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THEMA: Solidargemeinschaft Familie
30 Antwort(en).
eulenhanni
begann die Diskussion am 13.08.06 (22:56) :
Ronald Profalla CDU fordert gut verdiende Kinder sollen für arbeitslose Eltern zahlen.Volker Kauder CDU meint die Familie sei eine Solidargemeinschaft Meint er damit es sei selbstverständlich das man sich in der Situation in der sich unser Land z.Z. befindet unterstützt,damit sich der Staat aus der Verantwortung ziehen kann.
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Karl
antwortete am 14.08.06 (08:16):
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollen Kinder erst zahlen müssen, wenn sie im Jahr (nach allen Abzügen, Steuerersparnissen etc.) 300 000.- Euro verdienen. Ich muss sagen, dass ich dies in Ordnung finde. Warum soll die Mehrheit der Bevölkerung, die wesentlich weniger verdient, aber den Löwenanteil der Steuern zahlt, die Kosten für die Eltern übernehmen, wenn die Kinder dazu ohne Frage mühelos in der Lage wären?
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wanda
antwortete am 14.08.06 (08:27):
ich finde das auch gerechtfertigt, dass die Kinder für die Eltern aufkommen, wenn sie selber auch gut leben können.
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Claude
antwortete am 14.08.06 (08:37):
Karl schrieb, Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollen Kinder erst zahlen müssen, wenn sie im Jahr (nach allen Abzügen, Steuerersparnissen etc.) 300 000.- Euro verdienen. Ich muss sagen, dass ich dies in Ordnung finde.
Das finde ich aber auch!!!! Bei diesem Verdienst ist Unterstützung zumutbar. Claude
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Marieke
antwortete am 14.08.06 (10:25):
Einfache Kopfrechnung, Eulenhanni:(Vielleicht "Schnell, aber falsch":) wenn der Verdienst monatlich ca. 25 000 E beträgt.
Mir fällt dazu aber ein: "Wehret den Anfängen...."
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Tobias
antwortete am 14.08.06 (11:29):
Wenn Mutter oder Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Familie gepflegt werden können, werden die Kinder zur Finanzierung des Platzes im Altenheim schon längst mit zur Kasse gebeten. Da werden Einkommensmaßstäbe zu Grunde gelegt die weit unter der von Karl genannten Summe liegen.
Also was solls, ist doch schon so und wird stillschweigend schon lange hingenommen. Ist mal wieder ein Sommerlochfüller.
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Marina
antwortete am 14.08.06 (12:35):
Dieses Gesetz läuft auf Sippenhaft hinaus. In Wirklichkeit geht es doch nur darum, dass die Regierung mal wieder ein paar Kröten einsparen kann, danach wird eben immer wieder händeringend gesucht. Ich würde es ganz furchtbar finden, wenn ich mich bei Hilfsbedürftigkeit im Alter von meinem Sohn aus purem Zwang und nicht aus Freiwilligkeit ernähren lassen müsste. Diese ist ja in Ordnung. Aber Zwang? Ein Gesetz zur Verpflichtung? Was ist mit den zerrütteten Familien? Auch da müssen Kinder dann womöglich für Eltern zahlen, von denen sie vielleicht in der Jugend vernachlässigt, misshandelt oder evtl. sogar missbraucht worden sind. Und was ist, wenn Kinder sich trotz eines solchen Gesetzes weigern zu zahlen? Dann müssten Eltern sie im Zweifelsfall verklagen. Das werden viele nicht tun wollen, ergo kriegen viele alte Leute dann gar nichts mehr. Aber Hauptsache, die Regierung hat wieder was eingespart. Auf Kosten vieler alter hilfsbedürftiger Leute.
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Claude
antwortete am 14.08.06 (14:03):
Marina schrieb, Dieses Gesetz läuft auf Sippenhaft hinaus.
Quatsch!!!! Claude
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rolf
antwortete am 14.08.06 (14:25):
Quatsch ist ein tolles Gegenargument! Ich habe kein Gegenargument, also hat der andere Quatsch, Blödsinn o. ä. geschrieben.
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Claude
antwortete am 14.08.06 (14:50):
Sippenhaft ist schon ein starker Toback Rolf, hat ja irgendwie ein Geschmäckle denke ich mal. Wer hier in der Bundesrepublick behauptet ein Gesetz läuft auf Sippenhaft hinaus redet Quatsch!!! Punkt.
