionaere und ihre Waehler ja auch laufend daran und wollen es am liebsten weghaben.


 Mulde antwortete am 28.10.06 (13:49):

Keine Volksabstimmung zum Grundgesetz?
stimmt!
Einer der Worführer zu dieser Ablehnung war damals Conrad Adenauer!
Zitat Adenauer: "
Datt Volk (er sagte nicht das deutsche Volk) ist für eine solche Entscheidung noch nicht reif genug"
Wer hier wohl vor was oder wem Angst hatte ?
Hier liegt auch ein Teil des Grundes warum bisher kein
Volksbegehren /Abstimmung zu gelassen wurde!
Bei aller guten Betrachtung des Grundgesetzes vergessen wir nicht das es bereits des öfteren verändert wurde- selten aber im Sinne des nun wohl reifen Volkes!


 wiseman antwortete am 28.10.06 (23:38):

Ergänzung:

Seit 1947 haben die "Volksvertreter" a k t i v eine verfassungsgebende Versammlung, die die Allierten forderten, verhindert.
Londoner Sechsmächtekonferenz 1.07.1948
Frankfurter Dokumente 1948
Koblenzer Beschlüsse 8.-10.07.1948
Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee 10.-23.08.1948

Heute wird formaljuristisch die Verweigerung des Verfassungsauftrags damit begründet, daß keine Wiedervereinigung stattgefunden hat.
Die DDR ist erloschen, indem sie der BRD beigetreten ist.

Was für eine Angst müssen die Pöstchenbesitzer heute noch vorm Volk haben?
In ihrer Logik: Jede Wahl hat bisher bestätigt, daß das Volk bewiesenermaßen zu dumm für eine eigenständige Verfassung ist, wenn es solche Leute wie bisher wählt.
Es muß daher von der Elite vor sich selbst geschützt werden.

wiseman


 Claude antwortete am 29.10.06 (11:00):

Wolfgang, es stimmt was du sagst.
Es gibt nichts dauerhafteres als ein gutes Provisorium! Also Hände weg.
Claude