Claude
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Marina
antwortete am 14.08.06 (15:29):
Claude, ich bin beeindruckt von deinen substantiellen Argumenten. Die sind nicht zu überbieten an Intelligenz und Überzeugungskraft. :-))
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Claude
antwortete am 14.08.06 (15:48):
Marina, glaube was du willst, sei sarkastich wie du willst, ich glaube die Aussage es grenzt an Sippenhaft ist freundlich gesagt Quatsch. Ich glaube das ich nicht der einzige bin der meint!:-)) Claude
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mart
antwortete am 14.08.06 (17:06):
Marina, du scheinst wirklich nicht zu wissen, daß bereits jetzt dein Sohn finanziell ganz schön in Anspruch genommen werden wird, wenn du ein Pflegefall wirst.
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Tobias
antwortete am 14.08.06 (17:31):
Nicht nur die Söhne auch die Schwiegersöhne werden mit zur Kasse gebeten. Wenn die Töchter nicht genug Geld verdienen wird das Einkommen der beiden Eheleute herangezogen. Dabei ist der Ehemann verpflichtet seiner Frau Taschengeld zu geben und davon muß sie Geld für Ihre Mutter abführen wenn sie ins Altenheim kommt und ihr eigenes Geld nicht reicht .
So ist es und ich denke daran wird sich nichts ändern. Alles schon mitgemacht auch mit mittleren Einkommen, ist man dabei. Da kann es sogar Rentner / Pensionäre treffen da gespartes Geld auch mit angerechnet wird.
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rolf
antwortete am 14.08.06 (17:45):
Ein Grund mehr, nicht zu heiraten.
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schorsch
antwortete am 14.08.06 (17:53):
Da könnt ihr in Deutschland noch von Glück reden. In der Schweiz werden die Kinder schon ab 100 000 Franken/Jahr = 62 000 € zur Kasse gebeten.
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hugo1
antwortete am 14.08.06 (18:09):
ich weiß ja nicht was sich vor der Wende in der BRD in Sachen Alterssicherung und Pflegefall abgespielt hat. Soweit ich das Nachvollziehen kann wurde Jahrzehnte um die Einführung einer Pflegeversicherung gekungelt und ca 1994 von N.Blühm endlich zur Hochstrecke gebracht. Ich fand dieses Gesetz welches, genau diesen bisherigen Fakt der finanziellen Unsicherheit Betroffener im Bedarfsfalle klären und sichern sollte, recht brauchbar. Das nun, nach der Einführung der zweiten Stufe dieser Pflegeversicherung, schon nach relativ kurzer Zeit das Geld schon wieder nicht reicht und neue Klimmzüge gemacht werden müssen, liegt wohl auch an der unverschämten Abzocke welche durch die (wie Pilze aus der Erde geschossenen Pflegeunternhemen) erfolgt. Hier gibts Leute die sich damals sofort privat gemacht haben und nun schon mehrere Häuser bauen mußten um das zu viel erworbene Geld halbwegs günstig und sicher anzulegen. Diese Einnahmen können doch nur aus dem Fond der Krankenkassen stammen. Ich denke, das auch in dieser Richtung (Sparmöglichkeiten) gedacht werden sollte und nicht nur daran, weitere Schröpfquellen aufzutun. Wenn ich Jahrzehntelang in eine Pflegekasse einzahle, dann erwarte ich auch eine entsprechende brauchbare gesicherte Gegenleistung im Bedarfsfalle. Auch die eigenen Kinder zahlen ja für sich wieder in diese Kasse ein. Wenn über eine Grundsicherung hinaus, besondere Wünsche vorhanden sind und Forderungen gestellt werden, ja dann hab ich nichts dagegen wenn die Familie diese -natürlich bei entsprechender Bonität- mitträgt. Ich hätte meiner schwerbehinderten Mutter auch gerne eine höhere Qualitätsstufe/Lebensstandard geboten, aber wir mußten auf dem Teppich bleiben und unser Leben entsprechend einrichten (z.B. sind wir 5 Jahre nicht in Urlaub gefahren usw.) Wenn ich aber zurückdenke was diese Generation Frauen nach 1945 für Ihre Familien und Kinder -also für mich und Meinesgleichen- geleistet haben und an Entbehrungen auf sich nahmen- dann sollten Staat und Familien nicht allzu knauserig sein und leisten, was möglich ist.
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Claude
antwortete am 14.08.06 (19:03):
Hugo schrieb, Wenn ich aber zurückdenke was diese Generation Frauen nach 1945 für Ihre Familien und Kinder -also für mich und Meinesgleichen- geleistet haben und an Entbehrungen auf sich nahmen- dann sollten Staat und Familien nicht allzu knauserig sein und leisten, was möglich ist. Absolut deiner Meinung Hugo, aber darum geht es eigentlich nicht, man bekommt ja Geld aus der Pflegekasse die ja eine Solidarkasse ist, das langt aber oft nur für die Grundbedürfnisse danach treten die Kinder in Verantwortung gestaffelt nach Einkommen, das kann weh tun, dann tut’s halt weh. Aber es geht ja auch um Menschen die nicht in die Pflegeversicherung eingezahlt haben und da ist doch zumutbar, das wenn jemand so viel verdient wie die Summe von der die Rede war, es auch bezahlt und nicht die Solidargemeinschaft der Steuerzahler in Anspruch nimmt. Claude
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Claude
antwortete am 14.08.06 (19:05):
rolf antwortete am 14.08.06 (17:45): Ein Grund mehr, nicht zu heiraten.
Warum das denn, lache?? Claude
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Marina
antwortete am 14.08.06 (19:07):
mart: "Marina, du scheinst wirklich nicht zu wissen, daß bereits jetzt dein Sohn finanziell ganz schön in Anspruch genommen werden wird, wenn du ein Pflegefall wirst."
Doch, weiß ich. Aber wenn sich nach diesem neuen Gesetz übrhaupt nichts ändern würde gegen vorher, warum führen wir dann überhaupt diese Diskussion? Ich bin nur auf den Eingangsbeitrag eingegangen, und ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung, auch wenn der so hieb- und stichfest argumentierende Claude sie als "Quatsch" bezeichnet. :-)
Freiwillige Zahlungen von Seiten der Familie - wunderbar und auch zu erwarten, wenn die Familie intakt ist. Aber nicht qua Recht und Gesetz zwangsverdonnern.
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mart
antwortete am 14.08.06 (19:34):
Im Anfangsbeitrag ging es um arbeitslose Eltern mit sehr! gut verdienenden Kindern.
Du, Marina, hast das Thema auf alte Menschen erweitert, indem du schriebst <<Ich würde es ganz furchtbar finden, wenn ich mich bei Hilfsbedürftigkeit im Alter von meinem Sohn aus purem Zwang und nicht aus Freiwilligkeit ernähren lassen müsste.<< Und da muß ich halt feststellen, ganz gleich ob du es persönlich willst oder nicht willst, steht die Chance nicht schlecht, daß dein Sohn offiziell zur Kasse gebeten wird - auch wenn er liebend gerne freiwillig seine Geldtasche öffnen würde.
Aber leider sind die Kinder von alten, pflegebedürftigen nicht immer so spendabel und wissen einige Tricks, ihren Verpflichtungen zu entkommen.
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Marina
antwortete am 14.08.06 (19:49):
Stimmt, mart, ich hatte mich von Tobias aufs Glatteis führen lassen. Der schreibt nämlich von Pflege im Alter. Und da war mir zwar klar, dass jetzt bereits die Kinder herangezogen werden, aber ich hatte gedacht, das sollte in Zukunft noch restriktiver gehandhabt werden.
Bei Arbeitslosigkeit finde ich es umso schlimmer und stehe noch viel mehr zu meiner Meinung. Denn schließlich haben diese Leute vorher mal in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Der Staat sollte eine Grundsicherung für alle einführen, dann wären diese Probleme sowieso weitgehend gelöst, meine ich. Darüber gab es hier ja schon einmal eine Diskussion, als über den dm-Boss, Götz Werner, berichtet wurde. Dem kann ich nur zustimmen.
Internet-Tipp: https://www.literarischer-salon.uni-hannover.de/programm/04-prg.html
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Claude
antwortete am 14.08.06 (19:50):
Nun zurück zum Thema, arbeitslose Eltern, im Sinne der gestellten Frage sollen die von den Kindern unterstützt werden, ich meine JA. Zumindestens wenn die Kinder diese Summe verdienen die von Karl genannt wurde. Ich denke es würde doch nicht der ganze Unterhalt gezahlt werden müßen sondern ein Zuschuß. Außerdem glaube ich das die Politik einen Warmluftballon hat steigen lassen. Herr Profalla fällt ja nicht unbedingt durch große Aktivitäten auf, er wollte halt auch mal was sagen :-)) oder er handelte auf Anweisung??? Claude
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hugo1
antwortete am 14.08.06 (20:36):
Bei Arbeitslosengeld II (ALG II - Harz IV) wurde doch auch schon bisher das Einkommen von Famlienmitgliedern herangezogen. Nun wurden diese Regelungen wohl verschärft. Besonders der Betrag des geschützten Vermögens (Rücklagen für Alter, Krankheit) wurde erheblich gesenkt und es wird auch das Einkommen von im Haushalt lebenden Kindern in die Berechnung einbezogen. Sollen denn nun die Einkommen der Kinder die weit weg wohnen, z.B. in Spanien oder in Kanada auch ausgewiesen, angezeigt und gemeldet werden für eine bürokratische Berechnung, oder wie soll das gehandhabt werden ? So wie ich es mir vorstelle müßte ich als Arbeitsloser auch angeben welche Leistungen ich von den Kindern erhalte (z.B. wenn sie mich auf eine Reise mitnehmen, oder ich von Ihnen sonnstige Leistungen ehalte- oder nur Geldleisungen)? Demnächst erwarte ich ein Schinkenpaket, müßte ich das melden ? *gg*
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Claude
antwortete am 14.08.06 (22:41):
Hugo, ich kann es mir auch nicht recht vorstellen was du da fragst, wir reden hier so als ob das schon eine beschlossene Sache wäre, ich denke aber das dieses Gesetz noch lange nicht in trockenen Tüchern ist, wenn es überhaupt so weit kommt!! Aber wenn du schon so fragst denke ich einmal das deine Kinder 300000 Euro zur freien Verfügung haben, jährlich, *lol* na dann???? Claude
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seewolf
antwortete am 15.08.06 (01:22):
Hugo - laß Dir den Kinderschinken doch von deren Nachbarn schenken & schicken - dann KANN das keine unterhaltsrechtliche Rolle spielen :-)
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Gudrun_D
antwortete am 15.08.06 (07:29):
Naja einerseits ist bekannt: Deutschland hat zu wenig Kinder,der Nachschub rollt nicht;-)
andererseits werden derartige Gesetze gewiss nicht dazu beitragen,mit Lust und Verantwortung Kinder in die Welt zu setzen,die entweder wenig Aussicht auf Arbeitsplätze haben,oder aber per Gesetz verpflichtet werden,für ihre Angehörigen aufkommen zu müssen.
Da kommt Freude auf!
Denn eine zunächst angedachte Einkommensgrenze ist später beliebig herab zu setzen...... und Politiker,die ihr "Handwerk" nicht gelernt haben,probieren mal eben so mit neuen Gesetzen herum....
In vielen Familien ist es wohl eine Selbstverständlichkeit,dass verarmten Eltern oder arbeitslosen Angehörigen stillschweigend geholfen wird. Nur, darüber wird nicht gesprochen,da wird einfach gehandelt.
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kreuzkampus
antwortete am 15.08.06 (07:37):
Ein paar Fakten: Vor Hartz IV gab es schon eine gesetzlich Unterhaltspflicht bei Angehörigen von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Sozialämter haben das mit viel Aufwand exerziert; der Erfolg war aber eher mäßig, weil viele Angehörige nicht unterhaltsfähig waren. Die Arbeitsämter haben auf die Prüfung schon seit Jahren verzichtet, weil ihnen der Aufwand viel zu gross war. Ausserdem hatten die normalen Sachbearbeiter von Unterhaltsberechnung keine Ahnung, weil Arbeitslosenhilfe ja nur die Auszahlung von festliegenden Beträgen waren. Da mussten keine Mieten, Stromkostenanteile, Beihilfen etc. gezahlt werden. Das war, wie eine Lohnzahlung.für Unterhalt hätte man also auch noch extra Sachbearbeiter einstellen müssen. Auf all das wurde (per Arbeitsanweisung) einfach verzichtet, obwohl es sowas schon im Arbeitsförderungsgesetz gab. Das Geschrei, was Profalla & Co jetzt veranstalten ist für mich politisches Theater. Die Fachleute bei Hartz IV, und das sind im Wesentlichen die ehemaligen Sozialamtsmitarbeiter, werden bei diesem Thema allenfalls einen noch längeren Bart bekommen.
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schorsch
antwortete am 15.08.06 (09:42):
für mich scheint selbstverständlich, dass Leute, die Millionen verdienen oder/und auf der Hohen Kante haben, dieses Geld nicht nur nach unten (Kinder) weitergeben sollten, sondern auch nach oben (Eltern), wenn diese Gefahr laufen müssten, zu verarmen, oder sich nicht mal ein Zimmer im Altersheim leisten dürften.
Dass man aber Leute, die durch Fleiss und Enthaltsamkeit zu einem bescheidenen Wohlstand kommen, auch noch schröpfen muss, das leuchtet mir nicht ein. Denn wer mit dem Lebensminimum existieren muss, nur um seine Eltern zu unterstützen, der wird ja selber zum Sozialfall - und muss später von seinen eigenen Kindern - die vielleicht auch auf dem Existenszminimum leben - unterstützt werden. So wird nämlich die Armut und die niedrigste Stufe auf der sozialen Leiter von einer Generation zur anderen weiter vererbt.
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hugo1
antwortete am 15.08.06 (10:34):
danke seewolf für den Tip, das ist ja fast so, als wenn ich diesen Schinken umetikettieren ließe als wertloses Sück Lehm für die Ausbesserung des defekten Kachelofens. Das wär Betrug und der Staat würde meinen, er müßte daran zugrunde gehen, zumindest wär dies der Anfang vom Ende. *gg* Aber zu den Solidarprinzpien. Gibts denn tatsächlich ungemein viele Beispiele wo das zutrifft? Ich denke es gibt ne Menge Familien da geht es den Großeltern blendend, vermutlich auch deren Kindern und wahrscheinlich auch den Enkeln. Dann gibts sehr viele Familien da kommt keine Generation so richtig auf einen grünen Zweig (ist auch nachzuempfinden) So kanns also nur noch um die Familien gehen, wo ein größeres Ungleichgewicht, eine Unausgewogenheit der finanziellen Verhältnisse vorliegt. Und dabei wiederum Nur um diejenigen wo die Kinder dabei sind sich aus ärmlichen Verhältnissen zu verabschieden oder dort wo Eltern in ärmliche Verhältnisse geraten. Wär ich relativ wohlhabend (mit o.g. Einkommen) und meine Eltern würden durch Arbeitslosigkeit in eine verzweifelte Situation geraten, wär es mir (und vermutlich auch meinen Eltern) wohl trotzdem peinlich, immerzu und regelmäßig vom Gesetzgeber vorbestimmte Geldbeträge rüberzuschieben. (und vielleicht noch steuerliche Querelen beachten müssen) Ich glaub, ich würd sie bei mir einstellen und beschäftigen oder zumindest in dieser Art unterstützen. (das ist heutzutage auch auf große Entfernung möglich )Dann sieht das nicht wie ein Almosen aus und ihre Sozialbeiträge und Alterssicherung ständen somit auch auf besseren Füßen.
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eulenhanni
antwortete am 15.08.06 (16:00):
Jeder von uns der zu seiner Familie steht und sei es auch nur ein wenig Verantwortungsgefühl hat,unterstützt seine eigene Familie im Notfall.Klar es wird ein Notfall wenn der Vater mit sagen wir 56 Jahren arbeitslos wird weil die Firma pleite geht ,in das Ausland verlegt wird oder aber wie es vielen ergangen ist mit 56 J. zu teuer ist.Es ist kein von der betroffenen Person verschuldeter Notfall.alle an allen Regierungen beteidigten Politiker haben in den letzten 15J.zugeschaut wie hier nach und nach Arbeitsplätze abgebaut wurden aus welchen Gründen auch immer KEINER hat was unternommen.Was mich ärgert ist einfach so nach und nach versucht der Staat sich aus jeder Verantwortung zu ziehen Nur wir zahlen kräftig weiter und das nicht zu wenig für alles Mögliche müssen schon Zusatzversicherungen abgeschlossen werden damit man wenigstens etwas abgesichert ist.Wie soll das weitergehen?
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